Über die gesetzlichen Vorschriften hinaus finden bei Fraport folgende Unternehmensführungspraktiken Anwendung:

Compliance

Die Sicherstellung integren Handelns aller Beschäftigten weltweit hat für Fraport eine hohe Bedeutung. Compliance ist eine zentrale Voraussetzung für die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens. Zur Sicherstellung regelkonformen Verhaltens gelten im Fraport-Konzern Richtlinien, die von den Beschäftigten einzuhalten sind.

Der im Fraport-Konzern weltweit geltende Verhaltenskodex für Beschäftigte spiegelt die bei Fraport gelebte Wertekultur wider und enthält die Vorgabe, mit den wirtschaftlichen, juristischen und moralischen Herausforderungen des Geschäftsalltags verantwortungsbewusst umzugehen und entsprechend zu handeln. Der Verhaltenskodex wurde 2021 grundlegend überarbeitet und 2022 in der überarbeiteten Fassung im Fraport-Konzern implementiert.

Für Beschäftigte und Kunden stehen weltweit mehrere Wege zur Verfügung, um potenzielle Compliance-Verstöße sicher und vertrauenswürdig melden zu können. Die eingegangenen Hinweise werden sorgfältig und gewissenhaft bewertet und untersucht. Compliance-Verstöße werden systematisch geahndet und festgestellte Missstände werden beseitigt.

Die Beschäftigten von Fraport werden regelmäßig über verschiedene interne Kanäle zum Thema Compliance informiert und absolvieren Schulungen dazu. Den Beschäftigten stehen über Informationsportale der Verhaltenskodex und die übrigen im Fraport-Konzern jeweils maßgeblichen Compliance-Regelwerke zur Verfügung.

Fraport beschreibt in einem Lieferantenkodex die Anforderungen und Grundsätze für die Zusammenarbeit mit Auftragnehmern, Lieferanten und Dienstleistern. Der vertraglich zu vereinbarende Lieferantenkodex verpflichtet diese, die jeweils geltenden nationalen Gesetze und die relevanten international anerkannten Normen, Leitsätze und Prinzipien, wie sie auch im Verhaltenskodex verankert sind, einzuhalten.

Das Compliance Management System (CMS) von Fraport ist ein systematisches Instrument, um rechts- und regelkonformes Verhalten im Konzern zu erreichen. Ziel des CMS ist eine integre und wertebasierte Unternehmensführung, die über eine bloße Normtreue hinausgeht.

Grundlage und Ausgangspunkt für das CMS der Fraport AG ist eine rollierende Compliance-Risikoanalyse (CRA), die 2022 zuletzt durchgeführt wurde und zu deren Schwerpunkten unter anderem die Bekämpfung von Korruption gehört.

Das Compliance-System im Fraport-Konzern ist zwischen zentraler und lokaler Ebene zu unterscheiden. Der Gesamtvorstand der Fraport AG trägt dabei die Verantwortung für die Organisation des Themas Compliance auch im Fraport-Konzern. Er hat den Leiter des Zentralbereichs „Rechtsangelegenheiten und Compliance“, der zugleich als Chief Compliance Officer fungiert, mit der Weiterentwicklung, der Organisation und dem Betrieb des CMS der Fraport AG beauftragt. Die Konzern-Gesellschaften sind verpflichtet, ein lokales CMS nach in den einschlägigen Konzern-Richtlinien vorgegebenen Mindestvorgaben einzurichten. Die Verantwortung für die einzelnen CMS im Konzern liegt bei dem lokalen Management der jeweiligen Konzern-Gesellschaft. Die zentrale CMS-Organisation ist verantwortlich für die Konzern-Vorgaben zu Mindestanforderungen an die Ausgestaltung der lokalen CMS und die Überwachung der Umsetzung dieser Vorgaben. Der Finanz- und Prüfungsausschuss wird durch den Vorstand mindestens einmal jährlich über den Stand des CMS der Fraport AG und im Konzern unterrichtet.

Verantwortungsvolle Unternehmensführung

Fraport ist ein sozial und partnerschaftlich orientierter Konzern. Ziel ist es, an allen Standorten und in allen Geschäftsbereichen im Wettbewerb zu bestehen und so Arbeitsplätze mit fairen und gerechten Arbeitsbedingungen zu sichern. Fraport bietet gute Arbeitsbedingungen auf der Basis von Tarifverträgen, berufliche und persönliche Weiterentwicklungsmöglichkeiten sowie eine ausgeprägte Unternehmensethik. Obwohl durch die Coronavirus-Pandemie bedingt auch im Jahr 2022 teilweise noch Kurzarbeit unvermeidbar war, um das Unternehmen unter den geänderten Marktgegebenheiten in der finanzwirtschaftlichen Balance zu halten, bleibt es das Ziel von Fraport, allen Beschäftigten eine hohe Arbeitsplatzsicherheit zu bieten. Auch ein ganzheitlicher, integrierter Arbeits- und Gesundheitsschutz ist gerade in Zeiten der Coronavirus-Pandemie wesentlicher Bestandteil der unternehmerischen Gesamtverantwortung Fraports. Sowohl am Standort Frankfurt als auch an den Konzern-Flughäfen wurden entsprechend umfassende Schutzmaßnahmen ergriffen.

Der Fraport-Konzern sieht sich darüber hinaus zu einem nachhaltigen, schonenden und vorsorgenden Umgang mit natürlichen Ressourcen und der Umwelt verpflichtet. Vorstand und Aufsichtsrat haben sich mit dem Thema Nachhaltigkeit in den vergangenen beiden Jahren in besonderem Maße befasst. Bis 2045 ist erklärtes Ziel der Fraport AG und des Fraport-Konzerns CO2-frei in Scope 1 (direkte Emissionen) und 2 (indirekte Emissionen) zu sein. Um dieses Ziel zu erreichen, wurden sowohl für die Fraport AG als auch für den Fraport-Konzern ambitionierte Meilensteine für CO2-Reduzierungen auf dem Weg zur angestrebten Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 beschlossen. Im Jahr 2022 wurde hierfür ein „Masterplan Dekarbonisierung“ zur Erreichung der Klimaschutzziele von Fraport verabschiedet.

Die Berücksichtigung nachhaltigkeitsbezogener Ziele in wesentlichen Unternehmensentscheidungen ist Teil der Vorstandsbefassungen. Die Unternehmensstrategie enthält neben finanziellen auch ökologische und soziale Ziele und bildet hierüber das Grundverständnis von Fraport für eine ausgewogene Unternehmensführung ab. Mittels nichtfinanzieller Kennzahlen wie die CO2-Emissionen, die zum 31. Dezember und zum 30. Juni erhoben werden, und die Zufriedenheit der Beschäftigten, die im Zwei-Jahres-Rhythmus ermittelt wird, misst das Unternehmen regelmäßig den Grad der Zielerreichung. Die Unternehmensplanung enthält Projekte und Maßnahmen zur Erreichung der finanziellen und der nachhaltigkeitsbezogenen Ziele, sofern diese zur Umsetzung entschieden wurden.

Schließlich engagiert sich die Fraport AG durch Vereinsförderungen und die Unterstützung ehrenamtlicher Tätigkeiten gesellschaftlich, kulturell und sozial.

Weitere Unternehmensführungspraktiken sind auf der Webseite des Unternehmens unter www.fraport.com öffentlich zugänglich.

Struktur und Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat

Eine verantwortungsvolle und transparente Unternehmensführung und Überwachungsstruktur ist für Fraport die zentrale Grundlage zur Schaffung von Werten und Vertrauen. Entsprechend gesetzlichen Vorschriften unterliegt die Fraport AG dabei dem „dualen Führungssystem“, das durch eine strikte personelle Trennung von Leitungs- und Überwachungsorgan erreicht wird (Two-Tier Board). Der Vorstand leitet die Fraport AG, der Aufsichtsrat überwacht ihn. Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten im Unternehmensinteresse eng zusammen.

Vorstand

Der Vorstand der Fraport AG besteht aus den folgenden fünf Mitgliedern: Dr. Stefan Schulte (Vorsitzender), Anke Giesen, Julia Kranenberg, Dr. Pierre Dominique Prümm und Prof. Dr. Matthias Zieschang. Julia Kranenberg trat mit Wirkung zum 1. November 2022 als Arbeitsdirektorin und Nachfolgerin des langjährigen Vorstandsmitglied Michael Müller in den Vorstand der Fraport AG ein, der Ende September 2022 aus dem Vorstand ausgeschieden war.

Der Vorstand führt als Leitungsorgan die Geschäfte des Unternehmens. Er ist im Rahmen der aktienrechtlichen Vorschriften an das Interesse und die gesellschaftspolitischen Grundsätze des Unternehmens gebunden. Grundlage seiner Arbeit ist darüber hinaus eine Geschäftsordnung, die vom Aufsichtsrat genehmigt wurde. Dieser Geschäftsordnung ist als Anlage auch der Geschäftsverteilungsplan des Vorstands beigefügt, in dem die Ressortzuständigkeiten geregelt sind.

Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat auf dieser Grundlage regelmäßig, zeitnah und umfassend über sämtliche relevanten Fragen der Geschäftsentwicklung, Unternehmensstrategie sowie über mögliche Risiken. Der Vorstand bedarf darüber hinaus für bestimmte wesentliche Angelegenheiten der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats, insbesondere zu investitions- oder beteiligungsbezogenen Maßnahmen oberhalb einer Wertgrenze von 10 Mio €, soweit diese nicht in einem Wirtschaftsplan vorgesehen sind, dem der Aufsichtsrat zugestimmt hat. Die Dauer der Bestellung der Vorstandsmitglieder ist langfristig orientiert und betrug bisher in der Regel fünf Jahre. Davon abweichend verlängerte der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 21. Juni 2021 die Bestellung von Herrn Prof. Dr. Zieschang als Mitglied des Vorstands mit Wirkung zum 1. April 2022 für weitere drei Jahre und zehn Monate bis zum 31. Januar 2026 und in der Sitzung am 14. März 2022 die Bestellung von Frau Anke Giesen mit Wirkung zum 1. Januar 2023 für drei weitere Jahre. Die Altersgrenze für Vorstandsmitglieder wurde grundsätzlich auf 65 Jahre festgelegt. Die Vergütung der Vorstände besteht aus fixen und erfolgsabhängigen Bestandteilen. Der Vergütungsbericht über das Geschäftsjahr 2022, der Vermerk des Abschlussprüfers gemäß § 162 AktG und das geltende Vergütungssystem des Vorstands sind unter www.fraport.com/de/publikationen veröffentlicht.

Der Vorstand tagt in der Regel wöchentlich und ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder an der Sitzung teilnimmt. Er beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit der an der Beschlussfassung teilnehmenden Vorstandsmitglieder. Bei Stimmengleichheit ist die Stimme des Vorsitzenden ausschlaggebend.

Nähere Angaben zu den Mitgliedern des Vorstands sowie ihren nach § 285 Nr. 10 HGB anzugebenden Mitgliedschaften und Informationen über die jeweiligen Aufgabenbereiche finden sich im Tz. 55 des Konzern-Anhangs als Teil des Geschäftsberichts 2022. Lebensläufe der Vorstandsmitglieder sind auf der Internetseite des Unternehmens unter Vorstand (fraport.com) verfügbar.

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der Fraport AG überwacht die Geschäftsführung des Vorstands. Er ist paritätisch aus Anteilseignervertreterinnen und -vertretern sowie Arbeitnehmervertreterinnen und -vertretern zusammengesetzt und besteht grundsätzlich aus 20 Mitgliedern. Die zehn Anteilseignervertreterinnen und -vertreter werden von der Hauptversammlung, die zehn Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter entsprechend den Maßgaben des Mitbestimmungsgesetzes (MitbestG) von den Beschäftigten für fünf Jahre gewählt. Der Aufsichtsrat hat sich eine Geschäftsordnung gegeben und ist demnach beschlussfähig, wenn – auf der Grundlage einer ordnungsgemäßen Einberufung – mindestens die Hälfte seiner Mitglieder persönlich oder durch schriftliche Stimmabgabe an der Beschlussfassung teilnimmt. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst, soweit das Gesetz nichts anderes zwingend bestimmt. Bei Stimmengleichheit steht dem Aufsichtsratsvorsitzenden, der aus dem Kreis der Anteilseignervertreterinnen und -vertreter kommt, bei einer erneuten Abstimmung eine zweite Stimme zu. Darüber hinaus regelt die Geschäftsordnung insbesondere die Bildung und die Befugnisse von Ausschüssen des Aufsichtsrats.

Der Aufsichtsrat tagt in der Regel viermal jährlich (2022: sechs Sitzungen, darunter einer Strategieklausur) und überprüft regelmäßig die Effizienz seiner Tätigkeit und die Tätigkeit seiner Ausschüsse. Diese Selbstbeurteilung wurde im Jahr 2022 mit externer Unterstützung eines Beratungsunternehmen durchgeführt und in der Sitzung des Aufsichtsrats am 15. Dezember 2022 vertieft diskutiert. Den Schwerpunkt der Erörterung bildeten dabei das interne Kontrollsystem und das Risikomanagementsystem einschließlich des Compliance-Management-Systems, das Thema Nachhaltigkeit sowie Fragen der Zusammensetzung und Kompetenz des Aufsichtsrats, des Sitzungsmanagements und der Sitzungsinhalte und dessen Rolle und Selbstverständnis

Im Bericht des Aufsichtsrats resümiert dieser jährlich seine Aktivitäten des vergangenen Geschäftsjahres. Der Bericht des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 ist im Kapitel „An unsere Aktionäre“ des Fraport-Geschäftsberichts 2022 zu finden.
Der Vergütungsbericht über das Geschäftsjahr 2022, der Vermerk des Abschlussprüfers gemäß § 162 AktG, das geltende
Vergütungssystem des Aufsichtsrats sowie der letzte Vergütungsbeschluss gemäß § 113 Absatz 3 AktG sind unter
www.fraport.de/publikationen veröffentlicht.

Der Aufsichtsrat setzte sich zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser gemeinsamen Erklärung zur Unternehmensführung wie folgt zusammen:

Zusammensetzung des Aufsichtsrats

 

Vertreter der Anteilseigner

Vertreter der Arbeitnehmerinnnen und Arbeitnehmer

   

Michael Boddenberg (Vorsitz)
(Mitglied im Aufsichtsrat seit 26.05.2020)

Mathias Venema (stellvertretender Vorsitz)
(Mitglied im Aufsichtsrat vom 01.07.2020 bis 10.02.2022 und seit 16.02.2022)

Dr. Bastian Bergerhoff
(Mitglied im Aufsichtsrat seit 24.05.2022)

Devrim Arslan
(Mitglied im Aufsichtsrat vom 31.05.2013 bis 10.02.2022 und seit 16.02.2022)

Peter Feldmann
(Mitglied im Aufsichtsrat seit 03.09.2012)

Hakan Bölükmese
(Mitglied im Aufsichtsrat vom 29.05.2018 bis 10.02.2022 und seit 16.02.2022)

Dr. Margarete Haase
(Mitglied im Aufsichtsrat seit 01.01.2011)

Ines Born
(Mitglied im Aufsichtsrat seit 19.07.2022)

Frank-Peter Kaufmann
(Mitglied im Aufsichtsrat seit 30.05.2014)

Hakan Cicek
(Mitglied im Aufsichtsrat vom 31.05.2013 bis 10.02.2022 und seit 16.02.2022)

Lothar Klemm
(Mitglied im Aufsichtsrat seit 10.05.1999)

Dr. Ulrich Kipper
(Mitglied im Aufsichtsrat vom 29.05.2018 bis 10.02.2022 und seit 16.02.2022)

Michael Odenwald
(Mitglied im Aufsichtsrat seit 11.12.2012)

Karin Knappe
(Mitglied im Aufsichtsrat seit 08.06.2022)

Sonja Wärntges
(Mitglied im Aufsichtsrat seit 16.10.2020)

Ramona Lindner
(Mitglied im Aufsichtsrat seit 16.02.2022)

Prof. Dr.-Ing. Katja Windt
(Mitglied im Aufsichtsrat seit 11.05.2012)

Matthias Pöschko
(Mitglied im Aufsichtsrat vom 01.01.2021 bis 10.02.2022 und seit 16.02.2022)

Im Zuge einer rechtskräftig gewordenen Anfechtung der Wahlen der Arbeitnehmervertreter und Arbeitnehmervertreterinnen im Aufsichtsrat sind am 10. Februar 2022 die gewählten Mitglieder aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Bis zur Rechtskraft des Beschlusses über die Anfechtung blieben die Personen, deren Wahl angefochten wurde, vollwertiges Aufsichtsratsmitglied. Mit Beschluss vom 16. Februar 2022 hat das Amtsgericht Frankfurt am Main, Registergericht, auf Antrag des Vorstands für die ausgeschiedenen Mitglieder des Aufsichtsrats eine gerichtlich Ersatzbestellung verfügt. In dem Antrag und der gerichtlichen (Ersatz-)bestellung sind neben der mitbestimmungsrechtlichen Beteiligung auch die aktienrechtlichen Vorgaben für den Frauenanteil im Aufsichtsrat berücksichtigt und eingehalten worden. Das gilt auch für die gerichtliche Bestellung von Frau Ines Born als Nachfolgerin der im Jahr 2022 aus dem Aufsichtsrat ausgeschiedenen Mira Neumaier sowie die gerichtliche Bestellung von Frau Karin Knappe als Nachfolgerin der im Jahr 2022 aus dem Aufsichtsrat ausgeschiedenen Frau Claudia Amier.

Herr Qadeer Rana ist anlässlich des Übergangs der Mehrheitsbeteiligung an der FraSec Aviation Security GmbH auf die Dr. Sasse Gruppe Anfang Januar 2023 aus dem Aufsichtsrat der Fraport AG ausgeschieden.

Herr Peter Gerber legte mit Wirkung zum 31. Januar 2023 sein Amt als Aufsichtsrat nieder und ist infolgedessen aus dem Aufsichtsrat der Fraport AG ausgeschieden.

Nähere Angaben zu den Mitgliedern des Aufsichtsrats sowie ihren nach § 285 Nr. 10 HGB anzugebenden Mitgliedschaften finden sich in Tz. 56 des Konzern-Anhangs als Teil des Fraport-Geschäftsberichts 2022. Lebensläufe der Aufsichtsratsmitglieder sind auf der Internetseite des Unternehmens unter Aufsichtsrat und Beraterkreis (fraport.com) verfügbar.