Sonstige Angaben
44 Performance Share Plan
Performance Share Plan
Mit Wirkung vom 1. Januar 2020 wurde als langfristige Performance-Vergütung für den Vorstand beziehungsweise ab 1. Januar 2021 für die übrigen Planteilnehmer das bisherige Long-Term-Incentive-Programm (LTIP) in einen Performance Share Plan (PSP) mit einer unveränderten Performance-Periode von vier Jahren umgestaltet.
Bei Planbeginn wird jedem Vorstandsmitglied beziehungsweise jedem Planteilnehmer ein je nach Funktion festgelegter Zielbetrag in Euro als Zuteilungswert in Aussicht gestellt.
Zum 1. Januar 2024 wurden für die PSP-Tranche 2024 161.725 virtuelle Aktien ausgegeben. Die Laufzeit beträgt vier Jahre bis zum 31. Dezember 2027.
Der Zuteilungswert wird durch den initialen Fair Value (d. h. den finanzmathematisch ermittelten Zeitwert nach dem Rechnungslegungsstandard IFRS 2; Anteilsbasierte Vergütung) pro Performance Share zu Beginn der Performance-Periode dividiert, woraus sich die vorläufige Zahl der zugeteilten virtuellen Performance Shares ergibt.
Die Zielerreichung für den Performance Share Plan bemisst sich anhand von zwei Leistungskriterien, dem Gewinn pro Aktie (Earnings Per Share – EPS) und der relativen Aktienrendite (Total Shareholder Return – TSR) gegenüber dem MDAX-Index.
- Das Kriterium Earnings Per Share (EPS) wird als internes, finanzielles Leistungsziel genutzt und mit einer Gewichtung von 70 % berücksichtigt. Das Leistungskriterium EPS setzt Anreize, profitabel und gewinnorientiert zu wirtschaften. Dies bildet die Grundlage für ein nachhaltiges und langfristiges Wachstum der Fraport AG, sichert die Finanzierungsfähigkeit notwendiger Investitionen und stellt somit die Erreichung wichtiger strategischer Ziele sicher. Langfristiges Wachstum hilft der Fraport AG damit auch bei der Realisierung des Ziels, sich als Europas bester Flughafenbetreiber zu etablieren und zugleich weltweit Maßstäbe im Wettbewerb zu setzen. Bei der Ermittlung der Zielerreichung des EPS wird ein aus der strategischen Planung abgeleiteter Zielwert mit dem tatsächlich erreichten EPS-Wert verglichen. Dabei wird der Durchschnitt der während der Performance-Periode ermittelten jährlichen Ist-EPS-Werte mit dem durchschnittlichen Plan-EPS verglichen. Entspricht der durchschnittliche Ist-EPS-Wert dem durchschnittlichen Plan-EPS (Zielwert), beträgt der Zielerreichungsgrad 100 %. Liegt der durchschnittliche Ist-EPS-Wert 25 % unterhalb des Zielwerts, beträgt der Zielerreichungsgrad 50 %. Liegt der durchschnittliche Ist-EPS-Wert mehr als 25 % unterhalb des Zielwerts, beträgt der Zielerreichungsgrad 0 %. Liegt der durchschnittliche Ist-EPS-Wert 25 % oder mehr oberhalb des Zielwerts, beträgt der Zielerreichungsgrad 150 %. Zwischen den Punkten entwickelt sich der Zielerreichungsgrad linear.
- Als weiteres Leistungskriterium wird mit dem relativen Total Shareholder Return (TSR) ein externes, auf den Kapitalmarkt ausgerichtetes Leistungskriterium genutzt, das mit 30 % gewichtet wird. Der relative TSR berücksichtigt die Entwicklung des Aktienkurses von Fraport zuzüglich fiktiv reinvestierter Brutto-Dividenden im Vergleich zu einer vordefinierten Vergleichsgruppe. Der relative TSR verknüpft die Interessen von Vorstand sowie Aktionären und integriert eine relative Erfolgsmessung in das Vorstandsvergütungssystem. Somit wird ein Anreiz zur langfristigen Outperformance der relevanten Vergleichsgruppe geschaffen. Die Fraport AG verfolgt das Ziel, eine attraktive Kapitalanlage für Aktionäre zu sein, und incentiviert daher überdurchschnittlichen Erfolg am Kapitalmarkt. Die Zielerreichung für den relativen TSR basiert auf einem Vergleich mit dem MDAX. Der Aufsichtsrat erachtet den MDAX als eine angemessene Vergleichsgruppe, da die Fraport AG in diesem Index gelistet ist und der MDAX aus Unternehmen mit einer vergleichbaren Größe besteht. Für die Berechnung des TSR in der Performance-Periode der Aktie der Fraport AG sowie des MDAX wird für jedes Jahr der Performance-Periode jeweils das arithmetische Mittel der Schlusskurse über die letzten 30 Börsenhandelstage vor Beginn eines Jahres der Performance-Periode sowie über die letzten 30 Börsenhandelstage vor Ende eines Jahres der Performance-Periode ermittelt, durch die vier Jahre einer Performance-Periode gemittelt und in Relation gesetzt. Bei der Ermittlung des arithmetischen Mittels der Schlusskurse zum Ende der Performance-Periode werden zudem die fiktiv reinvestierten Brutto-Dividenden berücksichtigt. Die Zielerreichung beträgt 100 %, wenn die TSR-Performance der Aktie der Fraport AG der TSR-Performance der Vergleichsgruppe entspricht. Liegt die TSR-Performance der Aktie der Fraport AG 25 Prozentpunkte unterhalb der TSR-Performance des MDAX, beträgt die Zielerreichung 50 %. Liegt die TSR-Performance der Aktie der Fraport AG mehr als 25 % unterhalb der TSR-Performance des MDAX, beträgt die Zielerreichung 0 %. Liegt die TSR-Performance der Aktie der Fraport AG 25 Prozentpunkte oder mehr über der TSR-Performance des MDAX, beträgt die Zielerreichung 150 %. Zielerreichungen zwischen den festgelegten Zielerreichungspunkten werden linear berücksichtigt.
Die vorgenannten Leistungskriterien erlauben eine Zielerreichung in der Bandbreite von 0 % bis 150 %. Nach Ablauf der vierjährigen Performance-Periode wird die Zielerreichung der Leistungskriterien festgestellt und die finale Anzahl der virtuellen Performance Shares bestimmt. Die Auszahlungshöhe wird durch die Multiplikation der ermittelten finalen Anzahl an Performance Shares mit dem dann geltenden durchschnittlichen Kurs der Fraport-Aktie der letzten drei Monate vor Ende der Performance-Periode zuzüglich der während der Performance-Periode pro Aktie ausgezahlten Dividenden berechnet. Der auszuzahlende Wert der Performance Shares ist damit abhängig von der Zielerreichung der Leistungskriterien sowie dem für die Auszahlung maßgeblichen Aktienkurs. Der maximale Auszahlungsbetrag ist für jede Tranche beim Vorstand auf 150 % und bei den übrigen Planteilnehmern auf 125 % des bei Planbeginn maßgeblichen Zuteilungswertes begrenzt.
Die Auszahlung des PSP erfolgt spätestens innerhalb eines Monats nach Billigung des Konzernabschlusses für das vierte Jahr der Performance-Periode.
Die Zielerreichungen für die jeweiligen Leistungskriterien der Vorstands-Tranchen werden im entsprechenden Vergütungsbericht veröffentlicht.
Entwicklung der Fair Values der virtuellen Aktien für den Vorstand und die leitenden Mitarbeiter | ||||
---|---|---|---|---|
Tranche | Fair Value 31.12.2024 Vorstand |
Fair Value 31.12.2024 Leitende Mitarbeiter |
Fair Value 31.12.2023 Vorstand |
Fair Value 31.12.2023 Leitende Mitarbeiter |
Alle Angaben in € | ||||
Geschäftsjahr 2021 | 57,23 | 39,09 | 51,45 | 37,41 |
Geschäftsjahr 2022 | 51,70 | 39,98 | 38,79 | 31,58 |
Geschäftsjahr 2023 | 31,70 | 18,29 | 28,15 | 17,39 |
Geschäftsjahr 2024 | 36,66 | 24,57 | 32,05 | 22,03 |
Die Bewertung der virtuellen Aktien erfolgt auf Basis des Fair Values je Aktie einer Tranche. Für die Ermittlung des Fair Values kommt eine Monte-Carlo-Simulation zum Einsatz. Dabei wird eine Simulation der lognormalverteilten Prozesse für den Kurs der Fraport-Aktie durchgeführt, um entsprechend den Erfolgszielen die relevante Zahlung zu bestimmen.
Die Berechnung des Fair Values der in den Geschäftsjahren 2021 bis 2024 zu bewertenden virtuellen Aktien erfolgte auf Basis der folgenden Annahmen:
- Zum jeweiligen Bewertungszeitpunkt wurde mit einem kontinuierlichen Zero-Zinssatz gerechnet. Die Zinssätze wurden aus Zinsstrukturen für Bundesanleihen mit einer Laufzeit von ein bis zehn Jahren berechnet.
- Für zukünftige Dividendenzahlungen werden als Berechnungsbasis die öffentlich verfügbaren Schätzungen von insgesamt zehn Banken verwendet. Aus diesen Schätzungen werden arithmetische Mittel für die Dividenden ermittelt.
- Für die Berechnung wird die historische Volatilität herangezogen. Die Ermittlung erfolgt auf Basis von täglichen Xetra-Schlusskursen für die Fraport AG und ab dem Geschäftsjahr 2020 auch für den MDAX.
- Als Zeitfenster für die Ermittlung der Volatilität wird die Restlaufzeit des PSP zugrunde gelegt.
Zum 31. Dezember 2024 beträgt die Rückstellung für die noch laufenden PSP-Tranchen 14,2 Mio € (im Vorjahr: 7,4 Mio €).
Bedingt durch die Marktabhängigkeit der Fair Value Bewertung ergab sich im abgelaufenen Geschäftsjahr 2024 ein aufwandswirksamer Effekt von 6,8 Mio € (im Vorjahr: 4,9 Mio €), welcher im Personalaufwand erfasst wurde. Davon entfielen 4,8 Mio € (im Vorjahr: 3,4 Mio €) auf Vorstände und 2,0 Mio € (im Vorjahr: 1,5 Mio €) auf die übrigen Planteilnehmer.
45 Eventualverbindlichkeiten
Haftungsverhältnisse | ||
---|---|---|
in Mio € | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
Bürgschaften | 1,1 | 1,1 |
Garantien | 1.557,4 | 1.482,8 |
davon Vertragserfüllungsgarantien | 1.536,8 | 1.426,4 |
Sonstige Eventualverbindlichkeiten | 24,3 | 100,4 |
Gesamt | 1.582,8 | 1.584,3 |
Die Garantien enthalten mit 1.536,8 Mio € überwiegend Vertragserfüllungsgarantien. Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um Verpflichtungen im Zusammenhang mit Beteiligungen an Gemeinschaftsunternehmen sowie im geringeren Umfang um Verpflichtungen im Zusammenhang mit assoziierten Unternehmen. Im Rahmen der bestehenden Konzessionsverträge zum Betrieb der ausländischen Flughäfen ist es üblich, Garantien, auch zur Rückbesicherung etwaiger Finanzierungsgarantien zu begeben. Diese Garantien resultieren somit überwiegend aus den jeweiligen Vertragsbedingungen im Zusammenhang mit nationalen und internationalen Beteiligungsprojekten. Die wesentlichen Garantien werden nachfolgend erläutert.
Im Dezember 2021 haben die Fraport AG und ihr Partnerunternehmen TAV Airports Holding in einem Bieterverfahren den Zuschlag für die neue Konzession zum Betrieb des türkischen Flughafens Antalya erhalten. Diese neue Konzession läuft von 2027 bis 2051. Im Zuge dieses Erwerbs musste die Konzessionsgesellschaft Fraport TAV Antalya Yatırım Yapım ve İşletme A.Ş. mit Unterzeichnung des Konzessionsvertrags am 28. Dezember 2021 eine Vertragserfüllungsgarantie gegenüber der türkischen Luftfahrtbehörde als Konzessionsgeber vorlegen. Diese Garantie wird aktuell, unverändert zum Vorjahr 2023, durch die türkische Ziraat Bank gestellt und durch die Gesellschafter entsprechend ihrer Anteile im Konsortium rückbesichert (Fraport-Anteil: 38,3 Mio €). Im ersten Quartal 2022 wurde im Zusammenhang mit dieser neuen Konzession in Antalya eine Vorauszahlung auf die Konzessionsgebühr in Höhe von 1.812,5 Mio € an den türkischen Konzessionsgeber geleistet. Hierfür hatte die Konzessionsgesellschaft eine Finanzierung in Höhe von 1.225,0 Mio € über ein Bankenkonsortium aufgenommen. Zur Finanzierung der vertraglich verpflichtenden Ausbautätigkeiten am Standort Antalya wurden weitere Finanzmittel von Banken in Anspruch genommen, so dass die Betriebsgesellschaft zum Stichtag 31. Dezember 2024 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von insgesamt circa 2.193,0 Mio € (im Vorjahr: 1.883,0 Mio €) zeigt. Die Fraport AG als Gesellschafterin, hat entsprechend ihres Anteils an diesem Gemeinschaftsunternehmen eine Finanzierungsgarantie zugunsten des Bankenkonsortiums in Höhe von insgesamt 1.096,5 Mio € (im Vorjahr: 941,5 Mio €) begeben.
Im Zusammenhang mit der aktuell bestehenden Konzession am Flughafen Antalya, Türkei, an der die Fraport AG zu 50 % beteiligt ist, wurden 2024 vertragsgemäß die Gesellschaftergarantien von bislang 85,0 Mio € (42,5 Mio € Fraport-Anteil) für ein bestehendes Darlehen (Finanzierung durch die türkische Akbank beziehungsweise als ausreichende Bank die spanische Banco Santander) auf null zurückgeführt. Das Darlehen wurde 2024 vollständig zurückgezahlt. Weiterhin bestand im Zusammenhang mit dem Engagement eine Garantie in Höhe von 1,9 Mio € (zum 31. Dezember 2023). Diese ist zum Jahresende 2024 erloschen.
Am 28. Juli 2017 unterzeichneten Fraport und die brasilianische Regierung Konzessionsverträge zum Betrieb und zur Weiterentwicklung der brasilianischen Flughäfen Fortaleza und Porto Alegre. Im Zusammenhang mit diesem Engagement bestehen Garantien in Höhe von 278,1 Mio € (im Vorjahr: 323,1 Mio €).
Zwischen der GMR Holdings Private Ltd., der Fraport AG und der ICICI Bank Ltd. wurde im Zusammenhang mit der Modernisierung, dem Ausbau und dem Betrieb des Flughafens in Delhi, Indien, eine Vertragserfüllungsgarantie in Höhe von 3.000 Mio INR beziehungsweise 33,7 Mio € (im Vorjahr: 32,5 Mio €) abgeschlossen, die jedoch eine Rückhaftung auf die Fraport AG ausschließt. Sollte allerdings der Vertragspartner GMR Holdings Private Ltd. seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen, ist es aufgrund der Tatsache, dass die Fraport AG Vertragspartei ist, nicht ausgeschlossen, dass die Fraport AG in Anspruch genommen werden kann.
Bei den Konzern-Gesellschaften Fraport USA bestehen Vertragserfüllungsgarantien von insgesamt 26,4 Mio € (im Vorjahr: 23,3 Mio €) im Zusammenhang mit dem Betrieb und der Entwicklung von kommerziellen Terminalflächen an verschiedenen US-amerikanischen Flughäfen.
Zum Stichtag 31. Dezember 2024 bestanden Vertragserfüllungsgarantien im Zusammenhang mit den beiden im Jahr 2015 abgeschlossenen Dienstleistungskonzessionsverträgen für insgesamt 14 griechische Regionalflughäfen in Höhe von 24,9 Mio €
(im Vorjahr: 29,2 Mio €).
Für den Betrieb des Flughafens in Lima, Peru, beträgt weiterhin eine Vertragserfüllungsgarantie im Zusammenhang mit dem Konzessionsvertrag zum Bilanzstichtag 25,4 Mio € (im Vorjahr: 24,1 Mio €). Die Höhe der Garantie wird regelmäßig angepasst und ist abhängig von den bereits erfüllten Investitionsverpflichtungen der Tochtergesellschaft in Lima.
Bei der Konzern-Gesellschaft Fraport Twin Star Airport Management AD besteht unverändert eine Vertragserfüllungsgarantie in Höhe von 7,5 Mio € (im Vorjahr: 7,5 Mio €) im Zusammenhang mit dem Betrieb der Flughäfen in Varna und Burgas, Bulgarien.
Im Jahr 2023 fielen auch mögliche Ansprüche der lokalen Behörden gegen die brasilianische Fraport-Gesellschaft in Porto Alegre für die Umsiedlung/den Bau alternativer Wohngebäude für die Bewohner, der an das Flughafengelände angrenzenden Siedlung „Vila Nazare“ unter die sonstigen Eventualverbindlichkeiten. Die Umsiedlung ist vollständig abgeschlossen. Der Rechtsstreit wurde 2024 zugunsten der Fraport-Gesellschaft in Porto Alegre beigelegt. Im Vorjahr wurden hierfür Aufwendungen in Höhe von umgerechnet 75,4 Mio € unter den Haftungsverhältnissen ausgewiesen.
Die sonstigen Eventualverbindlichkeiten beinhalten unter anderem eine Haftung der Fraport AG für Mietzahlungen der Lufthansa Cargo Aktiengesellschaft an die ACC Animal Cargo Center Frankfurt GmbH im Falle der Ausübung eines Sonderkündigungsrechts der Lufthansa Cargo Aktiengesellschaft in Höhe von 5,8 Mio € (im Vorjahr: 5,8 Mio €) sowie Eventualverbindlichkeiten bei der Konzern-Gesellschaft Lima aus Steuerrisiken in Höhe von 11,0 Mio € (im Vorjahr: 9,9 Mio €).
46 Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Zum Stichtag bestanden sonstige Verpflichtungen in Höhe von 301,0 Mio € (im Vorjahr: 161,6 Mio €). Diese entfallen im Wesentlichen auf Verpflichtungen aus langfristigen Lieferverträgen für den Bezug von Strom, Kälte und Wärme in Höhe von 262,9 Mio € (im Vorjahr: 100,4 Mio €). Die Verpflichtungen bezüglich der Stromabnahme belaufen sich in Summe auf 252,0 Mio €. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um einen mehrjährigen Grünstrombeschaffungsvertrag im Wege eines Power Purchase Agreements (Offshore-Windenergieanlagen) mit der EnBW Energie Baden-Württemberg AG. Der Vertrag hat eine Gesamtlaufzeit von 15 Jahren. Die Stromlieferung aus diesem Windpark soll zum 1. Juli 2026 beginnen. Daneben gibt es noch drei weitere kleinere Stromlieferverträge mit anderen Anbietern. Es bestehen vertragliche Abnahmeverpflichtungen gegenüber der Mainova AG in Höhe von 10,9 Mio. EUR über die Lieferung von Kälte und Wärme.
Die sonstigen Verpflichtungen enthalten in Höhe von 37,7 Mio € (im Vorjahr: 60,9 Mio €) Verpflichtungen gegenüber Gemeinschaftsunternehmen.
In den abgeschlossenen Konzessionsverträgen im Zusammenhang mit dem Betrieb der Flughäfen Varna und Burgas, Bulgarien, Lima, Peru, Fortaleza und Porto Alegre, Brasilien, sowie der 14 griechischen Regionalflughäfen sind umsatzabhängige Konzessionsabgaben sowie weitere betragsmäßig nicht festgelegte Investitionsverpflichtungen in Flughafeninfrastruktur vereinbart worden (siehe auch Tz. 49).
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen enthalten neben dem Bestellobligo weiterhin zukünftige Aufwendungen aus bestehenden Miet- und Leasingverträgen über Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie technische Anlagen und Maschinen. Für diese Verträge wurden aus Wesentlichkeitsgründen keine Nutzungsrechte nach IFRS 16 angesetzt. Die Verträge werden wie Operate Leases im Aufwand erfasst.
Bestellobligo für Investitionen | ||
---|---|---|
in Mio € | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
Bestellungen für Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte | 810,7 | 1.333,7 |
Das Bestellobligo für immaterielle Vermögenswerte umfasst einen unwesentlichen Anteil an der Gesamtsumme.
Operate Leases | ||
---|---|---|
in Mio € | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
Miet- und Leasingverträge | ||
bis zu 1 Jahr | 9,9 | 6,8 |
länger als 1 und bis zu 5 Jahren | 12,5 | 7,6 |
länger als 5 Jahre | 0,0 | 0,0 |
Gesamt | 22,4 | 14,4 |
47 Risikomanagement
Fraport ist Marktpreisrisiken im Wesentlichen durch Veränderungen von Währungskursen und Zinssätzen ausgesetzt. Der Konzern unterliegt darüber hinaus Kreditrisiken. Ferner bestehen Liquiditätsrisiken, die im Zusammenhang mit den Kredit- und Marktpreisrisiken stehen oder mit einer Verschlechterung des operativen Geschäfts beziehungsweise mit Störungen an den Finanzmärkten einhergehen. Ziel des Finanzrisikomanagements ist es, diese Risiken zu überwachen sowie durch die laufenden operativen und finanzorientierten Aktivitäten zu begrenzen. Dazu werden, je nach Einschätzung des Risikos, ausgewählte Sicherungsinstrumente eingesetzt. Grundsätzlich werden jedoch nur die Risiken gesichert, die Auswirkungen auf den Cash Flow des Konzerns haben. Neu abgeschlossene derivative Finanzinstrumente werden ausschließlich als Sicherungsinstrumente genutzt, das heißt, zum Beispiel für Handelszwecke kommen sie nicht zum Einsatz.
Die Berichterstattung an den Vorstand in Bezug auf die Risikopositionen erfolgt im Rahmen des Risikofrüherkennungssystems einmal pro Quartal. Zusätzlich erhält der Vorstand Controlling und Finanzen monatlich einen aktuellen Finanzbericht mit allen wesentlichen Finanzrisikopositionen. Diese sind auch Gegenstand des monatlichen Treasury Committee Meetings (TCM), an dem der Vorstand Controlling und Finanzen sowie Vertreter des Finanzbereichs teilnehmen. Im Rahmen der Konzern-Finanzrichtlinie werden unter anderem die Prozesse des Risikocontrollings sowie der Einsatz, der Umfang und die Ausgestaltung von Finanzinstrumenten geregelt. Diese Regelungen beinhalten auch Vorgaben für eine Funktionstrennung hinsichtlich der operativen Finanzaktivitäten, deren Abwicklung und Buchführung sowie für das Controlling der Finanzinstrumente. Die Leitlinien, die den Risikomanagement-Prozessen zugrunde liegen, zielen auf eine geeignete Limitierung und Kontrolle der Risiken sowie deren Überwachung ab. Die Leitlinien sowie die Systeme werden regelmäßig überprüft und an aktuelle Markt- und Produktentwicklungen angepasst.
Für weitere Ausführungen wird auf das Kapitel „Risiko- und Chancenbericht“ im zusammengefassten Lagebericht verwiesen.
Kreditrisiko
Aus dem operativen Geschäft sowie aus bestimmten Finanzpositionen resultiert für Fraport ein Ausfallrisiko. Den aus den Finanzpositionen entstehenden Kreditausfallrisiken wird durch eine breite Diversifizierung der Kontrahenten und Emittenten sowie eine regelmäßige Überprüfung von deren Bonität und den sich daraus ableitenden Limiten entgegengesteuert. Es entspricht der Risikopolitik des Unternehmens, dass Finanzanlagen und Derivateabschlüsse grundsätzlich nur bei Emittenten und, sofern im jeweiligen Land möglich, Kontrahenten mit Bonität von mindestens „BBB–“ erfolgen. Sofern es während der Haltedauer der Anlage oder der Laufzeit des Derivats zu einem Downgrade in den Bereich schlechter als „BBB–“ kommt, wird unter Berücksichtigung der verbleibenden Restlaufzeit im Einzelfall eine Entscheidung zum weiteren Umgang mit der Anlage oder dem Derivat getroffen. Es wird ein niedriges Kreditrisiko angenommen, sofern der Schuldner eines finanziellen Vermögenswerts bei Erstansatz beziehungsweise am Bilanzstichtag ein externes Rating mit „Investment Grade“ aufweist. Bei Konzerngesellschaften, typischerweise bei denen, die im Rahmen von Projektfinanzierungen finanziert sind, kann es vorkommen, dass Anlagen bei Banken unterhalten werden, die ein Rating nur im non-Investmentgrade haben. Solche Kreditrisiken werden fortlaufend beobachtet.
Das maximale Kreditrisiko zum Bilanzstichtag wird im Wesentlichen durch die Buchwerte der in der Bilanz ausgewiesenen Vermögenswerte wiedergegeben. Die Höhe der Fremdkapitalinstrumente entspricht dem Kreditrisiko der Wertpapiere und Schuldscheindarlehen. Zum Bilanzstichtag gliederten sich die wesentlichen Wertpapiere und Schuldscheindarlehen wie folgt:
Gliederung der Fremdkapitalinstrumente | ||
---|---|---|
in Mio € | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
Fremdkapitalinstrumente | 1.290,4 | 1.630,8 |
Die Buchwerte der Wertpapiere und Schuldscheindarlehen weisen folgende langfristige Emittentenratings auf:
Emittentenrating Wertpapiere und Schuldscheindarlehen | ||
---|---|---|
in Mio € | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
AAA | 29,8 | 322,2 |
AA+ | 14,8 | 5,2 |
AA | 284,1 | 23,2 |
AA– | 78,2 | 294,8 |
A+ | 256,0 | 295,7 |
A | 195,6 | 115,6 |
A– | 72,9 | 236,9 |
BBB+ | 146,7 | 113,0 |
BBB | 174,8 | 144,1 |
BBB– | 37,5 | 76,4 |
BB | 0,0 | 0,0 |
Nicht geratet | 0,0 | 3,7 |
Gesamt | 1.290,4 | 1.630,8 |
Das Kreditrisiko aus den liquiden Mitteln (zum Buchwert) besteht ausschließlich gegenüber Banken. Hier werden kurzfristige Geldanlagen unterhalten. Die Banken, bei denen liquide Mittel unterhalten werden, haben folgende langfristige Emittentenratings:
Emittentenrating liquide Mittel | ||
---|---|---|
in Mio € | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
AAA | 0,0 | 25,6 |
AA+ | 0,0 | 0,0 |
AA | 389,1 | 0,0 |
AA– | 0,0 | 384,0 |
A+ | 678,4 | 687,5 |
A | 474,8 | 296,7 |
A– | 543,9 | 525,6 |
BBB+ | 61,5 | 142,8 |
BBB | 16,3 | 17,3 |
BBB– | 2,8 | 0,2 |
BB+ | 0,0 | 0,0 |
BB | 33,0 | 0,0 |
BB– | 445,7 | 24,9 |
B+ | 0,0 | 0,0 |
B | 0,0 | 158,7 |
B– | 0,0 | 145,1 |
CCC+ | 0,0 | 0,0 |
Nicht geratet | 0,7 | 2,1 |
Gesamt | 2.646,2 | 2.410,5 |
Liquiditätsrisiko
Fraport generiert finanzielle Mittel vorwiegend durch das operative Geschäft und externe Finanzierungen. Die Mittel dienen vorrangig zur Finanzierung von Investitionen in Sachanlagevermögen und in immaterielle Vermögenswerte.
Der operative Cash Flow, die vorhandenen liquiden Mittel (diese umfassen Zahlungsmittel sowie kurzfristig liquidierbare Wertpapiere und andere Finanzinstrumente) sowie kurz- und langfristige Kreditlinien und -zusagen bieten ausreichende Flexibilität, um die Liquidität des Fraport-Konzerns sicherzustellen.
Aufgrund der Diversifizierung sowohl der Finanzierungsquellen als auch der liquiden Mittel und finanziellen Anlagen sowie dem ausgewogenen Tilgungsprofil der Finanzverbindlichkeiten besteht kein Konzentrationsrisiko im Bereich der Liquidität.
Das operative Liquiditätsmanagement auf Ebene der Fraport AG umfasst einen Cash-Concentration-Prozess, durch den eine tägliche Zusammenführung von liquiden Mitteln des überwiegenden Teils der in Deutschland ansässigen Konzern-Gesellschaften erfolgt. Dadurch können Liquiditätsüberschüsse und -anforderungen entsprechend den Bedürfnissen einzelner Konzern-Gesellschaften optimal gesteuert werden. In das kurz- und mittelfristige Liquiditätsmanagement werden die Fälligkeiten finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten sowie Schätzungen des operativen Cash Flows einbezogen.
Die folgende Fälligkeitsübersicht zeigt, wie die Cash Flows der Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2024 die künftige Liquiditätssituation des Konzerns beeinflussen.
Liquiditätsprofil zum 31.12.2024 | |||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
in Mio € | Summe | 2025 | 2026 | 2027-2031 | 2032-2036 | 2037ff. | |||||
Zins | Tilgung | Zins | Tilgung | Zins | Tilgung | Zins | Tilgung | Zins | Tilgung | ||
Originäre Finanzinstrumente | |||||||||||
Finanzschulden | 14.746,1 | 390,6 | 1.203,7 | 376,9 | 1.196,5 | 1.371,1 | 7.328,6 | 276,3 | 1.978,1 | 77,9 | 546,4 |
Leasingverbindlichkeiten | 179,2 | – | 39,0 | – | 37,1 | – | 62,8 | – | 6,1 | – | 34,2 |
Konzessionsverbindlichkeiten | 2.213,0 | – | 58,4 | – | 60,8 | – | 326,4 | – | 353,7 | – | 1.413,7 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
569,8 | – | 488,5 | – | 30,9 | – | 37,9 | – | 12,5 | – | – |
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 67,4 | – | 47,6 | – | 17,8 | – | 1,8 | – | 0,1 | – | 0,1 |
Derivative Finanzinstrumente | |||||||||||
Zinsswaps | –205,7 | –21,6 | – | –45,5 | – | –138,6 | – | – | – | – | – |
davon Trading | 0,2 | 0,2 | – | – | – | – | – | – | – | – | – |
davon Hedge Accounting | –205,9 | –21,8 | – | –45,5 | – | –138,6 | – | – | – | – | – |
Das Liquiditätsprofil zum 31. Dezember 2023 stellte sich wie folgt dar:
Liquiditätsprofil zum 31.12.2023 | |||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
in Mio € | Summe | 2024 | 2025 | 2026-2030 | 2031-2035 | 2036ff. | |||||
Zins | Tilgung | Zins | Tilgung | Zins | Tilgung | Zins | Tilgung | Zins | Tilgung | ||
Originäre Finanzinstrumente | |||||||||||
Finanzschulden | 14.112,7 | 340,0 | 1.455,1 | 328,8 | 1.039,8 | 1.288,8 | 6.665,8 | 323,5 | 1.954,0 | 112,7 | 604,2 |
Leasingverbindlichkeiten | 224,8 | – | 46,0 | – | 40,3 | – | 101,3 | – | 6,8 | – | 30,4 |
Konzessionsverbindlichkeiten | 2.269,8 | – | 50,0 | – | 57,2 | – | 315,9 | – | 343,3 | – | 1.503,4 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
509,4 | – | 430,8 | – | 62,0 | – | 8,1 | – | 8,5 | – | – |
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 77,6 | – | 60,4 | – | 15,2 | – | 2,0 | – | – | – | – |
Derivative Finanzinstrumente | |||||||||||
Zinsswaps | –215,1 | –29,7 | – | –23,1 | – | –162,3 | – | – | – | – | – |
davon Trading | 0,3 | 0,2 | – | 0,1 | – | – | – | – | – | – | – |
davon Hedge Accounting | –215,4 | –29,9 | – | –23,2 | – | –162,3 | – | – | – | – | – |
In die Ermittlung der undiskontierten Zahlungen wurden alle Finanzinstrumente einbezogen, für die zum Abschlussstichtag vertragliche Vereinbarungen abgeschlossen sind. Sofern der Vertragspartner eine Zahlung zu verschiedenen Zeitpunkten abrufen kann, ist der früheste Fälligkeitstermin berücksichtigt. Für die Ermittlung der Zinszahlungen für variabel verzinste originäre Finanzverbindlichkeiten sowie die Nettozahlungen der derivativen Finanzinstrumente wurden die jeweiligen aus der Zinskurve zum Bilanzstichtag abgeleiteten Forward-Zinssätze verwendet. Für die Ermittlung der Zinszahlungen für originäre Finanzverbindlichkeiten in Fremdwährung wurden die jeweiligen Forward-Kurse verwendet.
In Projektfinanzierungen von ausländischen Konzern-Gesellschaften sind für diese Art von Finanzierungen typische Kreditklauseln enthalten. Dazu zählen unter anderem Regelungen, nach denen bestimmte Schuldendeckungsquoten sowie Kennzahlen des Verschuldungsgrads und der Kreditlaufzeiten einzuhalten sind. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Kreditklauseln kann zu Ausschüttungsrestriktionen beziehungsweise zur vorzeitigen Fälligstellung der Finanzierungen oder zum Nachschuss von Eigenkapital führen. Darüber hinaus wurden für die Besicherung der Projektfinanzierung Verpfändungen, beispielsweise der Unternehmensanteile oder der mit den Dienstleistungskonzessionen in Verbindung stehenden Vermögenswerten, vereinbart. Im Zusammenhang mit der im Rahmen des Ausbaus am Flughafens in Lima geschlossenen Projektfinanzierung hat sich die Fraport AG zur Absicherung dieser Finanzierung verpflichtet, unter Wahrung bestimmter Eigen-/Fremdkapital-Quoten, das anteilige Eigenkapital der Gesellschaft um bis zu 347,6 Mio € zu erhöhen. Hiervon wurden bis zum 31. Dezember 2024 bereits 254,3 Mio € eingezahlt.
In besonderen zweckgebundenen Darlehen der Fraport AG sind Kreditklauseln unter anderem hinsichtlich Änderungen in der Gesellschafterstruktur und der Beherrschung der Gesellschaft enthalten. Sofern sich durch derartige Veränderungen nachweislich die Bonität der Fraport AG verschlechtert, haben die Darlehensgeber fallweise ab einer bestimmten Schwelle das Recht, die Darlehen vorzeitig fällig zu stellen.
Zum Stichtag befanden sich alle Gesellschaften im Einklang mit den Bestimmungen der Finanzierungsverträge.
Währungsrisiko
Aus der internationalen Ausrichtung des Fraport-Konzerns folgt, dass das operative Geschäft sowie die berichteten Finanzergebnisse und die Zahlungsströme Risiken aus Wechselkursschwankungen ausgesetzt sind. Währungskursrisiken bestehen im Konzern vor allem in Umsätzen in Fremdwährungen, die nicht durch währungskongruente Ausgaben in derselben Währung gedeckt sind. Daraus resultiert ein Cash-Flow-Risiko zwischen den Umsätzen in Fremdwährung und der funktionalen Währung. Aktiv gesteuert werden ausschließlich die Transaktionsrisiken, die Auswirkungen auf den Cash Flow haben. Diese bestehen im Wesentlichen zwischen US-Dollar (US-$) und Peruanischem Nuevo Sol (PEN). Um die Auswirkungen von Wechselkursschwankungen im operativen Geschäft zu reduzieren, wird das Transaktionsrisiko fortlaufend bewertet und gegebenenfalls durch den Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten abgesichert. Der Abschluss der Finanzinstrumente obliegt den Konzern-Gesellschaften und erfolgt in Abstimmung mit der Treasury-Abteilung der Fraport AG. Die Bewertung der Transaktionsrisiken erfolgt durch Sensitivitätsanalysen. Die den Analysen zugrunde liegenden Berechnungskurse resultieren aus dem Mittelwert des jeweiligen Währungskurses im Betrachtungszeitraum abzüglich beziehungsweise zuzüglich einer Standardabweichung. Werden bei einer Abweichung von 10 % diese Annahmen unterstellt, hätten sich im Berichtsjahr folgende Auswirkungen auf das Periodenergebnis ergeben:
Währungskurssensitivität | ||||
---|---|---|---|---|
Risiko in Mio € | 31.12.2024 | 31.12.2023 | ||
Gewinn vor Steuern | Verlust vor Steuern | Gewinn vor Steuern | Verlust vor Steuern | |
US-$/PEN | 0,80 | 0,80 | 0,60 | 0,60 |
Darüber hinaus resultieren im Konzern Effekte aus der Währungsumrechnung von Fremdwährungsvermögenswerten oder -verbindlichkeiten in Euro beziehungsweise aus der Konsolidierung von Konzern-Gesellschaften, die nicht in Euro bilanzieren. Diesem translatorischen Risiko wird, so weit wie möglich, durch das Prinzip des Natural Hedge begegnet.
Zinsänderungsrisiko
Der Fraport-Konzern unterliegt Zinsänderungsrisiken aus einer Vielzahl von originären und derivativen finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten sowie aus zukünftig geplanten Kapitalaufnahmen.
Im Zusammenhang mit den im Bestand befindlichen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten wird grundsätzlich das Ziel einer fristenkongruenten Refinanzierung verfolgt. Steuerungsrelevant ist das Zinsänderungsrisiko innerhalb der nächsten zwölf Monate. Dazu wird dieses quartalsweise gemessen und an den Finanzrisikoausschuss berichtet. Zur Ermittlung des Risikos werden Sensitivitätsanalysen durchgeführt. Diese stellen die Auswirkungen von Änderungen der Marktzinssätze auf Zinszahlungen, Zinserträge und -aufwendungen, andere Ergebnisteile sowie auf das Eigenkapital dar. Als Zinsänderung wird die maximale historische Leitzinsschwankung für die jeweilige Währung und für den entsprechenden Zeitraum beziehungsweise die maximale historische Schwankung des Zehn-Jahres-Euroswapsatzes zugrunde gelegt. Dabei wird die absolute Abweichung betrachtet.
Zur Begrenzung der Zinsänderungsrisiken dürfen einfache derivative Finanzinstrumente wie Zinsswaps, Floors und Swaptions eingesetzt werden.
Den Sensitivitätsanalysen liegen folgende Annahmen zugrunde:
- Marktzinssatzänderungen von originären Finanzinstrumenten mit fester Verzinsung wirken sich nur dann auf das Ergebnis oder Eigenkapital aus, wenn diese zum beizulegenden Zeitwert bewertet sind. Die Sensitivitätsanalyse für diese Finanzinstrumente geht von einer Parallelverschiebung der Zinskurve um 169 Basispunkte in einem Zeitraum von zwölf Monaten aus.
- Aus allen zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumenten mit fester Verzinsung resultieren keine Auswirkungen auf das Periodenergebnis oder das Eigenkapital des Fraport-Konzerns.
Marktzinssatzänderungen von originären Finanzinstrumenten mit variabler Verzinsung, die nicht als Grundgeschäfte im Rahmen eines Cash Flow Hedges gegen Zinsänderungsrisiken designiert sind, wirken sich auf das Zinsergebnis aus und gehen demzufolge in die Berechnung der ergebnisbezogenen Sensitivitäten ein. Betrachtet wird die jeweilige Netto-Finanzposition je Währung. Als Zinssatzsensitivitäten liegen folgende Annahmen zugrunde: Euro (EUR): 4,0 Prozentpunkte; US-Dollar (US-$): 4,5 Prozentpunkte; Türkische Lira (TRY): 40 Prozentpunkte; Peruanische Nuevo Sol (PEN): 6,00 Prozentpunkte; Saudischer Riyal (SAR): 4,25 Prozentpunkte; Bulgarischer Lew (BGN): 5,22 Prozentpunkte; Hongkong-Dollar (HKD): 5,25 Prozentpunkte; Brasilianischer Real (BRL): 9,25 Prozentpunkte. Die einzelnen Sensitivitäten werden anschließend zu einer ergebnisbezogenen Sensitivität in Euro aggregiert.
Marktzinssatzänderungen von Zinsderivaten, die nicht in eine Sicherungsbeziehung nach IFRS 9 eingebunden sind, haben Auswirkungen auf das sonstige Finanzergebnis und werden daher bei den ergebnisbezogenen Sensitivitäten berücksichtigt. Als maximale Schwankungsbreite wird von einer Parallelverschiebung der Zinskurve um 169 Basispunkte in einem Zeitraum von zwölf Monaten ausgegangen.
Ausgehend von den Beständen und der Struktur der Konzern-Bilanz zum 31. Dezember 2024 und unter den getroffenen Annahmen resultiert bei einem Marktzinsanstieg (einer Marktzinssenkung) eine ergebnisbezogene Sensitivität von 34,5 Mio € (im Vorjahr: 13,3 Mio €). Das heißt, das Finanzergebnis hätte sich hypothetisch um 34,5 Mio € erhöht (reduziert). Diese hypothetische Ergebnisauswirkung ergäbe sich aus den potenziellen Effekten aus Zinsderivaten in Höhe von 0,0 Mio € (im Vorjahr: 0,9 Mio €) sowie einem verbesserten (verschlechterten) Zinsergebnis aus originären variabel verzinsten Netto-Finanzpositionen von 34,5 Mio € (im Vorjahr: 14,2 Mio €).
Zinssensitivität auf das Finanzergebnis (169 Basispunkte) | |||
---|---|---|---|
Zinssensitivität in Mio € |
Davon aus derivativen Finanzinstrumenten |
Davon aus originären Finanzinstrumenten | |
31.12.2024 | 34,5 | 0,0 | 34,5 |
31.12.2023 | –13,3 | 0,9 | –14,2 |
Die eigenkapitalbezogene Sensitivität beträgt 19,2 Mio € (im Vorjahr: 32,4 Mio €). Unter Verwendung der getroffenen Annahmen wäre bei einem Zinsanstieg (einer Zinssenkung) das Eigenkapital entsprechend um 19,2 Mio € höher (niedriger).
Geht man bei dem aktuellen Zinsumfeld von einer Parallelverschiebung der Zinskurve um 79 Basispunkte (im Vorjahr: 150 Basispunkte) in einem Zeitraum von zwölf Monaten aus, ergibt sich folgende ergebnisorientierte Zinssensitivität:
Zinssensitivität auf das Finanzergebnis im aktuellen Zinsumfeld | |||
---|---|---|---|
Zinssensitivität in Mio € |
Davon aus derivativen Finanzinstrumenten |
Davon aus originären Finanzinstrumenten | |
31.12.2024 | 34,5 | 0,0 | 34,5 |
31.12.2023 | –13,4 | 0,8 | –14,2 |
Die eigenkapitalbezogene Sensitivität für 79 Basispunkte (im Vorjahr: 150 Basispunkte) beträgt –9,8 Mio € (im Vorjahr: –3,6 Mio €). Unter Verwendung der getroffenen Annahmen wäre bei einem Zinsanstieg (einer Zinssenkung) das Eigenkapital entsprechend um –9,8 Mio € höher (niedriger).
Kapitalmanagement
Die Ziele des Konzerns im Hinblick auf das Kapitalmanagement liegen in der Sicherstellung der Unternehmensfortführung sowie einer nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts. Als kapitalmarktorientiertes Unternehmen mit einem fortlaufenden Investitionsbedarf überwacht Fraport die Entwicklung der Finanzverschuldung anhand von Kennzahlen, die das EBITDA ins Verhältnis zur Netto-Finanzverschuldung (Net Debt) beziehungsweise zum Zinsaufwand (Interest Expense) setzen und verfolgt darüber hinaus die Entwicklung auf den verschiedenen Finanzierungsmärkten.
Die Bestandteile der Steuerungskennzahlen sind wie folgt definiert:
Bestandteile der Steuerungskennzahlen | |
---|---|
Net Debt (Netto-Finanzverschuldung) | kurzfristige Finanzverbindlichkeiten + langfristige Finanzverbindlichkeiten |
– liquide Mittel | |
– kurzfristig liquidierbare Positionen der „anderen Finanzanlagen“ | |
EBITDA | Betriebliches Ergebnis + Abschreibungen |
Interest Expense (Zinsaufwand) | Zinsaufwand |
Die Kennzahlen haben sich im Betrachtungszeitraum wie folgt entwickelt:
Verschuldungskennzahlen | |||
---|---|---|---|
Kennzahlen | Schwellenwert/ Bandbreite |
31.12.2024 | 31.12.2023 |
Net Debt/EBITDA | Max. 5 x | 6,4 | 6,4 |
EBITDA/Interest Expense | Min. 3 – 4 x | 3,7 | 3,8 |
Die beiden Verschuldungskennzahlen liegen annähernd auf Vorjahresniveau und die Verschuldungskennzahl EBITDA/Interest Expense liegt weiterhin innerhalb der angestrebten Bandbreite. Es wird erwartet, dass sich auch die Verschuldungskennzahl Net Debt/EBITDA perspektivisch wieder dem Zielwert von maximal fünf annähert.
Die Fraport Malta Business Ltd. finanziert auf Basis einer Financial Institution Licence sowohl von der Fraport AG kontrollierte Unternehmen als auch Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte Unternehmen im Konzern. Im Zusammenhang mit der bestehenden Financial Institution Licence bestehen Mindestkapitalanforderungen aufgrund regulatorischer Vorgaben. Insbesondere hinsichtlich der Darlehensvergabe an Gesellschaften, bei denen die Fraport AG direkt oder indirekt nur einen Minderheitenanteil besitzt, sind spezielle, von der Gesellschaft zum Bilanzstichtag eingehaltene Mindestkapitalanforderungen im Verhältnis zur vergebenen Darlehenssumme pro Darlehen zu beachten. Die Mindestkapitalanforderungen waren während des Geschäftsjahres 2024 durchgehend erfüllt. Das Kapitalmanagement erfolgt durch die Gesellschaft unter Berücksichtigung der von der EU und der maltesischen Finanzaufsicht gesetzten regulatorischen Rahmenbedingungen.
48 Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen
Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und dem Land Hessen
Neben den in den Konzern-Abschluss einbezogenen Konzern-Gesellschaften steht der Konzern im Rahmen seiner üblichen Geschäftstätigkeit auch mit nicht einbezogenen Unternehmen sowie assoziierten und Gemeinschaftsunternehmen in Beziehung, die als dem Konzern nahestehende Unternehmen im Sinne von IAS 24 gelten. So unterhält die Fraport AG zahlreiche Geschäftsbeziehungen zu dem Land Hessen und der Stadt Frankfurt am Main sowie deren Mehrheitsbeteiligungen. Aufgrund der Beteiligungen des Landes Hessen von 31,31 % (2023: 31,31 %) und der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH, Frankfurt am Main, von 20,92 % (2023: 20,92 %) sowie des zwischen diesen Gesellschaftern abgeschlossenen Konsortialvertrages vom 18./23. April 2001, zuletzt geändert am 17. April 2024, ist die Fraport AG ein abhängiges Unternehmen der öffentlichen Hand. Die Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH ist eine 100 %-ige Tochtergesellschaft der Stadt Frankfurt am Main, so dass der Stimmrechtsanteil der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH der Stadt Frankfurt am Main zuzurechnen ist. Zu den nahestehenden Unternehmen und Behörden mit wesentlichen Geschäftsbeziehungen zählen die Mainova AG und deren Tochterunternehmen.
Alle Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen sind zu marktüblichen Bedingungen, wie mit einem fremden Dritten, abgeschlossen worden. Den an Behörden erbrachten Leistungen liegen grundsätzlich Selbstkostenpreise zugrunde. Der Umfang der jeweiligen Geschäftsbeziehungen ist in der nachfolgenden Übersicht dargestellt:
Beziehung zu nahestehenden Unternehmen und dem Land Hessen | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|
in Mio € | Mehrheitsanteilseigner | Gemeinschafts- unternehmen |
Assoziierte Unternehmen |
Unternehmen, die von Mehrheits- anteilseignern beherrscht und maßgeblich beeinflusst werden | ||
Land Hessen | Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH | |||||
Umsatzerlöse | 2024 | 2,6 | 0,6 | 139,0 | 1,3 | 21,1 |
2023 | 2,8 | 0,2 | 122,4 | 2,8 | 18,3 | |
Bezogene Lieferungen und Leistungen | 2024 | 3,1 | 6,5 | 94,5 | 5,1 | 86,5 |
2023 | 1,7 | 8,4 | 81,1 | 17,1 | 118,4 | |
Zinsen | 2024 | 0,0 | 0,0 | 5,7 | 0,0 | 0,0 |
2023 | 0,0 | 0,0 | 2,1 | 0,1 | 0,0 | |
Forderungen | 2024 | 0,0 | 0,0 | 23,6 | 0,1 | 0,2 |
2023 | 0,0 | 0,0 | 15,9 | 0,0 | 0,0 | |
Darlehensforderungen | 2024 | 0,0 | 0,0 | 83,3 | 0,2 | 0,0 |
2023 | 0,0 | 0,0 | 46,7 | 0,1 | 0,0 | |
Verbindlichkeiten | 2024 | 0,4 | 0,3 | 7,8 | 0,5 | 0,5 |
2023 | 0,0 | 0,0 | 11,2 | 2,5 | 8,9 |
Bezüglich der Eventualverbindlichkeiten und sonstigen finanziellen Verpflichtungen gegenüber Gemeinschaftsunternehmen wird auf Tz. 45 und Tz. 46 verwiesen. Die Darlehensforderungen gegenüber Konzern-Gesellschaften sind zum Teil besichert.
Beziehungen zu nahestehenden Personen
Als nahestehende Personen im Sinne von IAS 24 sind die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie ihre Familienangehörigen definiert.
Die nach IAS 24 anzugebende Vergütung des Managements in Schlüsselpositionen umfasst die Vergütung des aktiven Vorstands und des Aufsichtsrats.
Diese wurden wie folgt vergütet:
Vergütung des Managements | ||
---|---|---|
Mio € | 2024 | 2023 |
Gehälter und sonstige kurzfristige Leistungen | 7,0 | 7,2 |
Abfindungsleistungen | 0,0 | 0,0 |
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses | 0,8 | 0,8 |
Sonstige langfristige Leistungen | 0,0 | 0,0 |
Aktienbasierte Vergütungen | 3,1 | 2,9 |
Gesamt | 10,9 | 10,9 |
Die Angabe der Gehälter und sonstigen kurzfristigen Leistungen enthält für die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat ausschließlich die Vergütung für ihre Aufsichtsratstätigkeit. Darüber hinaus erhalten sie eine marktübliche Vergütung im Rahmen ihrer Arbeitnehmertätigkeit.
Die Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses beinhalten den Dienstzeitaufwand aus Pensionsrückstellungen für die aktiven Vorstände.
Der Ausweis der aktienbasierten Vergütungen beinhaltet den im Geschäftsjahr 2024 gewährten Zuwendungsbetrag für den Performance Share Plan (PSP, siehe auch Tz. 54).
Zum Geschäftsjahresende bestanden ausstehende Salden für die Tantieme der Vorstandsmitglieder in Höhe von 2,5 Mio € (im Vorjahr: 2,9 Mio €).
Ein mit einem ehemaligen Vorstandsmitglied bestehender Vertrag zur Erbringung von Beratungsleistungen ist im Jahr 2024 ausgelaufen. Das Vertragsvolumen im Berichtsjahr betrug < 0,1 Mio €. Der Vertrag war zu marktüblichen Konditionen geschlossen.
49 Betriebsgenehmigung und Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen
Folgenden Konzern-Gesellschaften im Fraport-Konzern wurden Dienstleistungslizenzen oder ähnliche Genehmigungen erteilt, die der Öffentlichkeit Zugang zu wichtigen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Einrichtungen gewähren:
Fraport AG
Der hessische Minister für Arbeit, Wirtschaft und Verkehr hat am 20. Dezember 1957 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Verkehr gemäß § 7 des Luftverkehrsgesetzes in der Fassung vom 21. August 1936 die Genehmigung zum Betrieb des Verkehrsflughafens Frankfurt Main erteilt. Die Genehmigung ist zeitlich nicht beschränkt und wurde zuletzt mit Bescheid vom 29. Oktober 2012 an das Ergebnis des Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau des Flughafens, insbesondere hinsichtlich der Landebahn Nordwest, unter Berücksichtigung der dazu ergangenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, angepasst.
Dem Recht zum Betrieb des Flughafens stehen verschiedene in der Genehmigung festgeschriebene Verpflichtungen gegenüber. Demnach hat die Fraport AG unter anderem den Flughafen jederzeit in betriebssicherem Zustand zu erhalten, die für die Überwachung der Luftfahrt erforderlichen Einrichtungen und Zeichen zur Regelung des Luftverkehrs auf dem Flughafen bereitzustellen und zu unterhalten sowie einen den besonderen Betriebsverhältnissen Rechnung tragenden Feuer- und Brandschutz sicherzustellen. Mit der vorgenannten Anpassung und Ergänzung der Genehmigung wurden die 1971 erstmals vorgenommenen und zwischenzeitlich fortgeschriebenen Einschränkungen des Nachtluftverkehrs und die Betriebsbeschränkungen für Luftfahrzeuge, die bestimmte Lärmschutzvorschriften des International-Civil-Aviation-Organization-(ICAO-)-Abkommens nicht erfüllen, auch außerhalb der Nachtzeit für die Zivilluftfahrt am Flughafen Frankfurt Main weiter verschärft. Darüber hinaus bestehen aufgrund der baulichen Erweiterungen des Flughafens um die Landebahn Nordwest gesetzliche Ansprüche auf passiven Schallschutz und Außenwohnbereichsentschädigung.
Die Gesellschaft erhebt von den Fluggesellschaften, die den Flughafen Frankfurt Main anfliegen, sogenannte „Verkehrsentgelte“ für die Bereitstellung der Verkehrsinfrastruktur. Diese Verkehrsentgelte teilen sich auf in genehmigungspflichtige Flughafenentgelte und nicht genehmigungspflichtige übrige Entgelte.
- Die gemäß § 19b LuftVG genehmigungspflichtigen Flughafenentgelte sind zu unterscheiden in Start- und Landeentgelte inklusive Lärmkomponente und Emissionsentgelt, Abstellentgelte, Passagier- und Sicherheitsentgelte sowie seit 1. Juli 2012 Entgelte zur Finanzierung von passiven Schallschutzmaßnahmen (Lärmzuschläge). Die zuständige Genehmigungsbehörde für den Flughafen Frankfurt Main ist das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW). Die Höhe der Entgelte ist in einer diesbezüglichen Entgeltordnung geregelt und wird in den Nachrichten für Luftfahrer (NfL) veröffentlicht.
- Ab dem 1. Januar 2024 erfolgte eine durchschnittliche Erhöhung der Flughafenentgelte um 9,5 %. Darüber hinaus wurden in der Entgeltordnung 2024 die Lärmbemessungsgrundlagen neu festgelegt, lautere Lärmkategorien deutlich belastet sowie weitere Anreize für leiseres Fliegen geschaffen. Die Entgeltordnung 2024 enthält außerdem das Anreizprogramm „Incentive- Programm FRA 2024“ für Airlines mit dem Ziel das Verkehrswachstum am Flughafen Frankfurt/Main zu fördern.
- Zum 1. Januar 2025 tritt eine neue Entgeltordnung in Kraft, die eine durchschnittliche Erhöhung der Flughafenentgelte um 5,7 % vorsieht. Außerdem wurde mit den Fluggesellschaften am Frankfurt Airport ein Entgeltabkommen für die Jahre 2026 bis 2028 abgeschlossen, das weitere Entgeltanpassungen sowie ein auf Wachstum ausgerichtetes Interkont-Incentive-Programm mit dem Ziel, die Hub-Funktionalität zu fördern, vorsieht.
- Flughafenentgelte machten im Berichtsjahr 36,29 % (im Vorjahr: 35,21 %) der Umsatzerlöse der Fraport AG aus.
- Die nicht genehmigungspflichtigen übrigen Entgelte sind in Entgelte für zentrale Bodenverkehrsdienst-Infrastruktureinrichtungen und Bodenverkehrsdienstentgelte zu unterscheiden. Der Bereich der Bodenverkehrsdienste auf dem Vorfeld wurde aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben zum 1. November 1999 (faktische Öffnung 15. April 2000) in der Form für den Wettbewerb geöffnet, dass neben der Fraport AG ein weiterer Drittabfertiger zugelassen wurde. Die Leistungen im Bereich der zentralen Bodenverkehrsdienst-Infrastruktureinrichtungen sind weiterhin vom Wettbewerb ausgeschlossen (Monopolbereich) und in der Verrechnung an die Fluggesellschaften vollständig von den Leistungen der Bodenverkehrsdienste abgegrenzt. Von den Umsatzerlösen der Fraport AG im Jahr 2024 entfielen auf die Bodenverkehrsdienste 13,30 % (im Vorjahr: 14,83 %) und auf Infrastrukturentgelte 13,95 % (im Vorjahr: 13,57 %).
Über die Verkehrsentgelte hinaus erzielt die Fraport AG im Wesentlichen Umsatzerlöse aus Umsatzabgaben, der Vermietung und Parkierung sowie Sicherheitsleistungen. Diese – keinen Genehmigungsauflagen unterliegenden – Einnahmen umfassten im Berichtsjahr 36,46 % (im Vorjahr: 36,39 %) der gesamten Umsatzerlöse der Fraport AG.
Fraport Twin Star Airport Management AD
Am 10. September 2006 haben Fraport Twin Star Airport Management AD (Konzessionsnehmer) und die Republik Bulgarien (Konzessionsgeber), vertreten durch den Transportminister, einen Konzessionsvertrag über den Betrieb und das Management der bulgarischen Schwarzmeerflughäfen Varna und Burgas geschlossen. Am 18. Oktober 2022 wurde die Verlängerung der Konzession um fünf Jahre bis November 2046 beschlossen. Mit der Verlängerung geht eine zusätzliche Investitionsverpflichtung in Höhe von 10 Mio € einher.
Der Konzessionsvertrag verpflichtet den Konzessionsnehmer zur Erbringung diverser Flughafen-Dienstleistungen sowie zur Verbesserung der Services in Übereinstimmung mit internationalen Standards, nationalen Gesetzen und den Regelungen des Konzessionsvertrags. Darüber hinaus bestehen betragsmäßig nicht festgelegte Investitionsverpflichtungen für den Ausbau und die kapazitätsorientierte Erweiterung der Flughäfen Varna und Burgas sowie Instandhaltungsverpflichtungen für die zur Nutzung überlassenen Vermögenswerte. Des Weiteren zahlt der Konzessionsnehmer eine jährliche Konzessionsabgabe in Höhe von 19,2 % der Gesamtumsätze, mindestens 19,2 % auf 57 Mio BGN (29,1 Mio €), adjustiert um die Entwicklung der nationalen Inflationsrate, an den Konzessionsgeber.
Als zusätzliche einmalige Konzessionsabgabe hatte der Konzessionsnehmer nach Vertragsabschluss eine Zahlung in Höhe von 3,0 Mio € an den Konzessionsgeber entrichtet. Im Gegenzug erhält der Konzessionsnehmer ein Nutzungsrecht an der bestehenden und neu erstellten Infrastruktur zum Betrieb der Flughäfen und das Recht zur Erwirtschaftung von Umsätzen, insbesondere aus Flughafenentgelten (Passagier-, Lande- und Parkgebühren) sowie aus Bodenverkehrsdienstleistungen. Die Flughafenentgelte werden durch den Konzessionsgeber reguliert.
Die Laufzeit des Konzessionsvertrags begann am 10. November 2006 und beträgt nach der im Jahr 2022 beschlossenen Verlängerung 40 Jahre. Weitere Verlängerungsoptionen bestehen nicht.
Zugunsten des Konzessionsgebers sind in Abhängigkeit von den Projektphasen Vertragserfüllungsgarantien zu stellen (siehe auch Tz. 45).
Am Ende der Konzessionslaufzeit ist die für den Flughafenbetrieb notwendige vertraglich bestimmte Infrastruktur ohne Gegenleistung in einem ordnungsgemäßen und betriebsbereiten Zustand an den Konzessionsgeber zurückzuführen.
Lima Airport Partners S.R.L. (LAP)
Am 14. Februar 2001 unterzeichneten die LAP (Konzessionsnehmer) und der Staat Peru (Konzessionsgeber) den Konzessionsvertrag „Concession Contract for Jorge Chávez International Airport“ über den Betrieb und den Ausbau, die Erhaltung und die Nutzung des internationalen Flughafens Jorge Chávez in Lima, Peru.
Die Laufzeit des Konzessionsvertrags wurde im Jahr 2017 von 30 auf 40 Jahre bis 2041 verlängert und endet unter Berücksichtigung einer bestehenden zehnjährigen Verlängerungsoption in 2051. Mit der Verabschiedung der Änderungen wurde der Gesellschaft das zum Flughafenausbau benötigte Land übergeben. Im Gegenzug ist sie verpflichtet, in die Flughafeninfrastruktur zu investieren. Im Rahmen des Ausbauprojekts sind die Baumaßnahmen für den luftseitigen Ausbau des Flughafens abgeschlossen. Die zweite Start- und Landebahn sowie der Flugsicherungstower wurden im April 2023 in Betrieb genommen. Der Bau des neuen Passagierterminals ist ebenfalls zum großen Teil abgeschlossen. Die Inbetriebnahme ist für Ende März 2025 vorgesehen. Aufgrund der Größe und Komplexität des Projektes sind mit dem Ausbauprogramm weiterhin diverse Risiken verbunden. Bezüglich weiterer Erläuterungen wird auf die Chancen- und Risikoberichterstattung im zusammengefassten Lagebericht verwiesen.
Neben den Investitionen bestehen für die Gesellschaft weitere Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Betrieb und der Erhaltung der Flughafeninfrastruktur.
Der Konzessionsnehmer ist zur Zahlung von Konzessionsabgaben verpflichtet. Die Konzessionsabgabe ist dabei der höhere von zwei Beträgen: entweder die vertraglich fixierte Mindestzahlung (Basiszahlung 15 Mio US-$ p. a., inflationsbereinigt mit dem US CPI) oder 46,511 % vom Gesamtumsatz nach Abzug und Abführung an die Corpac (Flugaufsicht) von 50 % der Landeentgelte und 20 % der internationalen Passagierentgelte (TUUA). Des Weiteren wird eine Regulierungsgebühr in Höhe von 1 % derselben Bemessungsgrundlage fällig. Im Gegenzug erhält der Konzessionsnehmer ein Nutzungsrecht an der bestehenden und neu erstellten Infrastruktur zum Betrieb des Flughafens und das Recht zur Erwirtschaftung von Umsätzen, insbesondere aus Flughafen-Entgelten (Passagier-, Lande- und Parkgebühren) sowie aus Bodenverkehrsdienstleistungen und weiteren Dienstleistungen. Die Flughafenentgelte werden durch den Konzessionsgeber reguliert.
Zugunsten des Konzessionsgebers sind in Abhängigkeit von den Projektphasen Vertragserfüllungsgarantien zu stellen (siehe auch Tz. 45).
Am Ende der Vertragslaufzeit hat der Konzessionsnehmer die für den Flughafenbetrieb notwendige vertraglich spezifizierte Infrastruktur in einem betriebsbereiten, vertraglich definierten Zustand an den Konzessionsgeber zurückzuführen. Der Konzessionsnehmer hat ein zeitlich befristetes Recht, den Restbuchwert dieser Infrastruktur vom Konzessionsgeber erstattet zu bekommen. Dies gilt nicht bei vorzeitiger Beendigung des Konzessionsvertrags.
Fraport Regional Airports of Greece
Am 14. Dezember 2015 unterzeichneten Fraport und ihr griechischer Partner mit dem staatlichen griechischen Privatisierungsfonds HRADF (Hellenic Republic Asset Development Fund) zwei Konzessionsverträge zum Betrieb von jeweils sieben griechischen Regionalflughäfen. Nach Erfüllung sämtlicher aufschiebender Bedingungen erfolgte am 11. April 2017 die Übernahme des operativen Betriebs der 14 griechischen Regionalflughäfen. Die Konzessionsverträge haben zunächst eine Laufzeit von jeweils 40 Jahren. Nach Ablauf der 40-jährigen Konzessionslaufzeit kann mit beiderseitigem Einverständnis die Laufzeit jeweils um weitere zehn Jahre einmalig verlängert werden.
Als Gegenleistung für das Recht zum Betreiben der griechischen Flughäfen wurde eine anfängliche Einmalgebühr in Höhe von 1.234 Mio € gezahlt. Über die Laufzeit der Konzessionen sind jährliche Mindestkonzessionszahlungen von anfänglich 11,3 Mio € p. a. für Fraport Greece A und von 11,6 Mio € p. a. für Fraport Greece B festgelegt. Die Mindestkonzessionszahlungen werden jeweils um eine inflationsbedingte Anpassung bereinigt. Darüber hinaus steht dem Konzessionsgeber mit Beginn der Konzession über die gesamte Laufzeit eine weitere Abgabe in Höhe von circa 1 € pro abfliegenden Passagier zu. Ab 2021 wird gemäß Konzessionsvertrag zudem eine variable Konzessionsgebühr von 28,2 % des EBITDA für Fraport Greece A und von 28,9 % des EBITDA für Fraport Greece B erhoben.
Ferner sind die Konsortialpartner dazu verpflichtet, in Maßnahmen zur Aufwertung und Erweiterung der Flughafeninfrastruktur zu investieren. Die Baumaßnahmen wurden im April 2021, wie im Konzessionsvertrag vereinbart, abgeschlossen. Darüber hinaus werden in den Folgejahren weitere Investitionen zur Instandhaltung der Flughäfen und zu verkehrsbedingten Kapazitätserweiterungen erfolgen.
Im Gegenzug ist der Konzessionsnehmer berechtigt, Gebühren für seine Dienstleistungen insbesondere aus staatlich regulierten Flughafenentgelten (Passagier-, Lande- und Parkgebühren) sowie anderen nicht regulierten luftverkehrsbezogenen und übrigen Dienstleistungen zu erheben.
Zugunsten des Konzessionsgebers sind in Abhängigkeit von den Projektphasen Vertragserfüllungsgarantien zu stellen (siehe auch Tz. 45).
Am Ende der Konzessionslaufzeit hat der Konzessionsnehmer die Flughäfen einschließlich durchgeführter Investitionen in einem definierten, ordnungsgemäßen und betriebsbereiten Zustand an den Konzessionsgeber zurückzuführen. Eine Gegenleistung ist nicht vereinbart.
Fraport Brasil Aeroporto de Fortaleza und Fraport Brasil Aeroporto de Porto Alegre
Am 28. Juli 2017 unterzeichneten der Fraport-Konzern und die brasilianische Regierung Konzessionsverträge zum Betrieb und zur Weiterentwicklung der brasilianischen Flughäfen Fortaleza und Porto Alegre. Nach Zahlung der anfänglichen Einmalgebühren von inflationsbereinigt 291,8 Mio BRL (73,5 Mio €) für Porto Alegre beziehungsweise von 426,9 Mio BRL (107,5 Mio €) für
Fortaleza sowie der Erfüllung weiterer aufschiebender Bedingungen begannen Ende August 2017 die Laufzeiten der Konzessionen für Fortaleza von 30 Jahren und für Porto Alegre von 25 Jahren. Darüber hinaus ist unter gewissen Voraussetzungen jeweils eine einmalige Verlängerung um fünf weitere Jahre möglich. Der operative Betrieb der beiden Flughäfen wurde vom Fraport-Konzern am 2. Januar 2018 übernommen.
Zusätzlich zu den geleisteten initialen Konzessionsgebühren sind im Fraport-Konzern weitere Anschaffungskosten in Höhe von rund 54,2 Mio € im Rahmen des Erwerbs der Konzession angefallen.
Neben den genannten Zahlungen sind ab 2023 jährlich weitere fixe Mindestkonzessionszahlungen zuzüglich einer inflationsbedingten Anpassung in Höhe von anfänglich 9,4 Mio BRL für den Flughafen Fortaleza zu leisten. Für den Flughafen Porto Alegre wurde im Geschäftsjahr 2022 eine Vereinbarung mit den Behörden zur vorzeitigen Zahlung der gesamten fixen Mindestkonzessionszahlungen in Höhe von 37,6 Mio BRL (rund 6,7 Mio €) getroffen. Die Zahlung erfolgte bereits im Dezember 2022. Darüber hinaus ist jährlich eine variable Konzessionszahlung in Höhe von 5 % der Umsatzerlöse zu entrichten. Zur Kompensation der Effekte im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie wurde mit den zuständigen Behörden für das Geschäftsjahr 2024 erneut eine Einigung für den Flughafen in Fortaleza erzielt. Bezüglich weiterer Erläuterungen wird auf Tz. 7 verwiesen. Die bestehenden Erstattungsansprüche werden in den Folgejahren gegen fällige variable und fixe Konzessionszahlungen sowie eine zeitlich befristete Erhöhung der Flughafenentgelte verrechnet.
Zudem bestehen im Rahmen der Konzessionsverträge Investitionsverpflichtungen zur Modernisierung und Erweiterung der bestehenden beziehungsweise zur Errichtung neuer Flughafeninfrastruktur. Mit der Inbetriebnahme der verlängerten Start- und Landebahn in Porto Alegre im zweiten Quartal 2022 wurden die geplanten, großen Infrastrukturmaßnahmen an beiden Flughäfen abgeschlossen. Im Mai 2024 war der Flughafen in Porto Alegre von starken Überschwemmungen im Bundesstaat betroffen, die zu einer rund sechsmonatigen Einstellung des Flugbetriebs führten und erhebliche Schäden an der Infrastruktur verursachten. Nach der Wiedereröffnung mit eingeschränktem Betrieb im Oktober hat der Flughafen Porto Alegre nach Abschluss der wesentlichen Reparatur- und Sanierungsmaßnahmen im Dezember 2024 wieder den vollen Betrieb aufgenommen.
Für die Gesellschaften bestehen darüber hinaus weitere vertragsmäßig definierte Standards und Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Betrieb, der Bereitstellung, der Nutzung und der Erhaltung der Flughäfen.
Zugunsten des Konzessionsgebers sind in Abhängigkeit von den Projektphasen Vertragserfüllungsgarantien zu stellen (siehe auch Tz. 45).
Als Gegenleistung für das Recht zum Betreiben der beiden Flughäfen ist der Konzessionsnehmer berechtigt, Gebühren für seine Dienstleistungen insbesondere aus staatlich regulierten Flughafenentgelten (Passagier-, Lande- und Parkgebühren) sowie anderen nicht regulierten luftverkehrsbezogenen und übrigen Dienstleistungen zu erheben.
Am Ende der Konzessionslaufzeit hat der Konzessionsnehmer die Flughafeninfrastruktur in einem Zustand an den Konzessionsgeber zurückzuführen, der den ordnungsgemäßen Betrieb der Flughäfen weiterhin gewährleistet. Eine Gegenleistung ist nicht vereinbart.
50 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Nach dem Bilanzstichtag haben keine wesentlichen Ereignisse für den Fraport-Konzern stattgefunden.
51 Befreiung nach § 264 Absatz 3 HGB
Folgende deutsche Tochter- beziehungsweise Enkelgesellschaften nehmen für das Geschäftsjahr 2024 die Erleichterungen des § 264 Absatz 3 HGB vollständig in Anspruch:
- AirIT Services GmbH
- Airport Assekuranz Vermittlungs-GmbH
- Airport Cater Service GmbH
- Fraport Ausbau Süd GmbH
- Fraport Brasil Holding GmbH
- Fraport Casa GmbH
- Fraport Passenger Services GmbH
- FraSec Fraport Security Services GmbH
- FraSec Services GmbH
- FRA – Vorfeldkontrolle GmbH
Folgende deutsche Tochter- beziehungsweise Enkelgesellschaften nehmen für das Geschäftsjahr 2024 die Erleichterungen des § 264 Absatz 3 HGB bezüglich der Vorschriften des Ersten Unterabschnitts (Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft und Lagebericht) und des Vierten Unterabschnitts (Offenlegung) in Anspruch:
- Fraport Facility Services GmbH
- Fraport Ground Services GmbH
- FraSec Flughafensicherheit GmbH
52 Angaben über das Bestehen von Beteiligungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz
Im Geschäftsjahr 2024 sind der Fraport AG folgende Mitteilungen nach § 33 und § 34 WpHG zugegangen:
First Maven Pty Ltd., Melbourne, Australien, hat gemäß § 33 und § 34 WpHG am 2. April 2024 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide, Frankfurt am Main, Deutschland, am 26. März 2024 die Schwelle von 5 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 5,06 % (das entspricht 4.677.749 Stimmrechten) betragen hat.
Lazard Asset Management LLC, Wilmington, USA, hat gemäß § 33 und § 34 WpHG am 7. November 2024 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide, Frankfurt am Main, Deutschland, am 5. November 2024 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,07 % (das entspricht 2.837.409 Stimmrechten) betragen hat.
ClearBridge Investments Limited, Sydney, Australien, hat gemäß § 33 und § 34 WpHG am 24. Dezember 2024 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide, Frankfurt am Main, Deutschland, am 20. Dezember 2024 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,02 % (das entspricht 2.793.596 Stimmrechten) betragen hat.
Die Aktionärsstruktur der Fraport AG stellte sich zum 31. Dezember 2024 wie folgt dar:
Der gemäß § 34 Absatz 2 WpHG zusammengerechnete Stimmrechtsanteil des Landes Hessen und der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH an der Fraport AG betrug zum 31. Dezember 2024 52,23 %. Davon entfielen auf das Land Hessen 31,31 % und auf die Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH 20,92 %.
Der Stimmrechtsanteil der Stadt Frankfurt am Main an der Fraport AG besteht mittelbar über das Tochterunternehmen Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH.
Gemäß der letzten offiziellen Meldung nach WpHG oder den eigenen Angaben der Aktionäre waren weitere Stimmrechte an der Fraport AG wie folgt zuzuordnen (Stand jeweils 31. Dezember 2024): Deutsche Lufthansa AG 8,44 % (Mitteilung vom 25. Juni 2010), First Maven Pty Ltd. 5,06 %, ATLAS Infrastructure Partners Ltd. 3,08 % (Mitteilung vom 3. Februar 2023), Lazard Asset Management LLC 3,07 % und ClearBridge Investments Limited 3,02 %. Die relativen Anteile wurden an die aktuelle Gesamtzahl der Aktien zum Bilanzstichtag angepasst und können daher von der Höhe des Meldezeitpunkts beziehungsweise den eigenen Angaben der Anteilseigner abweichen.
Für die verbleibenden 25,10 % liegen keine Meldungen vor (Free Float).
53 Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Fraport AG gemäß § 161 AktG
Am 13. Dezember 2024 haben der Vorstand und der Aufsichtsrat der Fraport AG die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG abgegeben und auf der Unternehmenshomepage unter www.fraport.de/corporategovernance dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht.
54 Angaben zu Vorstand, Aufsichtsrat und Beraterkreis
Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2024
Die Grundzüge des Vergütungssystems und die individualisierte Angabe der Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat sind im Vergütungsbericht dargestellt.
Neben dem Dienstzeitaufwand für Pensionen in Höhe von 774,4 Tsd € (im Vorjahr: 775,3 Tsd €) setzen sich die Gesamtbezüge des Vorstands wie folgt zusammen:
Gesamtbezüge des Vorstands | |||||
---|---|---|---|---|---|
in Tsd € | 2024 | 2023 | |||
Erfolgsunabhängige Komponenten | Erfolgsabhängige Komponente |
Komponente mit langfristiger Anreizwirkung | Gesamtbezüge | Gesamtbezüge | |
Dr. Stefan Schulte | 768,3 | 1.584,5 | 849,0 | 2.352,8 | 2.516,7 |
Anke Giesen | 549,2 | 1.180,3 | 647,0 | 1.729,5 | 1.847,0 |
Julia Kranenberg | 537,6 | 619,8 | 379,0 | 1.157,4 | 1.220,2 |
Dr. Pierre Dominique Prümm | 548,7 | 1.000,5 | 613,5 | 1.549,2 | 1.220,8 |
Prof. Dr. Matthias Zieschang | 608,2 | 1.258,5 | 647,0 | 1.866,7 | 2.005,6 |
Summe | 3.012,0 | 5.643,6 | 3.135,5 | 8.655,6 | 8.810,3 |
Die erfolgsunabhängigen Komponenten beinhalten die Festvergütung sowie die Nebenleistung der jeweiligen Mitglieder des Vorstands. Auf die erfolgsabhängigen Komponenten entfallen die zugewendeten Tantiemen (Zuführung zur Tantiemerückstellung 2024) sowie die zugewendete PSP-Tranche 2024 zum Auslobungszeitpunkt. In der Spalte „Komponente mit langfristiger Anreizwirkung“ ist die PSP-Tranche 2024 enthalten.
Erfasster Aufwand aus PSP für den Vorstand | ||
---|---|---|
in Tsd € | 2024 | 2023 |
Dr. Stefan Schulte | 1.373,0 | 985,3 |
Anke Giesen | 1.046,3 | 750,9 |
Julia Kranenberg | 530,2 | 360,8 |
Dr. Pierre Dominique Prümm | 707,5 | 439,9 |
Prof. Dr. Matthias Zieschang | 1.046,3 | 750,9 |
Summe | 4.703,3 | 3.287,8 |
Der erfasste Aufwand aus PSP beinhaltet die periodengerechten Zuführungsbeträge zu den Rückstellungen für alle noch nicht ausgezahlten PSP-Tranchen für die aktiven Vorstände.
Darüber hinaus wurde ein Aufwand aus der Zuführung zu den Rückstellungen für die noch nicht ausgezahlten PSP-Tranchen 2021 und 2022 für das ehemalige Vorstandsmitglied Michael Müller (ausgeschieden am 30. September 2022) in Höhe von 132,6 Tsd € (im Vorjahr: 126,7 Tsd €) erfasst.
Alle aktiven Mitglieder des Aufsichtsrats wurden im Geschäftsjahr 2024 insgesamt mit 1.515,5 Tsd € vergütet (im Vorjahr: 1.321,4 Tsd €).
Im Geschäftsjahr wurden keine Kredite oder Vorschüsse an Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats gewährt.
Ehemalige Mitglieder des Vorstands und ihre Hinterbliebenen erhielten 1.919 Tsd € (im Vorjahr: 1.856 Tsd €). Die Pensionsverpflichtungen gegenüber den aktiven Vorständen betrugen zum Bilanzstichtag 11.430 Tsd € (im Vorjahr: 10.605 Tsd €) und gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands und ihren Hinterbliebenen 22.475 Tsd € (im Vorjahr: 23.764 Tsd €).
Die Angaben zu den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats sind im Anhang Tz. 55 und Tz. 56 aufgeführt.
Vergütung des Beraterkreises im Geschäftsjahr 2024
Im Geschäftsjahr 2024 betrug die Vergütung des Beraterkreises insgesamt 132,8 Tsd € (im Vorjahr: 99,9 Tsd €).
Mitteilungen gemäß Artikel 19 Marktmissbrauchsverordnung (MAR)
Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Fraport AG sind gemäß Artikel 19 MAR verpflichtet, Geschäfte mit Aktien der Fraport AG oder sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten der Gesellschaft und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) innerhalb von drei Werktagen mitzuteilen. Dies gilt auch für Personen, die mit einer solchen Person gemäß Artikel 19 MAR in einer engen Beziehung stehen. Diese Geschäfte hat die Fraport AG gemäß der Frist nach Artikel 19 MAR veröffentlicht.
55 Vorstand
Mandate des Vorstands | |
---|---|
Mitglieder des Vorstands | Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren Kontrollgremien |
Vorstandsvorsitzender Dr. Stefan Schulte |
Vorsitzender des Aufsichtsrats: – Fraport Ausbau Süd GmbH Mitglied im Aufsichtsrat: – Deutsche Post AG (bis 3.5.2024) Vorsitzender im Board von Konzern-Gesellschaften: – President of the Board of Directors Fraport Regional Airports of Greece (A S.A., B S.A., Management Company S.A.) – Chairman of the Supervisory Board Fraport Brasil S.A. Aeroporto de Porto Alegre – Chairman of the Supervisory Board Fraport Brasil S.A. Aeroporto de Fortaleza |
Vorstand Retail & Real Estate Anke Giesen |
Mitglied im Aufsichtsrat: – AXA Konzern AG – Fraport Ausbau Süd GmbH Mitglied im Präsidium: – Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V. (VhU) |
Vorstand Arbeitsdirektorin Julia Kranenberg |
Vorsitzende des Aufsichtsrats: – Fraport Ground Services GmbH Mitglied im Aufsichtsrat: – Fraport Ausbau Süd GmbH Mitglied der Gesellschafterversammlung: – Airport Cater Service GmbH – Medical Airport Service GmbH – Terminal for Kids gGmbH – Terminal for Kids Services GmbH (seit 15.2.2024) – Fraport Ground Services GmbH Mitglied des Verwaltungsausschusses: – Zusatzversorgungskasse für die Gemeinden und Gemeindeverbände in Wiesbaden Mitglied im Präsidium: – Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände |
Vorstand Aviation & Infrastruktur Dr. Pierre Dominique Prümm |
Board Director: – Société International de Télécommunication Aéronautiques (SITA) SRL Vorsitzender des Aufsichtsrats: – FraSec Fraport Security Services GmbH (seit 14.4.2024) Mitglied im Aufsichtsrat: – Fraport Ausbau Süd GmbH – FraSec Fraport Security Services GmbH (bis 14.4.2024) Mitglied des Vorstands: – Flughafen Forum und Region – stellvertretender Vorsitzender Air Cargo Community Frankfurt e.V. (ACCF) Mitglied im Präsidium: – DVF Deutsches Verkehrsforum e.V. (Schatzmeister) (seit 1.4.2024) |
Vorstand Controlling & Finanzen Prof. Dr. Matthias Zieschang |
Mitglied im Aufsichtsrat: – Fraport Ausbau Süd GmbH Mitglied im Board von Konzern-Gesellschaften: – Member of the Board of Directors Fraport Regional Airports of Greece (A S.A., B S.A., Management Company S.A.) Mitglied im Verwaltungsrat: – Frankfurter Sparkasse Vorsitzender des Börsenrats: – FWB Frankfurter Wertpapierbörse |
56 Aufsichtsrat
Mandate des Aufsichtsrats | |
---|---|
Mitglieder des Aufsichtsrats | Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren Kontrollgremien |
Vorsitzender des Aufsichtsrats Michael Boddenberg Hessischer Minister der Finanzen a.D. (Bezüge 2024: 153.000 €; Bezüge 2023: 131.000 €) |
Mitglied des Vorstands: – Fleischer Innung Frankfurt/Darmstadt/Offenbach (seit 1.1.2024) Vorsitzender des Aufsichtsrats: – Hessische Staatsweingüter GmbH Kloster Eberbach (bis 18.1.2024) – Zentralgenossenschaft des europäischen Fleischergewerbes (Zentrag eG) Mitglied im Aufsichtsrat: – Messe Frankfurt GmbH (bis 18.1.2024) Mitglied in vergleichbaren Kontrollgremien: – Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale, Frankfurt a.M. / Erfurt (2. stellv. Vorsitzender des Verwaltungsrats) (bis 31.10.2024) – "hessenstiftung - familie hat zukunft" (bis 18.1.2024) – Hessische Kulturstiftung (bis 18.1.2024) – Leibniz-Institut für Finanzmarktforschung SAFE (LIF-SAFE) e.V. (bis 18.1.2024) – Stiftung „Europäische Akademie der Arbeit in der Universität Frankfurt am Main“ (bis 18.1.2024) – Stiftung Kloster Eberbach (bis 18.1.2024) – Stifterversammlung der Polytechnischen Gesellschaft e.V. (bis 18.1.2024) – Rheingau Musik Festival (bis 18.1.2024) – Institute for Law and Finance |
Stellvertretender Vorsitzender Mathias Venema Gewerkschaftssekretär ver.di Hessen (Bezüge 2024: 91.500 €; 2023: 84.500 €) |
|
Devrim Arslan Assistent des Vorstands der komba-Gewerkschaft (bis 16.6.2024) Vorstandsvorsitzender der Komba Gewerkschaft KV Flughafen Frankfurt (seit 17.6.2024) (Bezüge 2024: 61.000 €; 2023: 57.438,35 €) |
Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats: – Fraport Ground Services GmbH |
Karina Becker-Lienemann Vorsitzende des Betriebsrates der Frankfurt Airport Retail GmbH & Co. KG, Vorsitzende des Konzernbetriebsrats der Gebr. Heinemann SE & Co. KG, Stellvertretende Konzernbetriebsratsvorsitzende der Fraport AG (bis 3.9.2024), Mitglied im Konzernbetriebsrat der Fraport AG (seit 4.9.2024) (Bezüge 2024: 73.000 €; 2023: 42.410,96 €) |
|
Dr. Bastian Bergerhoff Stadtkämmerer und Personaldezernent der Stadt Frankfurt am Main (Bezüge 2024: 69.000 €; 2023: 57.000 €) |
Mitglied in gesetzlich zu bildenden Kontrollgremien: – Mainova AG – Messe Frankfurt GmbH – Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (Vorsitzender) – Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH – Süwag – Kliniken Frankfurt-Main-Taunus GmbH – Thüga AG (seit 1.7.2024) Mitglied in vergleichbaren Kontrollgremien: – Dom Römer GmbH (stellv. Vorsitzender) – FIZ Frankfurter Innovationszentrum Biotechnologie GmbH – Gateway Gardens Projektentwicklungs-GmbH – Sportpark Stadion Frankfurt am Main Gesellschaft für Projektentwicklungen mbH – Stiftung Hospital zum Heiligen Geist Mitglied in Betriebskommissionen: – Hafen und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main – Kita Frankfurt Die städtischen Kinderzentren – Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main – Stadtentwässerung Frankfurt am Main – Städtische Kliniken Frankfurt am Main - Höchst – Volkshochschule Frankfurt am Main Mitglied im Beirat: – FinTech Community Frankfurt GmbH (stellv. Mitglied) |
Mandate des Aufsichtsrats | |
---|---|
Mitglieder des Aufsichtsrats | Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren Kontrollgremien |
Ines Born Gewerkschaftssekretärin, Ressortkoordinatorin, ver.di Bundesverwaltung, Ressort 3 (Bezüge 2024: 40.000 €; 2023: 32.095,89 €) |
Mitglied im Aufsichtsrat: – Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH |
Kathrin Dahnke Selbstständige Unternehmensberaterin (Bezüge 2024: 56.000 €; 2023: 32.849,31 €) |
Mitglied im Aufsichtsrat: – B. Braun SE, Melsungen – Knorr-Bremse AG, München – Jungheinrich AG, Hamburg – Aurubis AG, Hamburg |
Dr. Margarete Haase selbstständige Unternehmensberaterin (Bezüge 2024: 107.000 €; 2023: 102.000 €) |
Vorsitzende des Aufsichtsrats: – ams OSRAM AG Mitglied im Aufsichtsrat: – ING Groep N.V. und ING Bank N.V. Amsterdam |
Harry Hohmeister Vorstand "Globale Märkte und Netzmanagement" Deutsche Lufthansa AG (bis 30.6.2024) Business Advisor und ehemaliges Vorstandsmitglied der Lufthansa Group (seit 1.7.2024) (Bezüge 2024: 40.000 €; 2023: 25.287,67 €) |
Vorsitzender des Aufsichtsrats: – Eurowings GmbH (bis 30.6.2024) – EW Discover (Discover Airlines) (bis 30.6.2024) Mitglied im Aufsichtsrat: – Günes Ekspres Havacilik A.S. (SunExpress), Türkei |
Mike Josef Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt am Main (Bezüge 2024: 61.000 €; 2023: 38.410,96 €) |
Vorsitzender des Aufsichtsrats: – ABG Frankfurt Holding – Bäderbau Frankfurt GmbH & Co. KG – Bäderbetriebe Frankfurt GmbH – Dom Römer GmbH (bis 15.1.2024) – FrankfurtRheinMain GmbH – Mainova AG – Messe Frankfurt GmbH (seit 26.6.2024) – RMV GmbH (seit 22.11.2024) – Sportpark Stadion Frankfurt am Main Holding GmbH – Tourismus- und Congress GmbH Frankfurt Mitglied im Aufsichtsrat: – Messe Frankfurt GmbH (bis 25.6.2024) – RMV GmbH (bis 21.11.2024) – Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (bis 12.6.2024) |
Frank-Peter Kaufmann Pensionär, selbstständiger Unternehmensberater (Bezüge 2024: 73.000 €; 2023: 70.000 €) |
|
Sidar Kaya Kaufmännischer Angestellter und Betriebsrat der Fraport Ground Services GmbH (bis 8.8.2024) 2. stellvertretender BR-Vorsitzender des Gemeinschaftsbetriebs der Fraport AG/FRA-Vorfeldkontrolle GmbH und Fraport Ground Services GmbH (seit 9.8.2024) (Bezüge 2024: 75.000 €; 2023: 42.410,96 €) |
Mitglied im Aufsichtsrat: – Fraport Ground Services GmbH |
Lothar Klemm Hessischer Staatsminister a. D., Rechtsanwalt (Bezüge 2024: 105.000 €; 2023: 84.500 €) |
Vorsitzender des Aufsichtsrats: – Dietz AG Non executive Director: – European Electrical Bus Company GmbH (Frankfurt) Vorsitzender des Beirats: – Arbeitsmarkt- und Beschäftigungsförderung des Main-Kinzig-Kreises |
Mandate des Aufsichtsrats | |
---|---|
Mitglieder des Aufsichtsrats | Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren Kontrollgremien |
Karin Knappe Betriebsratsmitglied und Vorsitzende des Konzernbetriebsrats, Fraport AG (bis 29.7.2024) Betriebsratsmitglied des Gemeinschaftsbetriebs Fraport AG, FRA-Vorfeldkontrolle GmbH und Fraport Ground Services GmbH (seit 9.8.2024) (Bezüge 2024: 73.000 €; 2023: 65.000 €) |
Mitglied im Vorstand: – Vertreterversammlung Unfallkasse Hessen – Vertreterversammlung Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. Mitglied im Verwaltungsrat: – Medizinischer Dienst Hessen Vertreterversammlung: – Mitglied der Vertreterversammlung Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation |
Felix Kreutel Bereichsleiter Immobilien und Energie Fraport AG (Bezüge 2024: 59.000 €; 2023: 34.849,31 €) |
Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats: – Fraport Facility Services GmbH Mitglied im Aufsichtsrat: – Gateway Gardens Projektentwicklungs-GmbH |
Matthias Pöschko Betriebsratsmitglied (bis 31.8.2024) Feuerwehrmann (seit 1.9.2024) (Bezüge 2024: 72.000 €; 2023: 66.000 €) |
|
Sonja Wärntges Vorsitzende des Vorstands der Branicks Group AG (vormals DIC Asset AG) (Bezüge 2024: 74.000 €; 2023: 66.000 €) |
Vorsitzende des Aufsichtsrats: – DIC Real Estate Investments GmbH & Co. KGaA Mitglied des Aufsichtsrats: – VIB Vermögen AG – BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG (bis 7.10.2024) |
Prof. Dr. Katja Windt Mitglied der Geschäftsführung SMS Group GmbH (Bezüge 2024: 72.000 €; 2023: 62.000 €) |
Mitglied im Aufsichtsrat: – Ford Otomotiv Sanayi A.S., Istanbul, Türkei |
Özgür Yalcinkaya Kaufmännischer Angestellter und Betriebsratsvorsitzender der Fraport Ground Services GmbH (bis 8.8.2024) 1. stellvertretender BR-Vorsitzender des Gemeinschaftsbetriebs der Fraport AG/FRA-Vorfeldkontrolle GmbH und Fraport Ground Services GmbH (seit 9.8.2024) (Bezüge 2024: 74.000 €; 2023: 43.410,96 €) |
Mitglied im Aufsichtsrat: – Fraport Ground Services GmbH |
57 Angaben zum Beteiligungsbesitz gemäß § 313 Absatz 2 HGB
Tochtergesellschaften | |||||
---|---|---|---|---|---|
Name, Sitz der Gesellschaft | Anteil am Kapital in % |
Eigenkapital (nach IFRS) in Tsd € |
Ergebnis (nach IFRS) in Tsd € |
||
Afriport S.A., Luxemburg, Luxemburg | 2024 | 100 | 0 | 0 | 1) 2) |
2021 | 100 | –72 | –20 | 1) | |
AirlT Services GmbH, Lautzenhausen | 2024 | 100 | 2.252 | 866 | 3) |
2023 | 100 | 2.254 | 943 | 3) | |
AIRMALL Inc., Pittsburgh, USA | 2024 | 100 | 14.426 | –3.814 | |
2023 | 100 | –596 | 0 | ||
Airport Assekuranz Vermittlungs-GmbH, Neu-Isenburg | 2024 | 100 | 162.630 | 9.684 | 3) |
2023 | 100 | 162.655 | 9.548 | 3) | |
Airport Cater Service GmbH, Frankfurt am Main | 2024 | 100 | 26 | 90 | 3) |
2023 | 100 | 26 | 90 | 3) | |
Daport S.A., Dakar, Senegal | 2024 | 100 | 0 | 0 | 1) 2) |
2021 | 100 | 421 | –4 | 1) | |
FraCareServices GmbH, Frankfurt am Main | 2024 | 51 | 1.269 | 184 | |
2023 | 51 | 1.084 | 156 | ||
Fraport Antalya Havalimanı İşletme ve Yatırım A.Ş., Istanbul, Türkei | 2024 | 100 | 384 | –221 | |
2023 | 100 | 403 | –334 | ||
Fraport Asia Ltd., Hongkong, China | 2024 | 100 | 2.236 | 980 | |
2023 | 100 | 2.115 | –1.804 | ||
Fraport Ausbau Süd GmbH, Frankfurt am Main | 2024 | 100 | 534 | 505 | 3) |
2023 | 100 | 10 | –206 | 3) | |
Fraport Australia Pty Ltd. Sydney/Australien | 2024 | 100 | 0 | 0 | 4) |
Fraport Beteiligungsgesellschaft mbH, Neu-Isenburg | 2024 | 100 | 61 | –1 | |
2023 | 100 | 62 | –1 | ||
Fraport Brasil Holding GmbH, Frankfurt am Main | 2024 | 100 | 24 | 0 | 3) |
2023 | 100 | 24 | 0 | 3) | |
Fraport Brasil S.A. Aeroporto de Fortaleza, Fortaleza, Brasilien | 2024 | 100 | 97.077 | 3.824 | |
2023 | 100 | 112.020 | 2.351 | ||
Fraport Brasil S.A. Aeroporto de Porto Alegre, Porto Alegre, Brasilien | 2024 | 100 | 128.104 | –11.783 | |
2023 | 100 | 166.071 | 1.470 | ||
Fraport Bulgaria EAD, Sofia, Bulgarien | 2024 | 100 | 5 | –2 | 1) |
2023 | 100 | 7 | 0 | 1) | |
Fraport Casa GmbH, Neu-Isenburg | 2024 | 100 | 42.009 | 1.468 | 3) |
2023 | 100 | 42.000 | 1.256 | 3) | |
Fraport Casa Commercial GmbH, Neu-Isenburg | 2024 | 100 | 7.320 | 169 | |
2023 | 100 | 7.151 | 302 | ||
Fraport Cleveland Inc., Cleveland, USA | 2024 | 100 | 8.633 | 1.884 | |
2023 | 100 | 6.936 | 284 | ||
Fraport Facility Services GmbH, Frankfurt am Main | 2024 | 100 | 4.735 | 2.033 | 3) |
2023 | 100 | 4.758 | –787 | 3) | |
Fraport Ground Services GmbH | 2024 | 100 | 1.661 | –6.543 | 3) |
2023 | 100 | 1.296 | –331 | 3) | |
Fraport Immobilienservice- und Entwicklungs GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main | 2024 | 100 | 11.638 | 5.555 | 3) 5) |
2023 | 100 | 11.563 | 4.059 | 3) 5) | |
Fraport Malta Business Services Ltd., St. Julians, Malta | 2024 | 100 | 363.505 | 10.371 | |
2023 | 100 | 328.134 | 37.625 | ||
Fraport Malta Ltd., St. Julians, Malta | 2024 | 100 | 342.348 | 365 | |
2023 | 100 | 316.324 | 24.801 | ||
1) Gesellschaft inaktiv beziehungsweise in Liquidation 2) Aktueller Abschluss liegt nicht vor 3) IFRS-Ergebnis vor Ergebnisübernahme 4) Zugang im Jahr 2024 5) Bei Personenhandelsgesellschaften sind unter Eigenkapital Kapitalanteile sowie Gewinn- und Verlustanteile der Kommanditisten ausgewiesen (nach IAS 32 stellen diese Fremdkapital dar) 6) 51 % Kapitalanteile, 50 % Dividendenrechte 7) 49 % Kapitalanteile, 50 % Dividendenrechte 8) Geschäftsjahr der Gesellschaft endet am 31. März. |
Tochtergesellschaften | |||||
---|---|---|---|---|---|
Name, Sitz der Gesellschaft | Anteil am Kapital in % |
Eigenkapital (nach IFRS) in Tsd € |
Ergebnis (nach IFRS) in Tsd € |
||
Fraport Maryland Inc., Maryland, USA | 2024 | 100 | 34.374 | 7.421 | |
2023 | 100 | 33.757 | 5.458 | ||
Fraport New York Inc., New York, USA | 2024 | 100 | 6.329 | 7.229 | |
2023 | 100 | 6.881 | 3.856 | ||
Fraport Newark LLC., Newark, USA | 2024 | 100 | 3.293 | 279 | |
2023 | 100 | 2.822 | 681 | ||
Fraport Objekt Mönchhof GmbH, Frankfurt am Main | 2024 | 100 | 35 | 2 | |
2023 | 100 | 33 | 2 | ||
Fraport Objekte 162 163 GmbH, Frankfurt am Main | 2024 | 100 | 36 | 2 | |
2023 | 100 | 34 | 2 | ||
Fraport (Philippines) Services, Inc., Manila, Philippinen | 2024 | 99,99 | 0 | 0 | 1) |
2023 | 99,99 | 0 | 0 | 1) | |
Fraport Peru S.A.C., Lima, Peru | 2024 | 100 | 2.888 | 499 | |
2023 | 100 | 2.269 | 1.367 | ||
Fraport Passenger Services GmbH, Frankfurt am Main | 2024 | 100 | 350 | –375 | 3) |
2023 | 100 | 350 | 1.314 | 3) | |
Fraport Real Estate Mönchhof GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main | 2024 | 100 | 4.976 | 1.527 | 3) 5) |
2023 | 100 | 4.962 | –71 | 3) 5) | |
Fraport Real Estate Verwaltungs GmbH, Frankfurt am Main | 2024 | 100 | 51 | 2 | |
2023 | 100 | 49 | 2 | ||
Fraport Real Estate 162 163 GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main | 2024 | 100 | 7.925 | 4.451 | 3) 5) |
2023 | 100 | 7.611 | 4.384 | 3) 5) | |
Fraport Regional Airports of Greece A S.A., Athen, Griechenland | 2024 | 65 | 166.127 | 70.040 | |
2023 | 65 | 142.217 | 51.493 | ||
Fraport Regional Airports of Greece B S.A., Athen, Griechenland | 2024 | 65 | 142.325 | 38.603 | |
2023 | 65 | 103.719 | 25.671 | ||
Fraport Regional Airports of Greece Management Company S.A., Athen, Griechenland | 2024 | 65 | 12.232 | 2.432 | |
2023 | 65 | 9.792 | 1.942 | ||
Fraport Saudi Arabia for Airport Management and Development Services Company Ltd., Riad, Saudi-Arabien | 2024 | 100 | 1.916 | 306 | |
2023 | 100 | 1.452 | –268 | ||
Fraport Slovenija, d.o.o. Zgornji Brnik, Slowenien | 2024 | 100 | 194.138 | 8.333 | |
2023 | 100 | 196.187 | 1.797 | ||
Fraport Tennessee Inc., Nashville, USA | 2024 | 100 | 7.752 | 7.911 | |
2023 | 100 | –445 | 4.964 | ||
Fraport Turkey Havalimani Yatirimlari Anonim Sirketi, Antalya, Türkei | 2024 | 100 | 65.644 | 20.421 | |
2023 | 100 | 51.130 | 24.084 | ||
Fraport Twin Star Airport Management AD, Varna, Bulgarien | 2024 | 60 | 106.309 | 8.354 | |
2023 | 60 | 100.617 | 5.781 | ||
Fraport USA Inc., Pittsburgh, USA | 2024 | 100 | –23.990 | –9.116 | |
2023 | 100 | –96 | –2.818 | ||
Fraport Washington LLC, Washington, USA | 2024 | 100 | –110 | –105 | |
2023 | 100 | 0 | 0 | ||
Fraport Washington Partnership LLC, Washington, USA | 2024 | 85 | 2.197 | 2.225 | |
2023 | 85 | –110 | –112 | ||
FraSec Flughafensicherheit GmbH, Frankfurt am Main | 2024 | 100 | 7.538 | –1.221 | 3) |
2023 | 100 | 7.516 | –1.414 | 3) | |
FraSec Fraport Security Services GmbH, Frankfurt am Main | 2024 | 100 | 4.621 | –463 | 3) |
2023 | 100 | 4.619 | 9.615 | 3) | |
FraSec Services GmbH, Frankfurt am Main | 2024 | 100 | 1.061 | 861 | 3) |
2023 | 100 | 1.059 | 1.220 | 3) | |
FraSec VG GmbH, Frankfurt am Main | 2024 | 100 | 25 | 0 | 1) |
2023 | 100 | 25 | 0 | 1) | |
FRA – Vorfeldkontrolle GmbH, Kelsterbach | 2024 | 100 | 147 | 111 | 3) |
2023 | 100 | 164 | 124 | 3) | |
Lima Airport Partners S.R.L., Lima, Peru | 2024 | 80,01 | 879.411 | 37.883 | |
2023 | 80,01 | 630.405 | 32.362 | ||
Media Frankfurt GmbH, Frankfurt am Main | 2024 | 51 | 11.212 | 2.149 | |
2023 | 51 | 9.919 | 1.658 | ||
1) Gesellschaft inaktiv beziehungsweise in Liquidation 2) Aktueller Abschluss liegt nicht vor 3) IFRS-Ergebnis vor Ergebnisübernahme 4) Zugang im Jahr 2024 5) Bei Personenhandelsgesellschaften sind unter Eigenkapital Kapitalanteile sowie Gewinn- und Verlustanteile der Kommanditisten ausgewiesen (nach IAS 32 stellen diese Fremdkapital dar) 6) 51 % Kapitalanteile, 50 % Dividendenrechte 7) 49 % Kapitalanteile, 50 % Dividendenrechte 8) Geschäftsjahr der Gesellschaft endet am 31. März. |
Gemeinschaftsunternehmen | |||||
---|---|---|---|---|---|
Name, Sitz der Gesellschaft | Anteil am Kapital in % |
Eigenkapital (nach IFRS) in Tsd € |
Ergebnis (nach IFRS) in Tsd € |
||
AirITSystems GmbH, Hannover | 2024 | 50 | 7.669 | 1.990 | |
2023 | 50 | 6.797 | 1.922 | ||
allivate GmbH, Frankfurt am Main | 2024 | 50 | 412 | –113 | 4) |
BFA Antalya Havalimani Yiyecek ve Icecek Hizmetleri A.Ş., Antalya, Türkei | 2024 | 40 | 2 | 0 | 4) |
FCS Frankfurt Cargo Services GmbH, Frankfurt am Main | 2024 | 49 | 13.896 | 2.156 | |
2023 | 49 | 11.740 | –480 | ||
FraAlliance GmbH, Frankfurt am Main | 2024 | 50 | 1.906 | 325 | |
2023 | 50 | 1.581 | 363 | ||
Frankfurt Airport Retail GmbH & Co. KG, Hamburg | 2024 | 50 | 46.200 | 10.958 | |
2023 | 50 | 49.489 | 12.635 | ||
Frankfurt Airport Retail Verwaltungs GmbH, Frankfurt am Main | 2024 | 50 | 25 | 1 | |
2023 | 50 | 24 | 1 | ||
Fraport TAV Antalya Terminal Isletmeciligi A.Ş., Antalya, Türkei | 2024 | 51/50 | 148.657 | 187.560 | 6) |
2023 | 51/50 | 95.751 | 169.475 | 6) | |
Fraport TAV Antalya Yatirim, Yapim ve İşletme A.Ş., Antalya, Türkei | 2024 | 49/50 | 766.318 | –33.499 | 7) |
2023 | 49/50 | 738.137 | 10.164 | 7) | |
FraSec Aviation Security GmbH, Frankfurt am Main | 2024 | 49 | 16.906 | 5.873 | |
2023 | 74 | 14.917 | 4.146 | ||
Grundstücksgesellschaft Gateway Gardens GmbH, Frankfurt am Main | 2024 | 33,33 | 3.470 | 634 | |
2023 | 33,33 | 2.835 | –1.320 | ||
LogiSpace Verwaltungs GmbH, Neu-Isenburg | 2024 | 50 | 21 | –4 | 4) |
Medical Airport Service GmbH, Mörfelden-Walldorf | 2024 | 50 | 22.466 | 3.626 | |
2023 | 50 | 20.686 | 3.709 | ||
M-Port Verwaltungs GmbH, Neu-Isenburg | 2024 | 50 | 159 | –3 | |
2023 | 50 | 24 | 0 | ||
N*ICE Aircraft Services & Support GmbH, Frankfurt am Main | 2024 | 52 | 11.592 | 2.163 | |
2023 | 52 | 10.358 | 1.782 | ||
Pantares Tradeport Asia Ltd., Hongkong, China | 2024 | 50 | 5.888 | 1.191 | |
2023 | 50 | 6.304 | 1.712 | ||
PEG Europa Real Estate GmbH, Neu-Isenburg | 2024 | 50 | 2.945 | 0 | |
2023 | 50 | 2.945 | –4 | ||
Terminal for Kids gGmbH, Frankfurt am Main | 2024 | 50 | 4.868 | 604 | |
2023 | 50 | 4.265 | 299 | ||
1) Gesellschaft inaktiv beziehungsweise in Liquidation 2) Aktueller Abschluss liegt nicht vor 3) IFRS-Ergebnis vor Ergebnisübernahme 4) Zugang im Jahr 2024 5) Bei Personenhandelsgesellschaften sind unter Eigenkapital Kapitalanteile sowie Gewinn- und Verlustanteile der Kommanditisten ausgewiesen (nach IAS 32 stellen diese Fremdkapital dar) 6) 51 % Kapitalanteile, 50 % Dividendenrechte 7) 49 % Kapitalanteile, 50 % Dividendenrechte 8) Geschäftsjahr der Gesellschaft endet am 31. März. |
Assoziierte Unternehmen | |||||
---|---|---|---|---|---|
Name, Sitz der Gesellschaft | Anteil am Kapital in % |
Eigenkapital (nach IFRS) in Tsd € |
Ergebnis (nach IFRS) in Tsd € |
||
ASG Airport Service Gesellschaft mbH, Frankfurt am Main | 2024 | 49 | –17.990 | –5.111 | |
2023 | 49 | –12.938 | –3.261 | ||
FraScout GmbH, Offenbach am Main | 2024 | 50 | –86 | 40 | |
2023 | 50 | –126 | –151 | ||
Thalita Trading Ltd., Lakatamia, Zypern | 2024 | 25 | 0 | 0 | 1) 2) |
2022 | 25 | –425.812 | –67.604 | ||
1) Gesellschaft inaktiv beziehungsweise in Liquidation 2) Aktueller Abschluss liegt nicht vor 3) IFRS-Ergebnis vor Ergebnisübernahme 4) Zugang im Jahr 2024 5) Bei Personenhandelsgesellschaften sind unter Eigenkapital Kapitalanteile sowie Gewinn- und Verlustanteile der Kommanditisten ausgewiesen (nach IAS 32 stellen diese Fremdkapital dar) 6) 51 % Kapitalanteile, 50 % Dividendenrechte 7) 49 % Kapitalanteile, 50 % Dividendenrechte 8) Geschäftsjahr der Gesellschaft endet am 31. März. |
Andere Beteiligungen | |||||
---|---|---|---|---|---|
Name, Sitz der Gesellschaft | Anteil am Kapital in % |
Eigenkapital (nach lokalen Vorschriften) in Tsd € |
Ergebnis (nach lokalen Vorschriften) in Tsd € |
||
Delhi International Airport Private Ltd., Neu-Delhi, Indien | 2024 | 10 | 40.122 | –43.087 | 8) |
2023 | 10 | 98.028 | –45.053 | 8) | |
Flughafen Parken GmbH, München | 2024 | 20 | 1.380 | 721 | |
2023 | 20 | 1.369 | 525 | ||
Gateways for India Airports Private Ltd., Bangalore, Indien | 2024 | 13,51 | 0 | 0 | 1) |
2023 | 13,51 | 0 | 0 | 1) | |
PCF Perishable-Center GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main |
2024 | 10 | 0 | 0 | 2) |
2023 | 10 | 1.527 | 2.275 | ||
PCF Perishable-Center Verwaltungs-GmbH, Frankfurt am Main |
2024 | 10 | 0 | 0 | 2) |
2023 | 10 | 2.720 | 1.106 | ||
The Squaire GmbH & Co. KG, Bonn | 2024 | 5,1 | 0 | 0 | 2) |
2023 | 5,1 | –668.878 | –15.813 | ||
1) Gesellschaft inaktiv beziehungsweise in Liquidation 2) Aktueller Abschluss liegt nicht vor 3) IFRS-Ergebnis vor Ergebnisübernahme 4) Zugang im Jahr 2024 5) Bei Personenhandelsgesellschaften sind unter Eigenkapital Kapitalanteile sowie Gewinn- und Verlustanteile der Kommanditisten ausgewiesen (nach IAS 32 stellen diese Fremdkapital dar) 6) 51 % Kapitalanteile, 50 % Dividendenrechte 7) 49 % Kapitalanteile, 50 % Dividendenrechte 8) Geschäftsjahr der Gesellschaft endet am 31. März. |
Frankfurt am Main, 11. März 2025
Fraport AG
Frankfurt Airport Services Worldwide
Der Vorstand
Dr. Stefan Schulte, Anke Giesen, Julia Kranenberg, Dr. Pierre Dominique Prümm, Prof. Dr. Matthias Zieschang