Konzern-Anhang

Erläuterungen zur Konzern-Bilanz

Die Zusammensetzung und Entwicklung der Geschäfts- oder Firmenwerte, Investments in Flughafen-Betreiberprojekte, sonstigen immateriellen Vermögenswerte, Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien sind im Konzern-Anlagespiegel dargestellt.

17. Geschäfts- oder Firmenwert

Die Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Konsolidierung betreffen:

Geschäfts- oder Firmenwerte

in Mio €

Buchwert
31.12.2022

Buchwert
31.12.2021

Fraport Slovenija

18,0

18,0

Fraport USA

1,0

1,0

Media

0,3

0,3

Gesamt

19,3

19,3

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die in die Werthaltigkeitstests der wesentlichen Geschäfts- oder Firmenwerte zum 31. Dezember 2022 eingeflossenen Annahmen:

Goodwill Impairment Test

Bezeichnung CGU

Diskontierungs-
zinssatz vor Steuern

Wachstumsrate
Ewige Rente

Durchschnittliches
Umsatzwachstum
im Detail-
planungszeitraum1)

Detailplanungs-
zeitraum

Fraport Slovenija

9,7 %

3,7 %

2022 bis 2053

1)Der Planungszeitraum bis 2027 ist geprägt von einem überdurchschnittlichen Umsatzwachstum bedingt durch die Erholung des Luftverkehrs nach der Coronavirus-Pandemie. Das angegebene durchschnittliche Umsatzwachstum ist um den Erholungseffekt bereinigt und gibt das durchschnittliche Wachstum für die Jahre 2027 bis 2053 wieder. Über den gesamten Planungszeitraum ergibt sich ein unbereinigtes durchschnittliches Umsatzwachstum in Höhe von 5,1 %.

Die verwendeten Parameter im Rahmen der Werthaltigkeitstests beruhen auf der vom Vorstand genehmigten aktuellen Planung. Diese berücksichtigt unternehmensinterne Erfahrungswerte sowie externe ökonomische Rahmendaten.

Die zur Bestimmung der Wachstumsannahmen verwendeten Umsatzprognosen basieren insbesondere auf erwarteten Flugverkehrsentwicklungen abgeleitet aus externen Marktprognosen.

Bei einer Variation des Diskontierungszinssatzes um +0,5 Prozentpunkte ergibt sich ein Abwertungsbedarf der Goodwills in Höhe von 16,3 Mio €, während aus einer Anpassung der Wachstumsprognosen um –0,5 Prozentpunkte ein Abwertungsbedarf in Höhe von 1,8 Mio € resultiert.

Der dem Impairment-Test von Fraport Slovenija zugrunde liegende Planungszeitraum entspricht der Laufzeit des aus einem langfristigen Grundstücksnutzungsvertrag abgeleiteten Rechts zum Betreiben des Flughafens in Ljubljana.

18. Investments in Flughafen-Betreiberprojekte

Investments in Flughafen-Betreiberprojekte

in Mio €

31.12.2022

31.12.2021

Investments in Flughafen-Betreiberprojekte

3.769,1

3.416,4

Bei den Investments in Flughafen-Betreiberprojekte handelt es sich um Konzessionsrechte, die aufgrund der Anwendung von IFRIC 12 (siehe auch Tz. 4 und Tz. 49) geleistete Einmalgebühren und aktivierte Mindestkonzessionszahlungen von 1.845,0 Mio € (im Vorjahr: 1.889,6 Mio €) sowie getätigte Investitionen von 1.870,9 Mio € (im Vorjahr: 1.507,4 Mio €) und geleistete Anzahlungen von 53,2 Mio € (im Vorjahr: 19,4 Mio €) beinhalten. Sie betreffen den Terminalbetrieb an den Konzessionsflughäfen in Griechenland mit 1.933,0 Mio € (im Vorjahr: 1.986,7 Mio €), Lima mit 1.094,9 Mio € (im Vorjahr: 726,7 Mio €), Fortaleza und Porto Alegre mit 595,9 Mio € (im Vorjahr: 551,6 Mio €) sowie Varna und Burgas mit 145,3 Mio € (im Vorjahr: 151,5 Mio €).

Aus Darlehen, die zur konkreten Finanzierung für den Ausbau der Flughäfen in Brasilien aufgenommen wurden, fielen insgesamt Fremdkapitalkosten in Höhe von 35,8 Mio € (im Vorjahr: 39,6 Mio €) an, wovon 7,6 Mio € (im Vorjahr: 13,8 Mio €) aktiviert wurden. Die Zinssätze für die Darlehen liegen zwischen 7,3 % und 13,1 %. Noch nicht für Investitionen in den Flughafenausbau benötigte Darlehensauszahlungen wurden wieder angelegt. Der erzielte Zinsertrag für diese Geldanlagen betrug 1,2 Mio € (im Vorjahr: 0,7 Mio €).

Im Rahmen des begonnenen Ausbaus am Flughafen Lima wurden im Rahmen einer konkreten Finanzierung Darlehen in Höhe von 313,8 Mio € aufgenommen und in diesem Zusammenhang Fremdkapitalkosten in Höhe von 10,5 Mio € (im Vorjahr: 3,7 Mio €) aktiviert. Das Darlehen wird mit einem Zinssatz von 4,97 % verzinst.

19. Sonstige immaterielle Vermögenswerte

Sonstige immaterielle Vermögenswerte

in Mio €

31.12.2022

31.12.2021

Sonstige Konzessions- und Betreiberrechte

50,9

57,4

Software und sonstige immaterielle Vermögenswerte

45,0

48,4

Gesamt

95,9

105,8

Die sonstigen Konzessions- und Betreiberrechte enthalten das aus einem bestehenden, langfristigen Grundstücksnutzungsvertrag abgeleitete Recht zum Betreiben des Flughafens Ljubljana (50,9 Mio €, im Vorjahr: 52,5 Mio €) mit einer Restlaufzeit von 31 Jahren (im Vorjahr: 32 Jahre). Die bei der Fraport USA bilanzierten Konzessionsrechte im Retailbereich (im Vorjahr: 4,9 Mio €) wurden im Geschäftsjahr 2022 vollständig abgeschrieben (siehe Tz. 10).

Die sonstigen immateriellen Vermögenswerte enthalten zum Stichtag selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte mit Restbuchwerten in Höhe von 7,7 Mio € (im Vorjahr: 8,3 Mio €). Weitere 2,3 Mio € (im Vorjahr 1,8 Mio €) befanden sich zum Stichtag in der Entwicklungsphase. Die Abschreibung erfolgt linear unter Berücksichtigung von planmäßigen Nutzungsdauern zwischen fünf und 20 Jahren. Die Abschreibung des Geschäftsjahres beträgt 1,6 Mio € (im Vorjahr: 4,0 Mio €).

20. Sachanlagen

Sachanlagen

in Mio €

31.12.2022

31.12.2021

Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken

3.172,3

3.244,0

Technische Anlagen und Maschinen

1.534,5

1.585,5

Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

179,3

194,9

Anlagen im Bau

3.294,1

2.652,7

Nutzungsrechte Leasing

191,6

221,3

Gesamt

8.371,8

7.898,4

Die Zugänge im Geschäftsjahr 2022 belaufen sich auf 779,8 Mio € (im Vorjahr: 847,0 Mio €). Davon entfallen 593,7 Mio € (im Vorjahr: 625,4 Mio €) auf den Bau des Terminal 3 („Ausbau Süd“) sowie weitere Projekte im Zusammenhang mit kapazitativen Ausbaumaßnahmen am Frankfurter Flughafen.

Fremdkapitalkosten wurden bei der Fraport AG in Höhe von 21,5 Mio € (im Vorjahr: 19,4 Mio €) für generelle Projektfinanzierungen aktiviert. Diese entfallen auf Finanzierungen, bei denen keine eindeutige Zuordnung des für die Investitionen aufgenommenen Fremdkapitals zur Herstellung bestimmter qualifizierter Vermögenswerte möglich ist. Der angewandte Fremdkapitalkostensatz betrug durchschnittlich rund 1,5 % (im Vorjahr: rund 1,6 %). Für Maßnahmen, die im Zusammenhang mit dem Bau von Terminal 3 stehen, wurden zusätzlich konkrete Projektfinanzierungen abgeschlossen. Insgesamt wurden hierfür im Geschäftsjahr Fremdkapitalkosten in Höhe von 4,3 Mio € (im Vorjahr: 3,6 Mio €) aktiviert. Der durchschnittliche Finanzierungskostensatz lag bei rund 0,6 % (im Vorjahr: rund 0,6 %).

Durch gewährte Besicherungen sind zum Stichtag Sachanlagen mit einem Buchwert von insgesamt 0,1 Mio € (im Vorjahr: 0,2 Mio €) belastet.

Das Sachanlagevermögen des Fraport-Konzerns enthält Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken der Fraport AG in Höhe von 3.060,1 Mio € (im Vorjahr: 3.129,1 Mio €). Zum Bilanzstichtag 2022 befinden sich Grundstücke mit einer Fläche von 26,1 Mio Quadratmeter im Eigentum der Fraport AG. Die Verkehrswerte der Grundstücke, die im Sachanlagevermögen klassifiziert sind, betragen je nach Lage und Nutzungsart zwischen 1 € und 720 € je Quadratmeter (veröffentlichte Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse für Immobilienwerte des Landes Hessen).

In den Sachanlagen sind Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen über Grundstücke und Gebäude enthalten. Die Entwicklung der Nutzungsrechte ist dem Konzern-Anlagespiegel zu entnehmen.

Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen

in Mio €

2022

2021

Buchwert Nutzungsrechte zum 31.12.

191,6

221,3

Buchwert Leasingverbindlichkeiten zum 31.12.

208,9

238,5

Zugänge Nutzungsrechte/ Leasingverbindlichkeiten im Geschäftsjahr

0,2

7,7

Zahlungsmittelabflüsse gesamt für bestehende Leasingverhältnisse

69,3

43,9

Variable Leasingzahlungen, die keinen Eingang in die Bewertung der Leasingverbindlichkeiten fanden

21,1

20,8

Zinsaufwand aus der Aufzinsung der Leasingverbindlichkeiten

8,5

8,9

Erträge aus der Untervermietung von Nutzungsrechten

85,3

52,5

Vereinbarte, aber noch nicht begonnene Leasingverhältnisse

0,6

0,1

Die zum Stichtag bilanzierten Nutzungsrechte entfallen mit 152,0 Mio € (im Vorjahr: 176,3 Mio €) überwiegend auf die Gesellschaften der Fraport USA (Segment International Activities & Services), die im Rahmen von Miet- und Konzessionsverträgen kommerzielle Terminalflächen an diversen US-amerikanischen Flughäfen betreibt und entwickelt. In die Bewertung der Leasingverbindlichkeiten der Gesellschaften der Fraport USA wurden lediglich die fest vereinbarten, dem Leasinggeber garantierten Mindestleasingzahlungen einbezogen. Darüber hinaus zu zahlende umsatzabhängige (variable) Mietzahlungen werden in der jeweiligen Periode aufwandswirksam erfasst und sind im Falle der Gesellschaften der Fraport USA im Materialaufwand ausgewiesen. Die derzeit bei der Fraport USA bestehenden Miet- und Konzessionsverträge haben in der Regel eine Laufzeit von zehn Jahren sowie zum Teil Verlängerungsoptionen um je fünf Jahre, die jedoch nicht einseitig ausübbar und demnach nicht hinreichend sicher zu beurteilen sind. Es werden nur fest vereinbarte Laufzeiten ohne Optionszeiträume als Laufzeit berücksichtigt. Der zum Stichtag am längsten laufende Vertrag der Fraport USA endet am 31. Januar 2029.

Die im Geschäftsjahr angefallenen variablen Leasingzahlungen entfallen vollständig auf Fraport USA. Zukünftige Zahlungsmittelabflüsse aus variablen Leasingzahlungen fallen an, wenn die Leasingzahlungen des Geschäftsjahres die vertraglich festgelegten Mindestleasingzahlungen (Sockelmieten), die in die Bewertung der Leasingverbindlichkeiten eingeflossen sind, überschreiten. Der überschreitende Teil wird als variable Leasingzahlung behandelt. Die Höhe der insgesamt zu zahlenden Leasingzahlungen hängt von den vereinnahmten Umsatzerlösen aus der Untervermietung der Konzessionsflächen ab.

Zum Stichtag bestehen zukünftige nominale Zahlungsverpflichtungen aus den bestehenden Leasingverhältnissen in Höhe von 264,4 Mio €. Bezüglich des Liquiditätsprofils der Leasingverbindlichkeiten wird auf Tz. 47 verwiesen.

Im Fraport Konzern wurden im Geschäftsjahr Erträge in Höhe von 3,2 Mio € (im Vorjahr: 35,2 Mio €) aus der Anwendung der am 28. Mai 2020 erlassenen Erleichterungsvorschriften zu IFRS 16.46 vereinnahmt (Mietzugeständnisse im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie).

21. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

Die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien betreffen in unmittelbarer Nähe zum Flughafen Frankfurt am Main gelegene Grundstücke und Gebäude, die wie folgt klassifiziert werden:

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

in Mio €

Buchwert
31.12.2022

Buchwert
31.12.2021

Fair Value
31.12.2022

Fair Value
31.12.2021

Unbebaute Grundstücke – Level 2

3,1

21,7

2,6

21,3

Unbebaute Grundstücke – Level 3

7,4

7,4

14,8

14,8

Bebaute Grundstücke – Level 3

58,6

59,5

82,6

82,0

Summe

69,1

88,6

100,0

118,1

Bei den unbebauten Grundstücken – Level 2 handelt es sich im Wesentlichen um noch zu erschließende Flächen in Kelsterbach in unmittelbarer Lage zur Landebahn Nordwest.

Der beizulegende Wert der unbebauten Grundstücke – Level 2 wird intern unter Anwendung des Vergleichswertverfahrens gemäß der in Deutschland geltenden Immobilienwertermittlungsverordnung vom 3. Dezember 2019 (ImmoWertV) unter Zugrundelegung der vom Gutachterausschuss veröffentlichten Bodenrichtwerte ermittelt. Der Fair Value der unbebauten Grundstücke – Level 3 wird ebenfalls mithilfe des Vergleichswertverfahrens intern ermittelt. Die dabei einfließenden Quadratmeterpreise aktuell vorgenommener Grundstückstransaktionen desselben Baugebiets sind jedoch nicht am Markt beobachtbar. Der Rückgang des Buchwerts resultiert aus erforderlichen Umgliederungen in das Sachanlagevermögen.

Die bebauten Grundstücke – Level 3 umfassen zu Wohnzwecken vermietete Immobilien aus dem freiwilligen Ankaufprogramm für im Anflugbereich der Landebahn Nordwest gelegene Immobilien in Flörsheim, das Grundstück des Fernbahnhofs und die Parkhäuser in Gateway Gardens sowie gewerblich vermietete Immobilien.

Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte der Kategorie bebaute Grundstücke – Level 3 erfolgt zum Teil mittels des Ertragswertverfahrens gemäß ImmoWertV sowie zum Teil mittels des Discounted-Cash-Flow-Verfahrens durch externe Gutachter. Als wesentliche Eingangsparameter beim Ertragswertverfahren können der Vervielfältiger in Abhängigkeit der Nutzungsdauer und des Liegenschaftszinssatzes sowie die zugrunde gelegte Jahresmiete genannt werden. Beim Discounted-Cash-Flow-Verfahren wird eine ewige Rente unterstellt. Wesentliche Eingangsparameter dabei sind der Diskontierungszinssatz, die nachhaltige Marktmiete, die angenommene Restnutzungsdauer, prognostizierte Instandhaltungskosten sowie die erwartete Mietentwicklung.

Für wesentliche Teile der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien ergeben sich aus der unmittelbaren Nähe zur Landebahn Nordwest voraussichtliche Beschränkungen hinsichtlich der Veräußerbarkeit.

Im Geschäftsjahr 2022 sind Netto-Mieteinnahmen aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien in Höhe von 6,1 Mio € (im Vorjahr: 4,2 Mio €) erzielt worden. Für den Unterhalt der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien sind insgesamt 1,0 Mio € (im Vorjahr: 0,9 Mio €) nicht umlagefähige Aufwendungen (exklusive Abschreibungen) aufgewendet worden; davon entfielen 0,1 Mio € auf Liegenschaften, für die im Geschäftsjahr keine Mieteinnahmen erzielt wurden.

Zum Stichtag bestehen Verpflichtungen zum Erwerb von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien in Höhe von 0,1 Mio € (im Vorjahr: 0,4 Mio €).

22. Anteile an at-Equity bewerteten Unternehmen

Als wesentliche Gemeinschafts- und assoziierte Unternehmen im Fraport-Konzern gelten Gesellschaften, bei denen es sich um Konzern-Flughäfen außerhalb von Frankfurt handelt. Dies betrifft grundsätzlich die Flughäfen in Antalya und Pulkovo.

Anteile an Gemeinschaftsunternehmen

Die Fraport TAV Antalya Terminal, Isletmeciligi Anonim Sirketi, Antalya, Türkei („Fraport TAV Antalya I“), ist ein Gemeinschaftsunternehmen der Fraport AG und der TAV Havalimanlari Holding A.Ş., das im Rahmen des Konzessionsvertrags vom 22. Mai 2007 mit der türkischen Flughafenbehörde (DHMI – Konzessionsgeber) die Terminals am Flughafen Antalya betreibt. Die Konzession zum Betrieb der Terminals und damit das Recht zur Nutzung aller im Konzessionsvertrag aufgeführten Vermögenswerte läuft insgesamt 17 Jahre bis Ende 2024. Mit Schreiben vom 12. Februar 2021 hat die türkische Regierung die Verlängerung der Konzessionslaufzeit für den Terminalbetrieb am Flughafen Antalya um weitere zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2026 gebilligt.

Im Hinblick auf die zur Nutzung überlassene Infrastruktur ist die Gesellschaft verpflichtet, Instandhaltungen und Kapazitätserweiterungen (sofern erforderlich) durchzuführen. Verteilt über die Dauer der Konzessionslaufzeit sind Konzessionsabgaben in Höhe von netto 2,01 Mrd € an die DHMI zu zahlen. Als Gegenleistung erhält der Konzessionsnehmer ein Nutzungsrecht an der bestehenden und neu erstellten Terminal-Infrastruktur zum Betrieb des Flughafens und das Recht zur Erwirtschaftung von Umsätzen aus Passagierentgelten von den Airlines und sonstigen Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Terminalbetrieb. Die Passagierentgelte werden durch den Konzessionsgeber reguliert.

Fraport ist mit 51 % am Stammkapital der Gesellschaft beteiligt, allerdings kann aufgrund der im Gesellschaftsvertrag festgelegten Abstimmungsregelungen keine der beiden Parteien eine Entscheidung einseitig herbeiführen. Die Aufteilung der variablen Rückflüsse aus dem Unternehmen ist im Gesellschaftsvertrag gesondert geregelt, demnach stehen beiden Partnern Rückflüsse in gleicher Höhe zu. Aufgrund der Aufteilung der Dividendenrechte und der gemeinschaftlichen Führung und Kontrolle wird die Gesellschaft bei der At-Equity-Bewertung mit 50 % berücksichtigt. Da die Gesellschaft nicht börsennotiert ist, existiert kein verfügbarer aktiver Marktwert der Anteile.

Im Zusammenhang mit der im Dezember 2021 gewonnenen Ausschreibung für die neue Betriebskonzession am Flughafen Antalya hat die Fraport AG gemeinsam mit der TAV Airports Holding die Gesellschaft Fraport TAV Antalya Yatirim, Yapim ve İşletme A.Ş., Antalya, Türkei, („Fraport TAV Antalya II“),gegründet. Die operative Betriebszeit der Gesellschaft beginnt Anfang 2027, nach Ablauf der bestehenden Konzession. Die Fraport AG hält 49 % der Kapitalanteile. Weitere 51 % der Anteile an der Gesellschaft werden von der TAV Airports Holding gehalten. Aufgrund der vertraglich vereinbarten Mitwirkungsrechte wird die Gesellschaft gemeinsam von den Gesellschaftern kontrolliert. Ebenfalls im Dezember 2021 erfolgte der Abschluss des Konzessionsvertrags zwischen der Fraport TAV Antalya Yatirim, Yapim ve İşletme A.Ş und dem türkischen Staat. Der Vertrag hat eine Laufzeit bis 2051. Die Konzession umfasst den Betrieb der Terminals und anderer landseitiger Infrastruktur, darunter Retail-Flächen, das Parkierungsmanagement und die Passagierkontrollen. Für die neue Betriebskonzession sind von der Fraport TAV Antalya Yatirim, Yapim ve İşletme A.Ş fixe Konzessionsabgaben von insgesamt netto 7,25 Mrd € verteilt über die Laufzeit an den türkischen Staat (DHMI) zu zahlen, davon waren 25 % des Betrags nach Abschluss des Konzessionsvertrags Ende März 2022 entrichtet worden. Für die Vorauszahlung sowie die Ausbauinvestitionen von rund 765,3 Mio € wurde im ersten Schritt eine Finanzierung über rund 1,4 Mrd. € aufgenommen.

Zusammengefasst Bilanz

in Mio €

Antalya I

Antalya II

31.12.2022

31.12.2021

31.12.2022

31.12.2021

Langfristige Vermögenswerte

504,2

546,9

4.364,7

3.940,0

Langfristige Schulden

467,4

588,4

3.576,5

3.940,0

davon finanzielle Verbindlichkeiten

55,5

97,1

3.570,3

3.940,0

davon sonstige Verbindlichkeiten
(einschließlich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen)

411,9

491,3

6,2

0,0

Kurzfristige Vermögenswerte

290,2

114,8

43,6

0,0

davon Zahlungsmittel

184,6

74,8

41,3

0,0

davon sonstige Vermögenswerte

105,6

40,0

2,3

0,0

Kurzfristige Schulden

214,2

52,3

103,8

0,0

davon finanzielle Verbindlichkeiten

152,3

41,6

88,6

0,0

davon sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten
(einschließlich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen)

61,9

10,7

15,2

0,0

Nettovermögen

112,8

21,0

728,0

0,0

Anteiliges Nettovermögen

56,4

10,5

364,0

0,0

Geschäfts- oder Firmenwert

16,9

16,9

0,0

0,0

Beteiligungsbuchwert

73,3

27,4

364,0

0,0

Ergebnisdaten

in Mio €

2022

2021

2022

2021

Umsatzerlöse

396,6

266,6

101,5

0,0

EBITDA

323,0

202,7

–7,5

0,0

Planmäßige Abschreibungen

–114,7

–110,6

0,0

0,0

Zinserträge

2,7

0,6

0,3

0,0

Zinsaufwendungen

–34,6

–36,7

–4,8

0,0

Währungsumrechnungsdifferenzen

–11,6

–12,9

0,0

0,0

Ertragsteuern

–45,2

–9,7

–10,6

0,0

Ergebnis nach Steuern

119,6

33,4

–22,6

0,0

Sonstiges Ergebnis

–0,1

0,2

0,0

0,0

Gesamtergebnis

119,5

33,6

–22,6

0,0

Die Überleitungsrechnung für den im Konzern bilanzierten Buchwert an Gemeinschaftsunternehmen ist in der folgenden Übersicht dargestellt:

Überleitung zu Buchwerten an Gemeinschaftsunternehmen

in Mio €

Antalya I

Antalya II

Übrige
Gemeinschaftsunternehmen

Gesamt

2022

2021

2022

2021

2022

2021

2022

2021

Beteiligungsbuchwert am 1.1.
(Fraport-Anteil)

27,4

20,0

0,0

0,0

41,5

30,2

68,9

50,2

Anteilige Jahresüberschüsse/-fehlbeträge

59,8

16,7

–11,3

0,0

10,4

17,1

58,9

33,8

Anteilige sonstige Ergebnisse

–0,1

0,1

0,0

0,0

0,0

0,0

–0,1

0,1

Gesamtergebnis

59,7

16,8

–11,3

0,0

10,4

17,1

58,8

33,9

Dividenden

–13,8

–9,4

0,0

0,0

–4,0

–6,8

–17,8

–16,2

Sonstige Anpassungen

0,0

0,0

0,0

0,0

1,9

–1,2

1,9

–1,2

Zugänge/Kapitaleinzahlungen

0,0

0,0

375,3

0,0

2,0

2,2

377,3

2,2

Beteiligungsbuchwert am 31.12.
(Fraport-Anteil)

73,3

27,4

364,0

0,0

51,8

41,5

489,1

68,9

Wesentliche Beschränkungen im Sinne des IFRS 12 liegen nicht vor.

23. Andere Finanzanlagen

Andere Finanzanlagen

in Mio €

Restlaufzeit

Gesamt

Restlaufzeit

Gesamt

bis 1 Jahr

über 1 Jahr

31.12.2022

bis 1 Jahr

über 1 Jahr

31.12.2021

Finanzanlagen

Wertpapiere

265,2

791,5

1.056,7

164,1

682,4

846,5

Sonstige Beteiligungen

0,0

130,4

130,4

0,0

109,2

109,2

Ausleihungen

Ausleihungen an Gemeinschaftsunternehmen

4,5

23,2

27,7

12,5

2,0

14,5

Ausleihungen an assoziierte Unternehmen

0,0

0,0

0,0

0,0

76,1

76,1

Sonstige Ausleihungen

0,0

228,4

228,4

0,0

62,6

62,6

Insolvenzgesicherte Fondsanteile

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Gesamt

269,7

1.173,4

1.443,1

176,6

932,3

1.108,9

Im Berichtsjahr wurden Geldanlagen in Wertpapiere in Höhe von 619,9 Mio € (im Vorjahr: 1.077,5 Mio €) getätigt, die zum Teil unterjährig bereits wieder abgegangen sind. Des Weiteren ergaben sich Umgliederungen in den kurzfristigen Teil aufgrund von im Jahr 2023 fälligen Wertpapieren in Höhe von 155,8 Mio € (im Vorjahr: 93,9 Mio €) sowie Veränderungen aus der Bewertung in Höhe von –64,7 Mio € (im Vorjahr: –8,5 Mio €).

Die insolvenzgesicherten Fondsanteile dienen ausschließlich der Absicherung von Wertguthaben aus Zeitkontenmodellen und Altersteilzeitansprüchen insbesondere der Mitarbeiter der Fraport AG. Im Geschäftsjahr 2022 haben sich die Fondsanteile um 6,1 Mio € erhöht (im Vorjahr keine Veränderung). Die Anschaffungskosten betragen zum Stichtag 68,6 Mio € (im Vorjahr: 62,5 Mio €). Diese Wertpapiere werden mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet und mit den korrespondierenden bilanziellen Verpflichtungen in Höhe von 66,3 Mio € (im Vorjahr: 67,0 Mio €) verrechnet (siehe auch Tz. 40). Zum Jahresabschluss ergab sich für die Fondsanteile eine Unterdeckung von 1,4 Mio € (im Vorjahr: 0,7 Mio €).

Die Veränderung der sonstigen Beteiligungen betrifft Anteile an der Delhi International Airport Private Ltd., Neu-Delhi, Indien, für die sich im Berichtsjahr ein ermittelter beizulegender Zeitwert ergab.

Die Ausleihungen an Gemeinschaftsunternehmen betreffen im Wesentlichen ein im Geschäftsjahr 2022 gegenüber der Fraport TAV Antalya Yatirim, Yapim ve İşletme A.Ş ausgereichtes Darlehen. Die im Vorjahr noch bestehende Ausleihung an
assoziierte Unternehmen betraf ein gegenüber der Thalita Ltd., Zypern, ausgereichtes Darlehen, welches im Geschäftsjahr zum
30. Juni 2022 vollständig abgeschrieben wurde (siehe Tz. 22).

24. Lang- und kurzfristige sonstige finanzielle Forderungen und Vermögenswerte

Lang- und kurzfristige sonstige finanzielle Forderungen und Vermögenswerte

in Mio €

Restlaufzeit

Gesamt

Restlaufzeit

Gesamt

bis 1 Jahr

über 1 Jahr

31.12.2022

bis 1 Jahr

über 1 Jahr

31.12.2021

Forderungen gegen Gemeinschaftsunternehmen

9,8

0,7

10,5

5,6

0,0

5,6

Forderungen gegen assoziierte Unternehmen

0,5

0,0

0,5

0,8

79,1

79,9

Forderungen gegen sonstige Beteiligungen

0,5

0,0

0,5

0,3

0,0

0,3

Sonstige finanzielle Vermögenswerte

44,4

86,5

130,9

23,9

63,6

87,5

Gesamt

55,2

87,2

142,4

30,6

142,7

173,3

Die Forderungen gegen assoziierte Unternehmen im Geschäftsjahr 2021 beinhalteten im Wesentlichen Zinsforderungen aus der Aufzinsung nach der Effektivzinsmethode des unter den Sonstigen Ausleihungen erfassten Darlehens an die Thalita Trading Ltd.. Im Geschäftsjahr 2022 erfolgte eine vollständige Abschreibung der Zinsforderungen (siehe Tz. 22).

Die sonstigen Vermögenswerte enthalten insbesondere erfasste Kompensationsansprüche im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie.

25. Lang- und kurzfristige sonstige nichtfinanzielle Forderungen und Vermögenswerte

Lang- und kurzfristige sonstige nichtfinanzielle Forderungen und Vermögenswerte

in Mio €

Restlaufzeit

Gesamt

Restlaufzeit

Gesamt

bis 1 Jahr

über 1 Jahr

31.12.2022

bis 1 Jahr

über 1 Jahr

31.12.2021

Rechnungsabgrenzungsposten

10,6

23,4

34,0

9,7

28,6

38,3

Erstattung „Passiver Schallschutz/Wirbelschleppen“

8,8

38,0

46,8

7,0

71,6

78,6

Sonstige nichtfinanzielle Vermögenswerte

64,7

68,0

132,7

48,9

33,7

82,6

Gesamt

84,1

129,4

213,5

65,6

133,9

199,5

Der Posten „Erstattung Passiver Schallschutz/Wirbelschleppen“ enthält den erwarteten Gesamterstattungsbetrag aus Lärmschutzentgelten der Luftverkehrsgesellschaften für passiven Schallschutz und Wirbelschleppen, der in Übereinstimmung mit IAS 37.53 im Zusammenhang mit der gebildeten Rückstellung für die Verpflichtung der Fraport AG zur Erstattung von Kosten für bauliche Schallschutzmaßnahmen, Außenwohnbereichsentschädigungen und Dachsicherungsmaßnahmen (Wirbelschleppen) als sonstiger Vermögenswert aktiviert wurde. Die Bewertung erfolgt zum Barwert der geschätzten Aufwendungen für die Kostenerstattung der baulichen Schallschutzmaßnahmen und der geschätzten Aufwendungen für Außenwohnbereichsentschädigungen.

Die Entwicklung des Postens im Berichtsjahr stellt sich wie folgt dar:

Erstattung Passiver Schallschutz/Wirbelschleppen

in Mio €

1.1.2022

Vereinnahmung

Abgänge

Umgliederung

Zinseffekt

31.12.2022

Erstattung „Passiver Schallschutz/
Wirbelschleppen“

78,6

9,2

17,7

0,0

–4,9

46,8

Hinsichtlich der korrespondierenden sonstigen Rückstellungen wird auf Tz. 40 verwiesen. Der Buchwert des Erstattungsanspruchs hängt von den tatsächlich vereinnahmten und künftig erwarteten Lärmschutzentgelten ab. Der Buchwert der korrespondierenden Rückstellung hängt von den tatsächlichen und künftig erwarteten Mittelabflüssen für passive Lärmschutzmaßnahmen und Wirbelschleppen ab.

Bei den Rechnungsabgrenzungen handelt es sich im Wesentlichen um gezahlte Baukostenzuschüsse der Fraport AG. Diese werden insbesondere an Versorgungsunternehmen geleistet, die Anlagen für spezielle Anforderungen der Fraport AG einrichten. Eigentümer der Versorgungseinrichtungen sind die Versorgungsunternehmen.

26. Ertragsteuerforderungen

Ertragsteuerforderungen

in Mio €

Restlaufzeit

Gesamt

Restlaufzeit

Gesamt

bis 1 Jahr

über 1 Jahr

31.12.2022

bis 1 Jahr

über 1 Jahr

31.12.2021

Ertragsteuerforderungen

33,3

0,0

33,3

20,9

0,0

20,9

Die Ertragsteuerforderungen beinhalten zum 31. Dezember 2022 im Wesentlichen Erstattungsansprüche aus dem laufenden Jahr beziehungsweise aus Vorjahren.

27. Latente Steueransprüche

Latente Steueransprüche

in Mio €

31.12.2022

31.12.2021

Latente Steueransprüche

159,5

182,6

Die Abgrenzung der aktiven latenten Steuern erfolgt gemäß IAS 12. Weitere Erläuterungen sind in Tz. 15 enthalten.

28. Vorräte

Vorräte

in Mio €

31.12.2022

31.12.2021

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

21,5

18,1

Grundstücke und Gebäude zum Verkauf

0,5

0,5

Unfertige Leistungen/Sonstige

3,5

1,7

Gesamt

25,5

20,3

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe betreffen im Wesentlichen Verbrauchsstoffe für den Flughafenbetrieb.

29. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

in Mio €

31.12.2022

31.12.2021

Gegen fremde Unternehmen

177,1

152,3

Zum Abschlussstichtag 2022 besteht, ohne Berücksichtigung von Sicherheiten, ein maximales Ausfallrisiko in Höhe des Buchwerts von 177,1 Mio € (im Vorjahr: 152,3 Mio €). Die folgende Tabelle gibt Informationen über das Ausmaß des Ausfallrisikos hinsichtlich der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

Analyse des Ausfallrisikos

in Mio €

Buchwert

Nicht überfällig

Überfällig

< 30 Tage

30 – 180 Tage

> 180 Tage

31.12.2022

177,1

107,3

37,7

10,9

21,2

31.12.2021

152,3

93,9

22,0

23,2

13,2

Zum 31. Dezember 2022 bestanden 18 % (im Vorjahr: 15 %) der offenen Forderungen mit zwei Kunden.

Erhaltene Sicherheiten wurden bis zum Abschlussstichtag weder verkauft noch als Sicherheit weitergegeben und werden nach Beendigung der Geschäftsbeziehung dem jeweiligen Schuldner wieder ausgehändigt. Die erhaltenen Sicherheiten sind nur bei Ausfall des Schuldners in Anspruch zu nehmen. Darüber hinaus werden für Airlines, soweit möglich, Warenkreditversicherungen abgeschlossen. Bei zu bildenden Wertberichtigungen werden die Sicherheiten berücksichtigt.

Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entwickelten sich wie folgt:

Entwicklung der Wertberichtigungen

in Mio €

2022

2021

Stand 1.1.

20,2

70,8

Im sonstigen betrieblichen Aufwand erfasste Wertberichtigungen

6,3

3,3

Umsatzmindernd erfasste Wertberichtigungen

0,0

2,4

Auflösung gegen sonstige betriebliche Erträge

0,0

–0,9

Auflösung gegen Umsatzerlöse

–3,1

–31,9

Inanspruchnahmen

–0,1

–24,5

Währungskursänderungen

–0,8

1,0

Stand 31.12.

22,5

20,2

Im Geschäftsjahr 2021 wirkte sich insbesondere die erzielte Einigung mit der Bundespolizei im Zusammenhang mit verrechneten Luftsicherheitsleistungen der vergangenen Jahre auf die Entwicklung der Wertberichtigungen aus. Die Beilegung des Rechtstreits spiegelt sich vor allem in erhöhten Auflösungen von in Vorjahren umsatzmindernd erfassten Wertberichtigungen sowie Inanspruchnahmen wider.

30. Zahlungsmittel

Zahlungsmittel

in Mio €

31.12.2022

31.12.2021

Kassenguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

2.585,2

2.662,8

Die Guthaben bei Kreditinstituten enthalten hauptsächlich kurzfristige Termingelder sowie Tagesgelder.

Unter den Zahlungsmitteln sind Termingelder in Höhe von 1.619,7 Mio € (im Vorjahr: 2.156,9 Mio €) mit einer Laufzeit von mehr als drei Monaten ab dem Erwerbszeitpunkt enthalten. Diese Mittel unterliegen keinen wesentlichen Wertschwankungsrisiken und können kurzfristig liquidiert werden.

Im Zusammenhang mit der Finanzierung in Griechenland und Brasilien sowie den Investitionsverpflichtungen der Fraport USA unterlagen Bankguthaben in Höhe von 139,3 Mio € (im Vorjahr: 74,7 Mio €) Verfügungsbeschränkungen.

31. Gesellschaftern der Fraport AG zurechenbares Eigenkapital

Gesellschaftern der Fraport AG zurechenbares Eigenkapital

in Mio €

31.12.2022

31.12.2021

Gezeichnetes Kapital

923,9

923,9

Kapitalrücklage

598,5

598,5

Gewinnrücklage

2.387,0

2.230,7

Gesamt

3.909,4

3.753,1

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital (vermindert um Aktien im eigenen Bestand) ist zum Bilanzstichtag in voller Höhe eingezahlt.

Anzahl der im Umlauf befindlichen und der eigenen Aktien

Das gezeichnete Kapital setzte sich wie im Vorjahr aus 92.391.339 auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit dem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je 10,00 € zusammen.

Entwicklung der im Umlauf befindlichen und der eigenen Aktien nach § 160 AktG

Aktien im eigenen Bestand

Ausgegebene
Aktien

Aktien
im Umlauf

Betrag am
Grundkapital

Anteil am
Grundkapital

Stück

Stück

Stück

in €

in %

Stand 1.1.2022

92.468.704

92.391.339

77.365

773.650

0,0837

Mitarbeiteraktienprogramm

Kapitalerhöhung

0

0

Stand 31.12.2022

92.468.704

92.391.339

77.365

773.650

0,0837

Aktien im eigenen Bestand

Ausgegebene
Aktien

Aktien
im Umlauf

Betrag am
Grundkapital

Anteil am
Grundkapital

Stück

Stück

Stück

in €

in %

Stand 1.1.2021

92.468.704

92.391.339

77.365

773.650

0,0837

Mitarbeiteraktienprogramm

Kapitalerhöhung

0

0

Stand 31.12.2021

92.468.704

92.391.339

77.365

773.650

0,0837

Die im Juni 2022 an die Mitarbeiter ausgegebenen Aktien im Rahmen des MAP wurden zuvor am Markt erworben. Die Aktienausgabe erfolgte zu einem Preis von 51,30 €.

Genehmigtes Kapital

Auf der Hauptversammlung am 23. Mai 2017 wurde unter Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals ein neues genehmigtes Kapital von 3,5 Mio € beschlossen, das zum Zwecke der Ausgabe von Aktien an Arbeitnehmer der Fraport AG und der von ihr beherrschten Unternehmen genutzt werden kann. Der Vorstand war ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 22. Mai 2022 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 3,5 Mio € durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlage zu erhöhen. Der Vorstand hat von dieser Ermächtigung keinen Gebrauch gemacht, so dass nach Auslaufen der Ermächtigung zum 31. Dezember 2022 kein genehmigtes Kapital mehr besteht. Im Geschäftsjahr 2022 wurden die Aktien für die Ausgabe im Rahmen des Mitarbeiteraktienprogramms durch die Fraport AG am Markt erworben.

Auf der Hauptversammlung am 1. Juni 2021 wurde ein neues genehmigtes Kapital („Genehmigtes Kapital II“) von 458,8 Mio € beschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 31. Mai 2026 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 458,8 Mio € durch Ausgabe von bis zu 45.884.352 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen. Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien können auch von Finanzinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären der Gesellschaft zum Bezug anzubieten. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe am Gewinn teil. Soweit rechtlich zulässig, kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats hiervon und von § 60 Abs. 2 AktG abweichend festlegen, dass die neuen Aktien vom Beginn eines bereits abgelaufenen Geschäftsjahres, für das zum Zeitpunkt ihrer Ausgabe noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, am Gewinn teilnehmen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre einmalig oder mehrmals auszuschließen, soweit dies zum Ausgleich von Spitzenbeträgen erforderlich ist.

Bedingtes Kapital

Die Hauptversammlung hat am 1. Juni 2021 zudem beschlossen, das Grundkapital um bis zu 120,2 Mio € durch Ausgabe von bis zu 12.020.931 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt zu erhöhen („Bedingtes Kapital“). Das Bedingte Kapital dient ausschließlich der Gewährung von Aktien an die Inhaber beziehungsweise Gläubiger von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen oder einer Kombination sämtlicher dieser Instrumente, die gemäß der von der Hauptversammlung vom 1. Juni 2021 beschlossenen Ermächtigung bis zum 31. Mai 2026 von der Gesellschaft begeben werden und ein Wandlungs- beziehungsweise Optionsrecht auf neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft gewähren beziehungsweise eine Wandlungs- oder Optionspflicht oder ein Andienungsrecht bestimmen und soweit die Ausgabe gegen Bareinlagen erfolgt. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt jeweils zu dem gemäß vorbezeichnetem Ermächtigungsbeschluss festzulegenden Wandlungs- beziehungsweise Optionspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchzuführen, wie von Wandlungs- bzw. Optionsrechten Gebrauch gemacht beziehungsweise der Wandlungs-/Optionspflicht genügt wird oder Andienungen von Aktien erfolgen und nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Die neuen Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Wandlungs- beziehungsweise Optionsrechten oder durch Erfüllung entsprechender Pflichten entstehen (Entstehungs-Geschäftsjahr), am Gewinn teil; abweichend hiervon nehmen die neuen Aktien von Beginn des dem Entstehungs-Geschäftsjahr vorhergehenden Geschäftsjahres an am Gewinn teil, falls die Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns des dem Entstehungs-Geschäftsjahr vorhergehenden Geschäftsjahres noch keinen Beschluss gefasst hat. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von bedingten Kapitalerhöhungen festzusetzen.

Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage enthält das Agio aus der Ausgabe von Aktien der Fraport AG.

Gewinnrücklagen

Die Gewinnrücklagen umfassen neben den Rücklagen der Fraport AG (einschließlich gesetzlicher Rücklage in Höhe von 36,5 Mio €) die Gewinnrücklagen und Bilanzgewinne aus der Konzern-Zugehörigkeit der in den Konzern-Abschluss einbezogenen Konzern-Gesellschaften sowie Auswirkungen von Konsolidierungsmaßnahmen. Des Weiteren enthalten die Gewinnrücklagen Rücklagen für Währungsumrechnungsdifferenzen und Finanzinstrumente.

Die Rücklage für die Derivatebewertung beträgt zum Bilanzstichtag –8,0 Mio € (im Vorjahr: –9,5 Mio €). Die Rücklage für die zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Eigen- und Fremdkapitalinstrumente beträgt 48,4 Mio € (im Vorjahr: 69,9 Mio €).

Von dem den Gesellschaftern der Fraport AG zurechenbaren Eigenkapital sind gemäß § 253 Absatz 6 Satz 1 HGB sowie nach § 268 Absatz 8 HGB insgesamt 344,9 Mio € (im Vorjahr: 353,9 Mio €) ausschüttungsgesperrt. Die Ausschüttungssperre griff allerdings insofern nicht, als ausreichend freie Rücklagen vorhanden waren.

Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Folgen der Coronavirus-Pandemie wird vorgeschlagen, auch für das abgelaufene Geschäftsjahr keine Dividende auszuschütten.

32. Nicht beherrschende Anteile

Nicht beherrschende Anteile

in Mio €

31.12.2022

31.12.2021

Nicht beherrschende Anteile (ohne Gewinnanteil am Konzern-Ergebnis)

188,3

146,9

Gewinnanteil am Konzern-Ergebnis

34,2

9,0

Gesamt

222,5

155,9

Die Nicht beherrschenden Anteile betreffen die Eigenkapital- und Ergebnisanteile an der Fraport Twin Star Airport Management AD, FraCareServices GmbH, FraSec Aviation Security GmbH, Media Frankfurt GmbH, Lima Airport Partners S.R.L. sowie der Gesellschaften Fraport Greece A, Fraport Greece B und Fraport Regional Airports of Greece Management Company.

33. Lang- und kurzfristige Finanzschulden

Lang- und kurzfristige Finanzschulden

in Mio €

Restlaufzeit

Gesamt

Restlaufzeit

Gesamt

bis 1 Jahr

über 1 Jahr

31.12.2022

bis 1 Jahr

über 1 Jahr

31.12.2021

Finanzschulden

1.209,6

9.716,0

10.925,6

627,6

9.306,4

9.934,0

Im Laufe des Jahres wurden Schuldscheindarlehen in Höhe von 539,4 Mio € (im Vorjahr: 1.056,5 Mio €) ausgegeben. Darüber hinaus wird bezüglich weiterer Erläuterungen zu den Finanzschulden auf die Darstellung des Finanzmanagements und der Vermögens- und Finanzlage im zusammengefassten Lagebericht verwiesen.

34. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

in Mio €

Restlaufzeit

Gesamt

Restlaufzeit

Gesamt

bis 1 Jahr

über 1 Jahr

31.12.2022

bis 1 Jahr

über 1 Jahr

31.12.2021

Gegenüber fremden Unternehmen

444,4

62,3

506,7

298,8

71,8

370,6

Unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen in Höhe von 13,7 Mio € (im Vorjahr: 15,2 Mio €) enthalten. Die Verbindlichkeiten betreffen die vertraglichen Verpflichtungen zur Durchführung von ökologischen Ausgleichsmaßnahmen aufgrund der abgeschlossenen, für den Flughafenausbau erforderlichen Rodungsarbeiten im Süden des Flughafens sowie im Bereich der Landebahn Nordwest.

35. Lang- und kurzfristige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

Lang- und kurzfristige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

in Mio €

Restlaufzeit

Gesamt

Restlaufzeit

Gesamt

bis 1 Jahr

über 1 Jahr

31.12.2022

bis 1 Jahr

über 1 Jahr

31.12.2021

Gegenüber Gemeinschaftsunternehmen

37,4

0,0

37,4

16,3

0,0

16,3

Gegenüber assoziierten Unternehmen

2,5

0,0

2,5

2,8

0,0

2,8

Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit
Konzessionsverpflichtungen

52,4

911,5

963,9

27,2

890,8

918,0

Leasingverbindlichkeiten

44,4

164,5

208,9

46,3

192,2

238,5

Negative Marktwerte von derivativen Finanzinstrumenten

0,7

0,7

22,4

9,3

31,7

Sonstige übrige finanzielle Verbindlichkeiten

53,6

21,4

75,0

35,1

22,8

57,9

Gesamt

190,3

1.098,1

1.288,4

150,1

1.115,1

1.265,2

Die Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit Konzessionsverpflichtungen betreffen die Verpflichtungen zur Zahlung von fixen und variablen Konzessionsgebühren im Zusammenhang mit den Flughafen-Betriebskonzessionen für die Flughäfen in Griechenland, Lima, Fortaleza und Porto Alegre sowie Varna und Burgas.

36. Lang- und kurzfristige nichtfinanzielle sonstige Verbindlichkeiten

Lang- und kurzfristige nichtfinanzielle sonstige Verbindlichkeiten

in Mio €

Restlaufzeit

Gesamt

Restlaufzeit

Gesamt

bis 1 Jahr

über 1 Jahr

31.12.2022

bis 1 Jahr

über 1 Jahr

31.12.2021

Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen

3,0

3,0

2,5

2,5

Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen

0,5

7,5

8,0

0,6

7,0

7,6

Sonstige Rechnungsabgrenzungen

22,5

51,6

74,1

32,5

58,7

91,2

Sonstige nichtfinanzielle übrige Verbindlichkeiten

136,8

10,8

147,6

96,5

12,6

109,1

Gesamt

162,8

69,9

232,7

132,1

78,3

210,4

Die sonstigen nichtfinanziellen übrigen Verbindlichkeiten setzen sich unter anderem aus Lohn- und Kirchensteuer sowie sonstigen Steuern und personalbezogenen Verbindlichkeiten zusammen.

37. Latente Steuerverpflichtungen

Latente Steuerverpflichtungen

in Mio €

31.12.2022

31.12.2021

Latente Steuerverpflichtungen

41,3

37,7

Die Abgrenzung passiver latenter Steuern erfolgt gemäß IAS 12 nach dem Temporary-Konzept. Weitere Erläuterungen zu den passiven latenten Steuern sind unter Tz. 15 enthalten.

38. Pensionsverpflichtungen

Leistungsorientierte Pläne

Innerhalb des Fraport-Konzerns bestehen Pensionsverpflichtungen für die Vorstände der Fraport AG und ihre Hinterbliebenen sowie Verpflichtungen für die leitenden und außertariflichen Mitarbeiter.

Die Pensionsverpflichtungen enthalten im Wesentlichen 18 (im Vorjahr: 18) unverfallbare Anwartschaften aus einzelvertraglichen Pensionszusagen an Vorstände der Fraport AG und ihre Hinterbliebenen. Bereits im Jahr 2005 wurde eine Rückdeckungsversicherung für die Reduzierung versicherungsmathematischer Risiken und zur Insolvenzsicherung der Pensionsverpflichtungen für die damals und die heute teilweise noch aktiven Vorstände abgeschlossen. Es handelt sich dabei um eine Gruppenversicherung mit einem jährlich gleichbleibenden Mindestversicherungsbeitrag für die gesamte Gruppe. Die Versorgungsleistungen der Rückdeckungsversicherung entsprechen den insgesamt nach den Ruhegehaltszusagen erreichbaren Alters-, Berufsunfähigkeits- und Witwenleistungen. Die Rückdeckungsversicherungsansprüche sind mit dem von der Versicherung gemeldeten Aktivwert in Höhe von 24,0 Mio € (im Vorjahr: 24,5 Mio €) angesetzt; davon entfallen 1,0 Mio € (im Vorjahr: 1,0 Mio €) auf das vorgehaltene Treuhandvermögen. Die Rückdeckungsversicherung wird nicht am aktiven Markt gehandelt. Das Planvermögen ist in Aktien, Immobilien, festverzinslichen Wertpapieren und anderen Vermögensanlagen angelegt. Darüber hinaus wurde im Geschäftsjahr 2022 durch Entgeltumwandlung in Höhe von 0,04 Mio € (im Vorjahr: 0,0 Mio €) in die Rückdeckungsversicherung eingezahlt. Die durchschnittliche gewichtete Laufzeit der leistungsorientierten Versorgungspläne der Vorstände beträgt 12,2 Jahre (im Vorjahr: 14,2 Jahre) für Pensionen mit Rückdeckungsversicherung und 6,9 Jahre (im Vorjahr: 8,1 Jahre) für Pensionen ohne Rückdeckungsversicherung.

Die Vorstandsmitglieder haben Anspruch auf eine Alters- und Hinterbliebenenversorgung. Ein Anspruch auf Ruhegehalt entsteht grundsätzlich, wenn das Vorstandsmitglied während der Dauer des Vertrags dauernd dienstunfähig wird oder während der Laufzeit oder mit Ablauf des Vertrags aus dem aktiven Dienst der Gesellschaft ausscheiden sollte. Im Falle des Ablebens eines Vorstandsmitglieds erhalten die Hinterbliebenen Hinterbliebenenversorgung. Diese beträgt für die Witwe beziehungsweise den Witwer 60 % des Ruhegehalts; versorgungsberechtigte Kinder erhalten eine Versorgung von je 12 %. Wird kein Witwengeld gezahlt, erhalten die Kinder je 20 % des Ruhegehalts.

Auf die bei Ausscheiden anfallenden Ruhegehälter werden Einkünfte aus aktiver Erwerbstätigkeit sowie Versorgungsbezüge aus früheren und gegebenenfalls späteren Dienstverhältnissen bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres insoweit angerechnet, als ohne eine Anrechnung die Summe aus diesen Bezügen und dem Ruhegehalt insgesamt 75 % des Fixgehalts (für den Fall der Beendigung beziehungsweise Nichtverlängerung des Dienstverhältnisses auf Wunsch der Fraport AG 100 % des Fixgehalts) überschreitet. Mit Wirkung zum 1. Januar eines jeden Jahres werden die Ruhegehälter nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der Belange des ehemaligen Vorstandsmitglieds und der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft angepasst. Die Anpassungsverpflichtung gilt als erfüllt, wenn die Anpassung nicht geringer ist als der Anstieg des Verbraucherpreisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland.

Das Ruhegehalt eines Vorstandsmitglieds bestimmt sich nach einem prozentualen Anteil einer fest vertraglich vereinbarten Bemessungsgrundlage, wobei der prozentuale Anteil mit der Bestelldauer des Vorstandsmitglieds jährlich um 2,0 % bis auf maximal 75 % steigt.

Dr. Schulte hat zum 31. Dezember 2022 einen Anspruch auf Ruhegehalt in Höhe von 75 % und somit das Maximum und Prof. Dr. Zieschang einen Anspruch in Höhe von 60 % der jeweils fest vertraglich vereinbarten Bemessungsgrundlage.

Für den Fall der Dienstunfähigkeit beträgt der Versorgungssatz für Dr. Schulte und Prof. Dr. Zieschang mindestens 55 % des jeweiligen festen Jahresbruttogehalts beziehungsweise der vertraglich vereinbarten Bemessungsgrundlage.

Bei den ab 2012 bestellten Vorstandsmitgliedern sind die Alters- und Hinterbliebenenversorgung sowie eine Versorgung bei dauernder Dienstunfähigkeit zusätzlich in einem gesonderten Versorgungsvertrag geregelt. Dieser sieht vor, dass nach Eintritt eines Versorgungsfalls ein einmaliges Versorgungskapital oder ein lebenslanges Ruhegehalt gezahlt werden. Das Versorgungskapital baut sich auf, indem die Fraport AG jährlich 40 % des gewährten festen Jahresbruttogehalts auf einem Versorgungskonto gutschreibt. Das am Ende des Vorjahres angesammelte Versorgungskapital verzinst sich jährlich entsprechend mit dem für die Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen in der deutschen Handelsbilanz der Fraport AG zum Ende des Vorjahres verwendeten Zinssatz gemäß § 253 Absatz 2 HGB, mindestens mit 3 % und höchstens mit 6 %. Bei Zahlung eines lebenslangen Ruhegehalts wird dieses jährlich zum 1. Januar um 1 % erhöht. Eine weitergehende Anpassung findet nicht statt. Beträgt beim Eintritt des Versorgungsfalls wegen dauernder Dienstunfähigkeit das erreichte Versorgungskapital weniger als 600 Tsd €, wird es von der Fraport AG auf diese Summe aufgestockt. Für den Fall dauernder Dienstunfähigkeit innerhalb der ersten fünf Jahre ihrer Vorstandstätigkeit können die Vorstandsmitglieder den Beginn der Ruhegehaltszahlungen auf maximal fünf Jahre seit Beginn des Dienstverhältnisses verschieben. Bis zum aufgeschobenen Beginn der Ruhegehaltszahlungen erhalten sie eine monatliche Rente von 2,5 Tsd €. Das Risiko der Rentenzahlung in der Aufstockungsphase und der Zahlungen für die Aufstockung wurde durch den Abschluss einer entsprechenden Berufsunfähigkeitsversicherung rückgedeckt. Auf das gewährte Ruhegehalt werden alle Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes aus nichtselbstständiger oder selbstständiger Tätigkeit bis zum Ende des Monats, in dem das Vorstandsmitglied das 62. Lebensjahr vollendet, in voller Höhe angerechnet.

Für die ab 2012 bestellten Vorstandsmitglieder ist die Hinterbliebenenversorgung wie folgt geregelt: Ohne vorangegangenen Versorgungsfall erhält die Witwe beziehungsweise der Witwer das bisher erreichte Versorgungskapital. Ist keine anspruchsberechtigte Witwe beziehungsweise kein Witwer vorhanden, erhält jede Halbwaise 10 % und jede Vollwaise 25 % des bisher erreichten Versorgungskapitals als Einmalzahlung. Beträgt das bis zum Ableben erreichte Versorgungskapital weniger als 600 Tsd €, wird es von Fraport auf diese Summe aufgestockt. Das Zahlungsrisiko der Aufstockung wurde durch den Abschluss einer entsprechenden Risikolebensversicherung rückgedeckt. Im Falle des Ablebens während des Bezugs von Ruhegehalt hat die Witwe beziehungsweise der Witwer Anspruch auf 60 % des zuletzt gewährten Ruhegehalts, Halbwaisen erhalten jeweils 10 % und Vollwaisen jeweils 25 % des zuletzt gewährten Ruhegehalts. Sind keine der vorgenannten Hinterbliebenen vorhanden, erhalten die Erbberechtigten ein einmaliges Sterbegeld in Höhe von 8,0 Tsd €.

Des Weiteren wurde mit jedem Vorstandsmitglied ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot für die Dauer von zwei Jahren vereinbart. Für diesen Zeitraum wird eine angemessene Karenzentschädigung in Höhe von jährlich 50 % der von dem Vorstandsmitglied zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Leistungen gewährt (analog § 74 Abs. 2 HGB); die Performance-abhängigen Vergütungsbestandteile sind bei der Berechnung der Entschädigung nach dem Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in Ansatz zu bringen. Sofern das aktuelle Vergütungssystem bei Beendigung des Vertrags noch keine drei Geschäftsjahre bestanden hat, wird die durchschnittliche Performance-Vergütung auf der Grundlage der Dauer des Vertrags nach dem aktuellen Vergütungssystem ermittelt (analog § 74b Abs. 2 HGB). Die Zahlung erfolgt in monatlichen Teilbeträgen. Die Entschädigung wird auf ein von der Fraport AG geschuldetes Ruhegehalt angerechnet. Bei den vor 2012 ernannten Vorstandsmitgliedern erfolgt dies soweit die Entschädigung zusammen mit dem Ruhegehalt und anderweitig erzielten Einkünften 100 % des zuletzt bezogenen Jahresfixums übersteigt. Bei den seit 2012 ernannten Vorstandsmitgliedern wird die Entschädigung bis zum Ende des Monats, in dem das 62. bzw. 65 Lebensjahr vollendet wird, in voller Höhe auf das Ruhegehalt angerechnet. Zahlungen aus Anlass einer vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit werden auf die Karenzentschädigung angerechnet.

Weitere Leistungen für den Fall der Beendigung der Tätigkeit sind keinem Vorstandsmitglied zugesagt worden.

Der Anspruch der ehemaligen Vorstandsmitglieder auf Ruhegehaltszahlungen bestimmt sich nach einem prozentualen Anteil einer fest vertraglich vereinbarten Bemessungsgrundlage.

Für leitende und außertarifliche Mitarbeiter, die nach dem 31. Dezember 1997 als leitende beziehungsweise außertarifliche Angestellte in das Unternehmen eingetreten sind beziehungsweise künftig eintreten werden, ist die Alters- und Hinterbliebenenversorgung auf das monatliche zusatzversorgungspflichtige Entgelt, für das Umlagen zu entrichten sind, auf den in § 38 ATV-K definierten Grenzbetrag in Höhe des 1,133-Fachen der Entgeltgruppe 15 Stufe 6 TVöD beschränkt. Zusätzlich zu dieser begrenzten Alters- und Hinterbliebenenversorgung besteht für diesen Personenkreis eine ergänzende betriebliche Altersversorgung. Demnach stellt die Fraport AG jährlich einen Beitrag in Höhe von 13 % der beitragsfähigen Bezüge als Kapitalbausteine in ein individuell geführtes Versorgungskonto ein. Für Arbeitnehmer, die bereits vor dem 1. Januar 2000 in ein außertarifliches Arbeitsverhältnis eingetreten sind, begann die Beitragszeit am 1. Januar 1998. Ferner gilt dies für Angestellte, die nach dem 31. Dezember 1997 von einem tariflichen in ein außertarifliches Arbeitsverhältnis gewechselt sind oder nach dem 31. Dezember 1997 in ein außertarifliches Arbeitsverhältnis eingetreten sind, ab dem Zeitpunkt des Statuswechsels. Zum Jahresende bestanden 667 Anwartschaften (davon 641 unverfallbar). Der Barwert der verfallbaren Anwartschaften beträgt 0,0 Mio € (im Vorjahr: 0,1 Mio €); für die nicht verfallbaren Anwartschaften ergab sich zum Jahresabschluss 2022 ein Barwert von 12,5 Mio € (im Vorjahr: 14,5 Mio €). Zukünftige Verpflichtungen bestehen in Höhe von 8,2 Mio € gegenüber aktiven und 4,3 Mio € gegenüber ausgeschiedenen Arbeitnehmern beziehungsweise Pensionären. Im Geschäftsjahr wurden aufgrund der jungen Altersstruktur keine wesentlichen Versorgungsbeträge geleistet. Die Verpflichtung für die leitenden und außertariflichen Mitarbeiter hatte eine durchschnittliche gewichtete Laufzeit von 8,0 Jahren (im Vorjahr: 9,3 Jahre).

Darüber hinaus besteht für die außertariflichen leitenden Angestellten die Möglichkeit, an einer mitarbeiterfinanzierten betrieblichen Versorgungsleistung („Deferred Compensation“) teilzunehmen. Der Mitarbeiteranteil wird durch Umwandlung eines jährlich frei wählbaren Teils erbracht. Dieser Teil wird in eine Versicherungssumme umgerechnet und verzinslich von der Fraport AG angesammelt. Zum Jahresabschluss bestanden 24 unverfallbare Pensionszusagen in Höhe von 7,4 Mio € (im Vorjahr: 8,4 Mio €). Gegenüber aktiven Mitarbeitern besteht eine Verpflichtung von 6,0 Mio € (im Vorjahr: 6,5 Mio €), gegenüber ausgeschiedenen Mitarbeitern und Pensionären von 1,5 Mio € (im Vorjahr: 1,9 Mio €). Die durchschnittliche gewichtete Laufzeit der mitarbeiterfinanzierten betrieblichen Versorgungsleistungen betrug 7,0 Jahre (im Vorjahr: 8,3 Jahre).

Die Richtlinien Nr. 2 und Nr. 3 sowie die Betriebsvereinbarung BV 47 wurden durch die neugefasste Betriebsvereinbarung BV 47 und die zusammengefasste Richtlinie 2 mit Wirkung zum 1. Januar 2017 ersetzt. Die Neufassung unterscheidet sich von der bis dahin gültigen dadurch, dass die Beitragsverzinsung ab dem 1. Januar 2017 nicht mehr mit einem festen Zins in Höhe von 6 % und nicht mehr durch direkte Zinszurechnung über Altersfaktoren erfolgt, sondern jährlich in Höhe eines marktorientierten Zinssatzes, jedoch mindestens in Höhe von 2 % p. a. und höchstens in Höhe von 6 % p. a. Beiträge, die bis zum 31. Dezember 2016 eingezahlt wurden, entwickeln sich weiterhin nach der bis dahin gültigen Fassung.

Zur Bewertung der Pensionsverpflichtungen werden die Regeln gemäß IAS 19 zugrunde gelegt. Die Berechnung der Pensionsverpflichtungen zum 31. Dezember 2022 wurde auf Basis von versicherungsmathematischen Gutachten erstellt. Veränderungen der oben dargestellten Verpflichtungen ergaben sich wie folgt:

Pensionsverpflichtungen (2022)

in Mio €

Barwert der
Verpflichtung

Planvermögen

Gesamt

Zum 1. Januar 2022

66,3

–24,6

41,7

Dienstzeitaufwand

Laufender Dienstzeitaufwand

2,0

0,0

2,0

Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand

0,0

0,0

0,0

Gewinne und Verluste aus Abgeltung

0,0

0,0

0,0

Summe Dienstzeitaufwand

2,0

0,0

2,0

Nettozinsaufwand/-ertrag

Zinserträge und Zinsaufwendungen

0,6

–0,2

0,4

Remeasurements

Ertrag aus Planvermögen, ohne Zinsen

0,0

0,0

0,0

Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Änderungen der
demografischen Annahmen

0,0

0,0

0,0

Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aufgrund erfahrungsbedingter
Anpassungen der Verpflichtung

3,5

0,0

3,5

Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus der
Änderung der finanziellen Annahmen

–14,5

0,0

–14,5

Summe Remeasurements

–11,0

0,0

–11,0

Auswirkungen von Wechselkursänderungen

0,0

0,0

0,0

Beiträge des Arbeitgebers zum Plan

0,3

0,0

0,3

Beiträge des Arbeitnehmers zum Plan

0,0

0,0

0,0

Zahlungen aus dem Plan

–2,5

0,8

–1,7

Überdeckung

0,0

0,0

0,0

Zum 31. Dezember 2022

55,7

–24,0

31,7

Pensionsverpflichtungen (2021)

in Mio €

Barwert der
Verpflichtung

Planvermögen

Gesamt

Zum 1. Januar 2021

71,4

–24,7

46,7

Dienstzeitaufwand

Laufender Dienstzeitaufwand

2,3

0,0

2,3

Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand

0,0

0,0

0,0

Gewinne und Verluste aus Abgeltung

0,0

0,0

0,0

Summe Dienstzeitaufwand

2,3

0,0

2,3

Nettozinsaufwand/-ertrag

Zinserträge und Zinsaufwendungen

0,3

–0,1

0,2

Remeasurements

Ertrag aus Planvermögen, ohne Zinsen

0,0

–0,6

–0,6

Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Änderungen der
demografischen Annahmen

0,0

0,0

0,0

Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aufgrund erfahrungsbedingter
Anpassungen der Verpflichtung

–2,3

0,0

–2,3

Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus der
Änderung der finanziellen Annahmen

–3,5

0,0

–3,5

Summe Remeasurements

–5,8

–0,6

–6,4

Auswirkungen von Wechselkursänderungen

0,0

0,0

0,0

Beiträge des Arbeitgebers zum Plan

0,1

0,0

0,1

Beiträge des Arbeitnehmers zum Plan

0,0

0,0

0,0

Zahlungen aus dem Plan

–2,0

0,8

–1,2

Überdeckung

0,0

0,0

0,0

Zum 31. Dezember 2021

66,3

–24,6

41,7

Saldierung

Nachstehend erfolgt die Verrechnung der Pensionsverpflichtungen mit dem zur Insolvenzsicherung vorgehaltenen Planvermögen:

Saldierung

in Mio €

2022

2021

Saldierung

Überleitung zu den in der Bilanz erfassten Vermögenswerten und Schulden

Barwert der über eine Rückdeckungsversicherung/Treuhandvermögen finanzierten Verpflichtung

25,2

30,1

Beizulegender Zeitwert des Planvermögens

–24,0

–24,6

Überdeckung (bei der Nettoschuld nicht berücksichtigt)/Unterdeckung

1,2

5,5

Barwert der nicht über eine Rückdeckungsversicherung/Treuhandvermögen finanzierten Verpflichtung

30,5

36,2

In der Bilanz erfasste (Netto-)Schuld

31,7

41,7

Maßgebliche versicherungsmathematische Annahmen

2022

2021

Gehaltstrend

2,25 %

2,25 %

Rechnungszinssatz

3,69 %

0,90 %

Rentendynamik

2,25 %/2,25 % einmalig 10,0%

1,75 %/2,25 %

Sterbewahrscheinlichkeit

Richttafeln Prof. Dr. Heubeck 2018 G

Richttafeln Prof. Dr. Heubeck 2018 G

Pensionierungsalter

Ende der Vertragslaufzeit, frühestens
Altersgrenze in den Versorgungszusagen

Ende der Vertragslaufzeit, frühestens
Altersgrenze in den Versorgungszusagen

Die maßgeblichen versicherungsmathematischen Annahmen beziehen sich auf die Pensionsverpflichtungen des Fraport-Konzerns. Allen Pensionsverpflichtungen liegen im Wesentlichen die gleichen Annahmen zugrunde, wobei die Anpassung der Renten lediglich auf Pensionsverpflichtungen der Vorstände berechnet wird.

Sensitivitätsanalyse

Die Sensitivitätsanalyse basiert auf Veränderungen der Annahmen, während die anderen Faktoren konstant blieben. In der Praxis ist es unwahrscheinlich, dass sich nur eine versicherungsmathematische Annahme verändert. Veränderungen in den versicherungsmathematischen Annahmen können mit anderen versicherungsmathematischen Annahmen korrelieren. Die Ermittlungsmethode zur Sensitivitätsanalyse wurde nicht verändert. Bei der Veränderung der Annahmen würde die Pensionsrückstellung um die folgenden Beträge variieren:

Sensitivitätsanalyse (31.12.2022)

in Mio €

2022

Rückgang des Rechnungszinses um 0,5 %

Anstieg des Rechnungszinses um 0,5 %

Rechnungszinssatz

3,6

–1,7

Rückgang der Rentendynamik um 0,25 %

Anstieg der Rentendynamik um 0,25 %

Rentendynamik

0

1,7

Rückgang um 1 Jahr

Sterbewahrscheinlichkeit

0,8

Anstieg um 1 Jahr

Pensionierungsalter 1)

2,3

1) Die Verpflichtung würde sich infolge eines Anstiegs des Pensionierungsalters um ein Jahr für alle Begünstigten um 2,3 Mio € erhöhen.

Sensitivitätsanalyse (31.12.2021)

in Mio €

2021

Rückgang des Rechnungszinses um 0,5 %

Anstieg des Rechnungszinses um 0,5 %

Rechnungszinssatz

3,6

–3,4

Rückgang der Rentendynamik um 0,25 %

Anstieg der Rentendynamik um 0,25 %

Rentendynamik

–1,0

1,0

Rückgang um 1 Jahr

Sterbewahrscheinlichkeit

0,0

Anstieg um 1 Jahr

Pensionierungsalter 1)

1,8

1) Die Verpflichtung würde sich infolge eines Anstiegs des Pensionierungsalters um ein Jahr für alle Begünstigten um 1,8 Mio € erhöhen.

Das Pensionierungsalter hat keinen Einfluss auf die Pensionen des Vorstands und wurde nur für übrige Pensionen gerechnet. Die Gehaltsanpassung hat, aufgrund der Struktur der jeweiligen Pensionspläne, keinen Einfluss auf die Pensionsverpflichtungen.

Im Zusammenhang mit den leistungsorientierten Plänen ist der Konzern den oben genannten versicherungsmathematischen Risiken sowie dem Zinsänderungsrisiko ausgesetzt. Aufgrund der im Konzern vorhandenen Liquidität besteht für die nicht rückgedeckten Verpflichtungen kein Risiko im Hinblick auf die Erfüllung.

Pläne mehrerer Arbeitgeber

Auf der Grundlage einer tarifvertraglichen Vereinbarung (Altersvorsorge-TV-Kommunal – [ATV-K]) hat die Fraport AG ihre Arbeitnehmer zur Gewährung einer leistungsorientierten Betriebsrente bei der Zusatzversorgungskasse für Gemeinden und Gemeindeverbände in Wiesbaden (ZVK) pflichtversichert. Die Beträge werden im Rahmen eines Umlageverfahrens erhoben. Der Umlagesatz der ZVK beläuft sich wie im Vorjahr auf 7,0 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts; davon übernimmt der Arbeitgeber 5,3 %; die Eigenbeteiligung der Arbeitnehmer beträgt 1,7 %. Daneben wird gemäß § 63 der ZVK-Satzung (ZVKS) vom Arbeitgeber ein steuerfreies Sanierungsgeld von 1,4 % vom zusatzversorgungspflichtigen Entgelt erhoben. Für einen Teil der Pflichtversicherten (in der Regel AT-Beschäftigte und leitende Angestellte) wird für das ZVK-pflichtige Entgelt, das über dem tariflich festgesetzten Grenzwert gemäß § 38 ATV-K liegt, eine zusätzliche Umlage von 9,0 % gezahlt. Die umlagepflichtigen Entgelte betrugen 349,5 Mio €. Bei den über die ZVK durchgeführten Verpflichtungen handelt es sich um mittelbare Pensionsverpflichtungen, für die gemäß Artikel 28 Absatz 1 Satz 2 EGHGB keine Rückstellungen gebildet wurden

Bei dem vorliegenden Plan handelt es sich um einen gemeinschaftlichen Plan mehrerer Arbeitgeber (IAS 19.8), da sich die beteiligten Gesellschaften sowohl das Risiko der Kapitalanlage als auch das biometrische Risiko teilen. Darüber hinaus wird auf die tarifvertraglichen Risiken aus der ZVK-Versorgung im Risiko- und Chancenbericht des Lageberichts verwiesen.

Die ZVK-Versorgung ist grundsätzlich als leistungsorientierter Versorgungsplan einzuordnen (IAS 19.30). Da nur unzureichende Informationen vorhanden sind und die Gesellschaft mit ihren Beiträgen auch die Risiken anderer Trägerunternehmen (IAS 19.34) deckt, werden nur die laufenden Beiträge wie bei einem beitragsorientierten Plan berücksichtigt. Die ZVK stellt aufgrund ihrer Struktur den teilnehmenden Unternehmen keine Informationen zur Verfügung, die die Zuordnung von Verpflichtung, Planvermögen, Dienstzeitaufwand und gegebenenfalls Über- oder Unterdeckung und den Umfang der Teilnahme von Fraport an dem Plan erlauben. Im Fraport-Konzern-Abschluss erfolgt die Berücksichtigung der Beiträge entsprechend einer beitragsorientierten Versorgungszusage. Die Fraport AG ist zusammen mit den übrigen Mitgliedsunternehmen dazu verpflichtet, die aufgelaufenen, nicht durch Vermögen gedeckten und die künftig hinzukommenden Verpflichtungen zu finanzieren. Der genaue Anteil des verbleibenden Verpflichtungsumfangs kann nicht bestimmt werden. Im Falle des Ausscheidens der Fraport AG aus dem gemeinschaftlichen Plan (zum Beispiel durch Kündigung) ist ein Ausgleichsbetrag an die ZVK in Höhe des Barwerts der Verpflichtung zum Zeitpunkt der Beendigung der Mitgliedschaft zu leisten. Aufgrund der nur unzureichend vorliegenden Informationen ist dieser Betrag nicht ermittelbar. Wird der gemeinschaftliche Plan durch Beschluss des Verwaltungsausschusses aufgelöst, steht Fraport kein Anteil aus dem eventuell verbleibenden Überschuss zu.

Im Geschäftsjahr wurden für die ZVK 22,0 Mio € (im Vorjahr: 19,2 Mio €) als Beiträge für beitragsorientierte Pläne erfasst. Für das folgende Geschäftsjahr werden Beitragszahlungen in Höhe von 24,2 Mio € erwartet.

Darüber hinaus werden in Deutschland aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen Beiträge an staatliche Rentenversicherungsträger geleistet. Die laufenden Beitragszahlungen sind als Aufwand des jeweiligen Jahres ausgewiesen. Im Fraport-Konzern wurden insgesamt Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung von 71,6 Mio € (im Vorjahr: 68,4 Mio €) abgeführt.

39. Lang- und kurzfristige Ertragsteuerrückstellungen

Lang- und kurzfristige Ertragsteuerrückstellungen

in Mio €

Restlaufzeit

Gesamt

Restlaufzeit

Gesamt

bis 1 Jahr

über 1 Jahr

31.12.2022

bis 1 Jahr

über 1 Jahr

31.12.2021

Ertragsteuerrückstellungen

24,7

77,0

101,7

29,4

83,7

113,1

Die Steuerrückstellungen in Höhe von 101,7 Mio € (im Vorjahr: 113,1 Mio €) wurden für noch nicht veranlagte Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer sowie für Risiken aus steuerlichen Außenprüfungen gebildet.

40. Lang- und kurzfristige sonstige Rückstellungen

In den nachfolgenden Übersichten ist die Entwicklung der lang- und kurzfristigen Rückstellungen erläutert.

Lang- und kurzfristige Personalrückstellungen

in Mio €

1.1.2022

Verbrauch

Auflösung

Zuführung

31.12.2022

Personal

163,9

–73,6

–28,0

54,4

116,7

davon langfristig

63,1

45,4

davon kurzfristig

100,8

71,3

Die Personalrückstellungen betrafen neben den Rückstellungen im Zusammenhang mit dem Programm „Zukunft FRA – Relaunch 50“ insbesondere getroffene Regelungen der Altersteilzeit sowie Rückstellungen für variable Lohn- und Gehaltskomponenten, wie beispielsweise die Erfolgsbeteiligung für die Beschäftigten der Fraport AG. Die Altersteilzeitrückstellungen werden in Übereinstimmung mit IAS 19 gebildet. Die Guthaben für Altersteilzeit werden mit den Fondsanteilen (siehe auch Tz. 23) saldiert.

Sonstige Rückstellungen

in Mio €

1.1.2022

Verbrauch

Auflösung

Zuführung

Zinseffekt

31.12.2022

Umweltschutz

40,7

–2,1

0,0

9,4

–11,9

36,1

Passiver Schallschutz

31,4

–3,4

–25,3

0,0

–0,9

1,8

Naturschutzrechtlicher
Ausgleich

13,9

–0,3

–0,5

0,0

–2,0

11,1

Wirbelschleppen

16,9

–2,9

0,0

7,7

–1,6

20,1

Übrige

83,4

–15,1

–30,8

112,4

–0,2

149,7

Gesamt

186,3

–23,8

–56,6

129,5

–16,6

218,8

davon langfristig

97,6

90,9

davon kurzfristig

88,7

127,9

Die Umweltschutzrückstellungen sind im Wesentlichen für voraussichtliche Sanierungskosten zur Beseitigung von Verunreinigungen des Grundwassers auf dem Flughafengelände in Frankfurt am Main sowie für Umweltbelastungen im Südbereich des Flughafens gebildet worden. Zum 31. Dezember 2022 betragen die geschätzten Mittelabflüsse (Barwerte) innerhalb eines Jahres 1,9 Mio € (im Vorjahr: 2,4 Mio €), nach einem bis fünf Jahren 9,1 Mio € (im Vorjahr: 10,0 Mio €) und nach fünf Jahren 24,2 Mio € (im Vorjahr: 26,8 Mio €).

Die Rückstellung „Passiver Schallschutz“ beinhaltet Verpflichtungen zur Erstattung von passiven Schallschutzaufwendungen von Eigentümern privat und gewerblich genutzter Grundstücke sowie Verpflichtungen zur Zahlung von Außenwohn- und Außengewerbebereichsentschädigungen. Die Verpflichtungen resultieren aus dem Planfeststellungsbeschluss des HMWEVW vom 18. Dezember 2007 in Verbindung mit dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (Fluglärmgesetz) sowie dem Planergänzungsbeschluss vom 30. April 2013. Die Antragsfrist für Maßnahmen aus dem Programm ist seit dem 13. Oktober 2021 abgelaufen. Rechnungen für fristgerecht beantragte Maßnahmen konnten noch bis zum 12. Oktober 2022 eingereicht werden. Die zum 31.  Dezember 2022 verbleibende Rückstellung in Höhe von 1,8 Mio € betrifft fristgerecht eingereichte und noch in Abwicklung befindliche Rechnungen. Für sämtliche unter „Passiver Schallschutz“ ausgewiesenen Verpflichtungen besteht zum Stichtag ein korrespondierender Erstattungsanspruch, der unter den sonstigen Forderungen ausgewiesen wird (siehe Tz. 25). Der Buchwert des Erstattungsanspruchs hängt von den tatsächlich vereinnahmten und künftig erwarteten Lärmschutzentgelten ab. Der Buchwert der korrespondierenden Rückstellung hängt von den tatsächlichen und künftig erwarteten Mittelabflüssen für passive Lärmschutzmaßnahmen und Wirbelschleppen ab. Da die Antragsfrist im Oktober 2022 abgelaufen ist, erfolgte die erfolgsneutrale Auflösung des überschüssigen Rückstellungsbetrags gegen den entsprechenden Aktivposten.

Für die langfristige Verpflichtung zur Durchführung ökologischer Ausgleichsmaßnahmen aufgrund der bereits abgeschlossenen, für den Flughafenausbau erforderlichen Rodungsarbeiten im Süden des Flughafens sowie im Bereich der Landebahn Nordwest wurde bereits in Vorjahren eine Rückstellung für naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen gebildet. Zum 31. Dezember 2022 betragen die geschätzten Mittelabflüsse (Barwerte) innerhalb eines Jahres 0,1 Mio € (im Vorjahr: 0,8 Mio €), nach einem bis fünf Jahren 3,4 Mio € (im Vorjahr: 3,2 Mio €) und nach fünf Jahren 7,6 Mio € (im Vorjahr: 10,0 Mio €). Im Geschäftsjahr erfolge eine Neueinschätzung der erwarteten Mittelabflüsse, die zu einer erfolgsneutralen Auflösung in Höhe von 0,5 Mio € führte.

Bei dem Wirbelschleppen-Vorsorgeprogramm handelt es sich um die vorsorgliche Sicherung von Dächern in den definierten Anspruchsgebieten zum Schutz vor Schäden an der Dacheindeckung infolge wirbelschleppenbedingter Windböen. Die Verpflichtungen resultieren aus den diesbezüglichen Planergänzungsbeschlüssen vom 10. Mai 2013 und vom 26. Mai 2014. Zum 31. Dezember 2022 betragen die geschätzten Mittelabflüsse (Barwerte) innerhalb eines Jahres 3,7 Mio € (im Vorjahr: 1,2 Mio €), nach einem bis fünf Jahren 10,0 Mio € (im Vorjahr: 8,1 Mio €) und nach fünf Jahren 6,4 Mio € (im Vorjahr: 7,6 Mio €). Die Zuführungen im Geschäftsjahr wurden in vollem Umfang erfolgsneutral gegen den korrespondierenden Aktivposten gebildet (siehe Tz. 25).

Die übrigen Rückstellungen beinhalten Rückstellungen für Rabatte und Rückerstattungen in Höhe von 62,0 Mio € (im Vorjahr: 25,1 Mio €), die im Geschäftsjahr 2022 umsatzmindernd erfasste Zuführungen in Höhe von 52,5 Mio € enthalten, Rückstellungen für mögliche Schadensregulierungen im Zusammenhang mit der starken Erholung des Verkehrs- und Passagieraufkommens im Geschäftsjahr in Höhe von 36,9 Mio € (im Vorjahr: 3,5 Mio €), Rückstellungen für Zinsen im Zusammenhang mit erwarteten Steuernachzahlungen von 7,3 Mio € (im Vorjahr: 16,8 Mio €), Rückstellungen für noch durchzuführende Erschließungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Vorratsimmobilien (siehe auch Tz. 28) in Höhe von 5,2 Mio € (im Vorjahr: 5,7 Mio €). Die Mittelabflüsse für die übrigen Rückstellungen werden überwiegend innerhalb eines Jahres erwartet.

41. Finanzinstrumente

Angaben zu Buchwerten und beizulegenden Zeitwerten

Die folgende Tabelle stellt die Buchwerte, die beizulegenden Zeitwerte und die Bewertungsstufen der Hierarchie im Sinne des IFRS 13 für die Finanzinstrumente zum 31. Dezember 2022 dar:

Finanzinstrumente zum 31. Dezember 2022

In Mio €

Buchwert

Fair Value

Bewertungsstufen im Sinne des IFRS 13

Zu fortgeführten Anschaffungskosten

FVOCI (ohne Recycling)

FVOCI (mit Recycling)

FVTPL

Stufe 1
Börsenpreise

Stufe 2
Abgeleitete Preise

Stufe 3
Nicht ableitbare Preise

Finanzielle Vermögenswerte

Zahlungsmittel

2.585,2

2.585,2

N/A

N/A

N/A

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

177,1

177,1

N/A

N/A

N/A

Sonstige finanzielle Forderungen und Vermögenswerte

142,4

142,4

142,4

0,0

Andere Finanzanlagen

Wertpapiere

1.056,7

1.056,7

977,0

79,7

Sonstige Beteiligungen

130,4

130,4

130,4

Ausleihungen an Gemeinschaftsunternehmen

27,6

27,6

27,6

Ausleihungen an assoziierte Unternehmen

0,0

0,0

0,0

Sonstige Ausleihungen

228,4

228,4

228,4

Gesamt

3.160,7

130,4

1.056,7

0,0

4.347,8

977,0

478,1

130,4

Finanzielle Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

506,7

506,7

506,7

Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

1.078,6

1.018,9

1.018,9

Finanzschulden

10.925,6

9.993,9

1.934,8

8.059,1

Derivative finanzielle Verbindlichkeiten

Hedging Derivat

0,0

0,0

Übrige Derivate

0,7

0,7

0,7

Eigenkapital-Option

0,0

0,0

0,0

Gesamt

12.510,9

0,0

0,0

0,7

11.520,2

1.934,8

9.585,4

0,0

Die folgende Tabelle stellt die Buchwerte, die beizulegenden Zeitwerte und die Bewertungsstufen der Hierarchie im Sinne des IFRS 13 für die Finanzinstrumente zum 31. Dezember 2021 dar:

Finanzinstrumente zum 31. Dezember 2021

In Mio €

Buchwert

Fair Value

Bewertungsstufen im Sinne des IFRS 13

Zu fortgeführten Anschaffungskosten

FVOCI (ohne Recycling)

FVOCI (mit Recycling)

FVTPL

Stufe 1
Börsenpreise

Stufe 2
Abgeleitete Preise

Stufe 3
Nicht ableitbare Preise

Finanzielle Vermögenswerte

Zahlungsmittel

2.662,8

2.662,8

N/A

N/A

N/A

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

152,3

152,3

N/A

N/A

N/A

Sonstige finanzielle Forderungen und Vermögenswerte

173,3

185,5

94,2

91,3

Andere Finanzanlagen

Wertpapiere

846,5

846,5

751,4

95,1

Sonstige Beteiligungen

109,2

109,2

109,2

Ausleihungen an Gemeinschaftsunternehmen

14,5

14,5

14,5

Ausleihungen an assoziierte Unternehmen

76,1

87,8

87,8

Sonstige Ausleihungen

62,6

62,6

62,6

Gesamt

3.141,6

109,2

846,5

0,0

4.121,2

751,4

266,4

288,3

Finanzielle Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

370,6

370,6

370,6

Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

995,0

1.335,3

1.335,3

Finanzschulden

9.934,0

9.993,9

2.208,7

7.785,1

Derivative finanzielle Verbindlichkeiten

Hedging Derivat

4,7

4,7

Übrige Derivate

4,6

4,6

4,6

Eigenkapital-Option

22,4

22,4

22,4

Gesamt

11.299,6

0,0

0,0

27,0

11.731,5

2.208,7

9.500,3

22,4

Aufgrund der kurzen Laufzeiten entsprechen die Buchwerte der Zahlungsmittel, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie der kurzfristigen sonstigen finanziellen Forderungen und Vermögenswerte zum Abschlussstichtag dem beizulegenden Zeitwert.

Die beizulegenden Zeitwerte der börsennotierten Wertpapiere entsprechen den Börsenkursen zum Abschlussstichtag. Die Bewertung der nicht börsennotierten Wertpapiere erfolgte zu Marktdaten des Bewertungsstichtags unter Verwendung von zuverlässigen und spezialisierten Quellen und Datenanbietern. Es werden allgemein anerkannte Bewertungsmodelle zugrunde gelegt.

Die beizulegenden Zeitwerte von Ausleihungen an Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen sowie die langfristigen sonstigen finanziellen Vermögenswerte werden als Barwert der zukünftigen Cash Flows ermittelt. Die Abzinsung erfolgt unter Anwendung des zum Bilanzstichtag aktuellen, laufzeitadäquaten Zinssatzes.

Die Buchwerte der sonstigen Ausleihungen entsprechen jeweils den beizulegenden Zeitwerten. Die sonstigen Ausleihungen unterliegen einer marktüblichen Verzinsung, sodass hier der Buchwert eine verlässliche Größe des beizulegenden Zeitwerts darstellt. In den sonstigen Ausleihungen enthalten sind Schuldscheindarlehen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Aufgrund eines fehlenden aktiven Markts liegen keine Informationen zu Risikoprämien der jeweiligen Emittenten vor. Da die Schuldscheindarlehen überwiegend variabel verzinslich sind, wurde der Buchwert als verlässlichste Größe für den beizulegenden Zeitwert herangezogen.

Langfristige Verbindlichkeiten werden zum Barwert angesetzt. Für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts werden die jeweiligen Zahlungsmittelabflüsse mit dem fristenkongruenten Zinssatz und dem Fraport-Kreditrisiko zum Stichtag diskontiert. Die Buchwerte der kurzfristigen Verbindlichkeiten entsprechen den beizulegenden Zeitwerten. Bei festverzinslichen Darlehen, die zum Laufzeitende prolongiert werden, besteht ein allgemeines Zinsänderungsrisiko.

Zur Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte der Finanzschulden werden die zukünftig erwarteten Zahlungsströme auf Basis der zum Stichtag gültigen Zinsstrukturkurve bestimmt und diskontiert. Den Zahlungsströmen wird die zum Abschlussstichtag marktgerechte und laufzeitadäquate Risikoprämie des jeweiligen Darlehensnehmers hinzugerechnet.

Bei den derivativen Finanzinstrumenten handelt es sich um Zinssicherungsgeschäfte. Im Geschäftsjahr 2022 wurden die zwei Zinsswaps, die im Zusammenhang mit dem Engagement in Griechenland standen, im Rahmen einer Refinanzierung vorzeitig aufgelöst.

Die der Stufe 3 zugeordneten sonstigen Beteiligungen betreffen die Anteile an der Delhi International Airport Private Ltd. Der beizulegende Zeitwert wird auf Basis einer Discounted-Cash-Flow-Bewertung ermittelt. Die im Vorjahr in Stufe 3 ausgewiesene Eigenkapital-Option in Bezug auf bis zu 8,4 % der Anteile an Fraport Greece A und Fraport Greece B wurde im Dezember 2022 vollständig ausgeübt.

Bei den wesentlichen nicht beobachtbaren Inputfaktoren für die Anteile an der Delhi International Airport Private Ltd handelt es sich für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts um die prognostizierten Cash Flows – die auf den künftigen Einnahmen und den geplanten Investitionen der Gesellschaft basieren – sowie den verwendeten Abzinsungsfaktor. Als Abzinsungsfaktor diente der WACC, ein länderindividueller, gewichteter, durchschnittlicher Kapitalkostensatz nach Steuern.

Überleitung Fair-Value-Stufe 3 2022 (durch Bewertungsmethoden ermittelt)

in Mio €

1. Januar
2022

Zugänge

Gewinne/
Verluste in
der GuV

Umgliederung
in Stufe 3

Gewinne/
Verluste im
OCI

31. Dezember 2022

Sonstige Beteiligungen

108,8

0,0

0,0

0,0

21,4

130,2

Überleitung Fair-Value-Stufe 3 2021 (durch Bewertungsmethoden ermittelt)

in Mio €

1. Januar
2021

Zugänge

Gewinne/
Verluste in
der GuV

Umgliederung
in Stufe 3

Gewinne/
Verluste im
OCI

31. Dezember 2021

Eigenkapital-Option

–29,5

0,0

7,1

0,0

0,0

–22,4

Sonstige Beteiligungen

104,2

0,0

0,0

0,0

4,6

108,8

Bei den Veränderungen der Annahmen würden die beizulegenden Zeitwerte folgende Beträge ergeben:

Sensitivitäten 2022

in Mio €

Sensitivitäten in nicht beobachtbaren Parametern

Sensitivitäten in der Währung (INR)

Diskontierungszinssatz

Wachstumsprognosen

+0,5 %

–0,5 %

+0,5 %

–0,5 %

+0,5 %

–0,5 %

Sonstige Beteiligungen

9,8 %

98,9

165,6

135,7

124,6

124,0

137,1

Sensitivitäten 2021

in Mio €

Sensitivitäten in nicht beobachtbaren Parametern

Sensitivitäten in der Währung (INR)

Diskontierungszinssatz

Wachstumsprognosen

+0,5 %

–0,5 %

+0,5 %

–0,5 %

+0,5 %

–0,5 %

Eigenkapital-Option

6,8 %

–15,4

–34,2

–23,9

–20,8

N/A

N/A

Sonstige Beteiligungen

11,0 %

85,9

134,7

111,4

106,2

108,3

109,4

Die nachfolgende Tabelle enthält die Nettoergebnisse 2022 und 2021 je Bewertungskategorie nach IFRS 9.

Nettoergebnisse je Bewertungskategorie

in Mio €

2022

2021

Finanzielle Vermögenswerte

Zu fortgeführten Anschaffungskosten

–168,1

–2,0

FVOCI mit Recycling

–57,7

–2,5

FVOCI ohne Recycling

21,2

4,7

Finanzielle Verbindlichkeiten

Zu fortgeführten Anschaffungskosten

4,5

–0,6

FVTPL

12,0

8,9

Das Nettoergebnis setzt sich aus erfolgswirksamen Änderungen der beizulegenden Zeitwerte, erfolgswirksam erfassten Wertminderungen und Wertaufholungen sowie aus Wechselkursänderungen und Abgangsgewinnen und -verlusten zusammen.

Zins- und Dividendenerträge von FVOCI gehaltenen Finanzinstrumenten werden ebenfalls in die Ermittlung des Nettoergebnisses einbezogen. Die Zins- und Dividendenerträge der anderen Kategorien werden nicht im angegebenen Nettoergebnis berücksichtigt.

Die Gewinne aus den finanziellen Verbindlichkeiten FVTPL enthalten neben den erfassten Marktwertänderungen auch die Marktwerte von einem Zinsswap, für den im Laufe des Geschäftsjahres 2022 kein Grundgeschäft bestand. Darüber hinaus wurde die erfolgswirksame Änderung der Eigenkapital-Option vor deren Ausübung in dieser Position berücksichtigt.

Derivative Finanzinstrumente und Hedge Accounting

Hinsichtlich ihrer Bilanzposten und geplanten Transaktionen unterliegt Fraport insbesondere Risiken aus der Veränderung von Zinssätzen und Währungskursen. Zinsrisiken begegnet Fraport durch Bildung von natürlich geschlossenen Positionen, bei denen sich die Werte oder die Zahlungsströme originärer Finanzinstrumente zeitlich und betragsmäßig ausgleichen, beziehungsweise über die Absicherung des Geschäfts durch derivative Finanzinstrumente. Derivate werden nicht zu Handels- oder Spekulationszwecken genutzt.

Zinsrisiken resultieren insbesondere aus dem mit Investitionen einhergehenden Kapitalbedarf sowie aus bestehenden, variabel verzinsten Finanzverbindlichkeiten und Vermögenswerten. Im Rahmen der Zinsrisiko-Managementpolitik wurden Zinsswaps sowie Zinsswaps mit eingebetteten Floors abgeschlossen, um das Zinsänderungsrisiko aus variabel verzinsten Finanzinstrumenten zu begrenzen und damit Planungssicherheit zu gewährleisten.

Die im Zusammenhang mit der Finanzierung der griechischen Gesellschaften im Vorjahr bestehenden Derivate wurden im Geschäftsjahr 2022 im Rahmen einer erfolgten Refinanzierung vorzeitig aufgelöst. Die Bewertungsergebnisse der Derivate wurden während der Laufzeit im sonstigen Ergebnis erfasst und führten im Zuge des Abgangs zu einem Recycling der Erträge in Höhe von 8,3 Mio €, die im Finanzergebnis ausgewiesen werden.

Zum Abschlussstichtag besteht im Konzern ein Zinsswap (im Vorjahr: drei).

Derivative Finanzinstrumente

in Mio €

Nominalvolumen

Marktwert

Kreditrisiko

31.12.2022

31.12.2021

31.12.2022

31.12.2021

31.12.2022

31.12.2021

Zinsswaps

30,0

160,7

–0,7

–9,3

0,0

0,0

davon Hedge Accounting

0,0

130,7

0,0

–4,7

0,0

0,0

davon Trading

30,0

30,0

–0,7

–4,6

0,0

0,0

Eigenkapital-Option

0,0

0,0

0,0

–22,4

0,0

0,0

Die Marktwerte der derivativen Finanzinstrumente werden wie folgt in der Bilanz ausgewiesen:

Marktwerte der derivativen Finanzinstrumente

in Mio €

Sonstige Vermögenswerte

Sonstige Verbindlichkeiten

31.12.2022

31.12.2021

31.12.2022

31.12.2021

Zinsswaps – Cash Flow Hedges

0,0

0,0

0,0

4,7

Zinsswaps – Trading

0,0

0,0

0,7

4,6

Eigenkapital-Option

0,0

0,0

0,0

22,4

Es wird ein Zinsswap (im Vorjahr: ein) als FVTPL klassifiziert. Sämtliche Wertänderungen, die sich aus dieser Klassifizierung ergeben, werden erfolgswirksam erfasst.